Full text : 32.1927 (0032)

liches Dienstpersonal usw., häufig steuerfrei sein,
auch wenn ihr-Lohn über den steuerfreien Betrag
hinausgeht. Die gezahlten Beträge — bis 60 Fr.
pro Jahr — werden in solchen Fällen auf Antrag
dem Steuerpflichtigen zurückerstattet.
Der steuerfreie Lohnanteil für einen
beträgt von Januar bis April nach Unverheirat, Verh. mit 6 Kind,
den früheren Sätzen R10,—- 2520,—
‚on Mai bis Dezember nach den
neuen Sätzen 2320,
dazu steuerfreies Einkommen 1000,—
Nenn also die betreffenden Steuerpflichtigen
 nicht mehr als 4160,— 10 880,—
verdient haben und das ganze Jahr hindurch steuerpFichtig
 waren, liegen die Voraussetzungen für eine
Rückerstattung der gezahiten Steuern vor, es bedarf
nur eines entsprechenden Antrags beim zuständigen
Finanzamt.
Eine Hausangestellte hat im Jahre 1927 nach
dem obigen Beispiel das Recht eines Abzuges von
3160 Fr. Wenn sie also im ganzen Jahr nicht
mehr als 4160 Fr. verdient hat, besteht für sie
keine Steuerpflicht, trotzdem Steuern abgeführt worden
 sind. Ohne Gewährung von Kost und Wohnung
 bleibt also ein unverheirateter Arbeitnehmer
mit einem Monatslohn bis zu 346,85 Fr. und. bei
Gewährung von Kost und Wohnung mit einem
Monatslohn bis zu 166,85 Fr. steuerfrei. Im nächsten
Jahre wird sich der steuerfreie Monatsiohn für unverheiratete
 Arbeitnehmer auf 290 + 83,30 = 373,30
Franken steilen. Gleichwohl muß in solchen Fällen
für den 290 Fr. überschießenden Lohnanteil die
oprozentige Steuer entrichtet werden. Selbstverständlich
 bleibt der Anspruch auf Rückerstattung
bestehen.

7 360,—
1 000,—

Bei dieser Gelegenheit wollen wir nicht ver-;ehlen,
 noch einmal an die Einführung der „Lohnsteuerkarten‘“
 an Stelle der unhandlichen „Lohnsteuerzahlungslisten‘‘
 zu erinnern. Von allen Firmen,
 die bereits seit längerer Zeit die Lohnsteuerkarten
 benützen, wird die vorteilhafte Verwendung
derselben gegenüber den umfangreichen und lästizen
 Schreibarbeiten bei Benützung der „Listen“
allgemein anerkannt. Deshalb sollte jeder Arbeitzeber
 — wenigstens alle mit mehr als 20: Arbeitı1ehmern
 — unverzüglich zur Einführung der Karen
 schreiten.
Die Finanzdirektion hat der Steuerberatungsstelle
les Wirtschaftlichen Vereins, die zu jeder Auskunfi
iber das Lohnsteuererrechnungsverfahren gerne bereit
 ist, verschiedene Kartenmuster zur Verfügung
zestellt, die dort eingesehen werden können. Falls
eine persönliche Rücksprache bei der Steuerbera-:ungsstelle
 nicht möglich ist, werden die Muster den
Interessenten auf Wunsch per Post zugesandt, danit
 jedem Unternehmen Gelegenheit gegeben ist,
las für seinen Betrieb am besten passende Muster
auszuwählen.
Bestellungen auf Karten, die in der erforderlichen
Anzahl unentgeltlich abgegeben werden, nimmt die
Steuerberatungsstelle zwecks Weiterleitung an die
zuständige Stelle entgegen. Die von Herrn Diplom-Aandelslehrer
 Knoblauch zur leichteren und schnel-'eren
 Ermittelung der Steuerbeträge ausgearbeiteten
Lohnsteuererrechnungs- und. Lohnsteuerabzugstabellen
 sind ebenfalls bei der Steuerberatungsstelle er:
hältlich.

Betrieb und Verkehr der Saarbahnen
im Jahre 1926.

