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Inhalt des Amtsblattes der Regierungskommission
Nr. 15 vom 15. April 1927,
Amtliches.
Verwaltung des Innern.
Verordnung betr. Auflösung eines Gemeinderates (Fitten)
3Zekanntmachung betr. die Höhe des Mietpreises für den
Monat April 1927,
Bekanntmachung betr. Verlust eines Führerscheines (4626).
Bekanntmachung betr. Verlust einer Zulassungsbescheinigung
(818).
Oeffentliche Arbeiten, Eisenbahnund
Postwesen.
Bekanntmachung zur Fischerei-Polizeiverordnung vom 30.
September 1924.
Kultus und Schulwesen.
Urkunde über die Umpfarrung der Filiale Welschbach aus
der Pfarrei Ottweiler in die Pfarrei Urexweiler im Saargebiet.
Zrrichtungsurkunde der Kapellengemeinde Göttelborn-Saar,
Pfarrei Merchweiler, Dekanat Sulzbach.
Justizverwaltung.
Verordnung betr. Ernennung der Mitglieder der GOnadenkommission.
Handel und Gewerbe.
Zekanntmachung betr. Errichtung einer Dachdeckerzwangsinnung.
Zekanntmachung betr. Höchstpreise für den Verkauf von
Brot
Arbeitsamt.
Verordnung betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und
jugendlichen Arbeitern in Glashütten, Glasschleifereien und
Glasbeizereien sowie Sandbläsereien.
/erordnung betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und
jugendlichen Arbeitern in Walz- und Hammerwerken.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Nachweisung von offemen, den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen
Stellen.
Bekanntmachung betr, Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie
Esperanto im Saargebiet.
Der Vorsitzende des Esperanto-Vereins für das
5Saargebiet hat die Handelskammer gebeten, für das Inleresse
an der Esperantobewegung in wirtschaftlichen Kreisen
zu werben. Der Verein hat sich bisher im wesentlichen allzemein
literarisch im Saargebiet betätigt. Er regt an, im
kommenden Winter einen Esperanto-Kursus für Anfänger abzuhalten,
der in erster Linie für Beamte und Angestellte
ler saarländischen Firmen bestimmt sein soll.
Die Handelskammer befürwortet diese Anregung und wäre
Jankbar, wenn ühr mitgeteilt würde, ob für diese Frage
interesse vorhanden ist. Vor allem würde es im Sinne dieser
3estrebungen wertvoll sein. wenn den Angestellten die Beätigung
im Esperanto nahegelegt und der Handelskamme:
nitgeteilt würde, welche Beteiligung an derartigen Esperanto-<ursen
voratssichtlich zu erwarten wäre.
Vordatierung von Schecks.
Die mißbräuchliche Ausstellung und Begebung voruatierter
;checks, gegen die sich die Spitzenverbände der deutschen
Virtschaft in einer gemeinsamen Erklärung im Juni 1926
vandten, mußte leider erneut festgestellt werden. Sie haben
laher mit folgender Erklärung gegen diese Unsitte Stellung
zenommen:
„Auf Grund mannigfacher Beschwerden, die aus weiten
Kreisen der Wirtschaft über die Bezahlung mit vordatierten
Schecks laut geworden sind, vertreten die unterzeichneten
Spitzenverbände die Auffassung, daß die Ausstellung und
Begebung solcher Schecks für Handwerk, Handel und Industrie
.mit nicht minder großen Nachteilen verbunden ist
wie für das Bankgewerbe, und daß es mit den Pflichten
nes Kaufmannes unvereinbar ist, Schecks vor dem als
A\usstellungstag bezeichneten Tage in den Verkehr zu
etzen, ganz abgesehen von den strafrechtlichen Folgen,
lie ein solches Verhalten unter Umständen nach sich ziehen
xann,
Die unterzeichneten Spitzenverbände halten es für ihre
\ufgabe, auf die Schädigungen und Gefahren dieser Unsitte
ıunzuweisen, sowie darauf, daß sie nicht in der Lage sein
würden, Firmen, die vordatierte Schecks ausstellen, gegen
ein etwaiges Vorgehen der Banken zu schützen,
Deutscher Industrie- und Handelstag, ;
Reichsverband der Deutschen Industrie,
Centralverband des Deutschen Bank- und Bankier
. ewerbes,
Zentralverband des Deutschen Großhandels,
Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels,
Reichsverband des Deutschen Handwerks.“
Devisennotierungen in Berlin und Paris
vom 14. bis 20. April 1927.
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