ei, weil die in den beiden voraufgehenden Absätzen des
35 181 RAO. aufgestellten Voraussetzungen für die eidliche
Vernehmung der Auskunftsperson nicht sämtlich erfüllt gewesen
seien, geht fehl. Allerdings hatte das Finanzamt die
Jenehmigung des Landesfinanzamtes nicht eingeholt. Dies ist
jedoch rechtlich ohne Bedeutung für die Entscheidung der
nier in Betracht kommenden Frage. Denn 8 184 Abs. 1 S. 1
RAO. ist nur eine Verfahrensvorschrift für das Finanzamt
von deren Beobachtung die Berechtigung des Finanzamtes
abhängt, zu verlangen, daß eine Auskunftsperson die Wahrheit
ihrer Aussage durch Eid bekräftige. Ist der Vorschrift
nicht genügt, fehlt also die Genehmigung des Landes-‘inanzamtes,
so braucht allerdings die Auskunftsperson deı
Anordnung der Beeidigung ihrer Aussage nicht Folge zu
leisten, und das Amtsgericht selbst wird das Ersuchen um
Vornahme der Beeidigung ablehnen können, weil das entsprechende
Verlangen des Finanzamtes im Hinblick auf
den Verfahrensmangel der rechtlichen Grundlage entbehrt.
Führt aber das Amtsgericht trotz des Mangels das Ersuchen des
"inanzamtes aus, so greift unter allen Umständen 8 184
Abs. 3 Platz, nach der die Auskunftsperson rechtlich
als Zeuge im Sinne des Strafgesetzbuches,
ihre Aussage also als Zeugnis im Sinne des 8 154 StGB.
zu gelten hatte. Denn 8 1841 Abs. 3 bezieht sich, wie
:in Zusammenhang mit den beiden vorhergehenden Absätzen
zrgibt, auf solche Auskunftspersonen, die, gleichviel ob
mit Recht oder mit Unrecht, auf Grund eines Ersuchens
des Finanzamtes vom Amtsrichter in den Formen des
Rechtshilfeverfahrens wie Zeugen vernommen und vereidig!
worden sind.“
Liter‘
4es.
Neueingänge.
„D.H. V. Rechenschaftsbericht 1926‘. Hamburg
1927, Hanseatische Verlagsanstalt A.-G.. Hamburg.
in dem nach folgenden großen Gesichtspunkten Wirt-;chaftspolitik,
Sozialpolitik, Gewerkschaftspolitik, Berufsbil-Jung,
allgemeines Bildungswesen und volksbürgerliche Arbeit,
Jugendarbeit, Wohlfahrtspflege geordneten Bericht ist mit
Hilfe von Bild- und statistischem Material das wichtigste
zusammengetragen, was im vergangenen Jahre auf diesen
Gebieten geschehen ist. Das Buch kann von der Handekkammer
entliehen werden.
‚Der Rettungsweg aus dem FErfinderelend zum
Wirtschaftssieg‘, von Heinrich Jebens, Hamburg
1, Selbstverlag 1927. — Preis 60 Pfg.
Der erste Vorsitzende und Begründer des Deutschen Erinderhauses
e. V. zeigt in der vorliegenden kleinen Broschüre
nen Rettungsweg aus dem immer mehr um sich greifenden
Zrfinderelend. In dem interessanten und instruktiven Hauptabschnitt
„Die Anmeldungszentrale‘“ weist der Verfasser einen
oraktischen Weg, der aus diesen Verhältnissen herausführt.
Er schlägt vor, die vielen einzelnen Patentbüros in ihrer
nannigfachen zersplitterten Gestaltung zu einem gesunden
Ganzen zusammenzufügen. Ueberall mache sich die Not
wendigkeit der Zentralisierung des Anmeldewesens im gewerhlichen
Rechtsschutz bemerkbar
3
‚Ala-Zeitungskatalog 1927‘, herausgegeben von
Ala-Anzeigen-Aktien-Gesellschaft in Interessengeneinschaft
mit Haasenstein & Vogler A.-G.,
Daube & Co, G. m. b. H. Druck: Buch-Aruckerei
Gg. Beyer, Berlin 1927
*) Im Saargebiet übt die Direktion der Verwaltung der
Hirekten und indirekten Steuern die Befugnisse des Landesfinanz:
mtes im Sinne der Reichsaheahenordnung aus.
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Büro: Schmollerstraße 7, gegenüber der Cecilienschule
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Notierungen der Saarbrücker Produktenbörse.
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245
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Tendenz : fest,
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Kartoffeln usw.
Pendenz: Rauhfutter unverändert,
Sartoffelnu. Zwiebel etw, schwächer
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Wiesenheu, gepresst ......
"uzernheu, gepresst, südf-»
lose...
Jetreidepresstroh.
jetreidelangstroh.
Zartoffeln weisse.
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Zwiebeln, (Agypt.)
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‚171 —183 ‚ 171—183 m. Sack
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Tendenz: behauptet.
Weizen, elsässischer ‚....... ...
Weizen, lothringiseher ‚.........
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Kleie, grobe ....
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Gerste, eisässische
Hafer, elsässischer.
Hafer, lothringischer
Mais, elsässischer. .
Mais, exotischer..
Malzschrot... ..
Mohrrüben......
Bohnen, grüne .....
Kartoffeln, inländische ...... ;
Kartoffeln, exotische, weisse... .
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