Von der Eisenbahndirektion des Saargebietes geht uns
’olgender Bericht zu:
Viel mehr als in früheren Jahren und Jahrzehnten interessiert
sich heute die Allgemeinheit für die wichtigste öffentliche
Verkehrsanstalt, d. i. die Eisenbahn. Tagespresse und Zeitschriften
 gewähren den Fragen des Eisenbahnwesens weitesten
Raum. Die Eisenbahnverwaltungen selbst suchen Fühlungnahme
 mit den Bahnbenützern, teils unmittelbar, teils durch
Vermittlung der Presse,
Auch die Eisenbahnverwaltung des Saargebietes versammelt
 seit Jahren von Zeit zu Zeit die Verkehrsinteressenten,
um über die Entwickelung von Verkehr und Betrieb des
Netzes der Saarbahnen und allgemeinen Fragen des Eisenbahnwesens
 Bericht zu erstatten und Anregungen der Ver-Kehrsinteressenten
 entgegenzunehmen,
Diese Aussprache zwischen Eisenbahn und Publikum beabsichtigt
 die Eisenbahn des Saargebietes für die Zukunft zu
ergänzen durch regelmäßige Berichte, die der Presse zur
Verfügung gestellt werden sollen. Nachstehend wird zunächst
ein Gesamtbericht über das abgelaufene Jahr 1926 gegeben
werden. In Kürze folgt ein Bericht über die Monate Januar
und Februar 1927. Späterhin wird regelmäßig nach Ablauf
Pimes Monats ein Bericht erstattet.

I. Güterverkehr.
Der Güterverkehr der Saarbahnen zeigte im Kalenderjahre
1926 die gewohnte Stetigkeit, wie sie der Kohlen- und
sonstige Schwergut- und Massenverkehr mit sich bringt. Wie
aus der Tabelle I zu ersehen ist, erreichte der Güterverkehr
in den Monaten ‘Januar und Februar 1926 nicht ganz die
Höhe der gleichen Zeit des Vorjahres. Im Monat März
1926 überstieg er jedoch den höchsten Stand des vorjährigen
Verkehrs. Seinen Höhepunkt erreichte der Güterverkehr
im Juli 1926. Die folgenden Monate hielten sich im allgemeinen
 etwas über dem Stand der gleichen Zeit des Vorahres.

 Im Vergleich mit dem Vorjahre hat der Gesamt-‚erkehr
 eine Steigerung von 6,5 v. H. erfahren. Es wurden
‘und 21 Millionen Tonnen befördert. Der Unterschied gezenüber
 dem Jahre 1925 ist hauptsächlich auf Arbeitsınterbrechung
 und Beunruhigung bei Lohnkämpfen sowie
auf Feierschichten im Juli 1925 zurückzuführen,
Ueber die Wagengestellung gibt die Tabelle II ein genaues
3ild. Die Zahl der zur Beladung gestellten Wagen betrug
ıuernach 1604443, Auf jeden Arbeitstag entfielen im Saar
zebiet durchschnittlich 5277 Wagen.
Im Bezirk der Saarbahnen konnte selbst an den Tagen
jes stärksten Verkehrs fast überall der wirkliche Wagen:
yedarf befriedigt werden.
Der Güterverkehr hat sich ohne nennenswerte Betriebs;
ichwierigkeiten und Stockungen bewältigen lassen. Ueber die
3Zetriebsleistungen gibt die Tabelle III Aufschluß. Die Ge-;amtzahl
 der im Bezirk der Saarbahnen gefahrenen Güterzüge
 betrug täglich im Durchschnitt 250 (245 im Vorjahre)
nit durchschnittlich 7000 Wagen, Es verkehrten in de!
Sichtung nach Frankreich täglich 38—39, in der Richtung
ı1ach dem Reich 16—19 Züge mit zusammen 2760 bis
X00 Wagen; in der Richtung von Frankreich 38, in der
Kichtung aus dem Reiche 17 Züge mit zusammen 2200
XVagen. Bemerkenswert ist noch die Eröffnung des neuen
Zollgüterbahnhofs Homburg (Saar) zum 15. Mai 1926. Seil
liesem Tage wird die gesamte Einfuhr und Ausfuhr det
Jebergänge Homburg — Bruchmühlbach, Jägersburg —
Ichönenberg und Einöd — Zweibrücken auf diesem Bahnho:
searbeitet

II. Personen-, Gepäck- und Expreßgutverkehr.
Der Personenverkehr der Saarbahnen ist in der Hauptsache
Zerufs- und Geschäftsverkehr. Es wohnt ihm deshalb von
‚ornherein eine gewisse Stetigkeit inne. Die Anzahl der
‚erkauften Fahrkarten (rund MM) Millionen) war denn auch
            
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