Verkehr:
-ÄSen,
Eisenbahn,
Saarbahnen.
Sommerfahrplan.
Die endgültigen Entwürfe zum Sommerfahrplan der hiesigen
Eisenbahndirektion und der benachbarten Reichsbahndirektionen
liegen jetzt vor. Der Sommerfahrplan tritt am
15. Mai dieses Jahres in Kraft. Interessenten können die
Entwürfe des neuen Fahrplans beim Verkehrs- und Tarifbüro
der Handelskammer einsehen.
Speisewagen in den D-Zügen 157—166
Trier—Köln und zurück.
Auf den Antrag der Handelskammer auf Einstellung eines
Speisewagens in den vorgenannten Zügen hat die Eisenbahn
lırektion des Saargebietes folgendes mitgeteilt:
„Der W.R. in den D-Zügen 166/157 Köln—Trier—Köln
wurde am 15. Mai 1926 auf Antrag der Mitropa wegen ungenügender
Inanspruchnahme, die wohl durch die zeitliche
Lage der Züge zwischen Köln und Trier ungünstig be->influßt
wurde, zurückgezogen. Die Wiedereinstellung des
Wagens in die genannten Züge wurde auch von der Reichsbahndirektion
Trier erwogen, da auch Interessentenkreise des
Bezirks Trier das Fehlen einer Gelegenheit zur Einnahme vor
Speisen und Getränken zwischen Köln und Trier beklag!
haben.
Von der Mitropa wird aber die Unwirtschaftlichkeit dieses
Speisewagenlaufs betont und gebeten, von der Wiederainstellung
abzusehen, weil der Wagen in Trier ein Stilllager
von 153 Stunden erleiden würde und für den genannten
Lauf ein besonderer Speisewagen mit Personal bereitgehalten
werden müßte, der anderweitig keine Verwendung finden
könnte,
Unter diesen Umständen glaubt die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft,
vorerst von der Wiedereinstellung eines W.R.
ei D 166/137 absehen zu müssen “
Ermäßigung der Gütertarife der Saarbahnen und
Einführung des direkten Tarifs
Saarbahnen — Reichsbahn.
Nach Mitteilung der hiesigen Eisenbahndirektion
wird in Kürze eine weitere Ermäßigung der Güter-:arife
eintreten. Diese dürfte voraussichtlich schor
zum 1. Mai dieses Jahres durchgeführt werden.
Die Vorarbeiten für die Einführung des von deı
Handelskammer wiederholt beantragten direkter
Tarifs zwischen Stationen der Saarbahnen unc
Stationen der deutschen Reichsbahn sind nunmeh:
soweit gefördert, daß, wenigstens für eine Reihe deı
verkehrswicht‘'gsten Güter, direkte Frachtsätze voraussichtäch
im Laufe des Monats Mai in Kraft
treten werden. Dieser direkte Tarif wird nach dem
Muster des Deutschen Eisenbahn-Gütertarifs direkte
Frachtsätze für die gesamte Beförderungsstrecke
zwischen Stationen der Saarbahnen und
Stationen der deutschen Reichsbahn nach dem
Frachtsatzzeiger der deutschen Reichsbahn erhalten.
Weitere Einzelheiten teilt auf Wunsch das
Verkehrs. und Tarifhhara der Handelekammer mit
Direkter Tarif Saarbahnen — Belgien.
Nach einer Auskunft der Deutschen Reichsbahnverwaltung
vird im Verkehr zwischen Stationen der Saarbahnen und
Antwerpen im Laufe des Monats Mai ein direkter Tarit
ingeführt werden, dessen Frachtsätze für den Leitungsweg
iber die Deutsche Reichsbahn wesentliche Frachtermäßigungen
segenüber den bisherigen Frachten über französisch-belgische
Strecken und ee der Verfrachtung über verschiedene
Häfen Frankreichs (Dünkirchen) aufweist. Ueber die gelanten
Maßnahmen hoffen wir demnächst noch eingehende:
berichten zu können.
Deutsche Reichsbahn.
Ausnahmetarife.
Mit Gültigkeit vom 11. April 1927 erhält der Ausnahme
arif 46a folgende Fassung:
Ausnahmetarif 46a
für
I. Druckpapier, nicht ausschließlich aus Lumpen hergestellt
nicht weiterverarbeitet, in Bogen.
1. Zeitungsdruckpapier, gewöhnliches, unbedrucktes, holzhal
tiges, in Rollen.
(Gültig bis auf jederzeitigen Widerruf.)
\nwendungsbedingungen:
Die Sendungen müssen mit direkten Frachtbriefen übe:
lie Uebergangspunkte Breisach Grenze, Kehl Grenze oder
Neuenburg (Baden) Grenze nach Frankreich auifgeliefer
werden.
Geltungsbereich und Frachtberechnung:
1. Die Fracht wird gemäß 8 6 (1), (3) und (5) der All
zemeinen Tarifvorschriften nach folgenden Stationsfrachtsätzer
berechnet.
2. Der fünfprozentige Zuschlag für die Beförderung %
nedeckten Wagen wird nicht erhoben.
Statinnsirachtsätze in Reichsnfennig für 100 kg:
nach
Anp
Grenze
Neuenburg
(Baden) Grenz:
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Mit sofortiger Gültigkeit vom 11. ds. Mits. ist nach
;tehender Ausnahmetarif in Kraft getreten:
Ausnahmetarif 150
für
Varen aus Bimssand oder Bimskies, auch hohl gearbeitet
auch mit Eiseneinlage, folgende: Bau-(Mauer-)Steine
(Schwemmsteine), Decken- und Wandplatten, Decken:
steine, Dielen, Dübelsteine, Pfähle und Pfosten.
Sämtlich zur Ausfuhr über die trockene
3arenze nach dem Saargebiet, den Niederlanden, Belgier
Frankreich, Luxemburg und der Schweiz.
(Gültig bis auf jederzeitigen Wiederruf, längstens
bis zum 31. März 1928)
Anwendungsbedingungen:
1 Der Ausnahmetarif gilt bei Auflieferung einer Mindest
menge von 10000 t in einem Zeitraum von 365 aufeinanderfolgenden
Tagen in den im „Geltungsbereich“
bezeichneten Stationsverbindungen. Diese Frist läuf*
vom Tage der ersten Auflieferung.
Der Ausnahmetarif wird nur im Rückvergütungsweg ge:
währt, wenn der Verfrachter binnen 2 Monaten nach
Ahlaunf dee Beförderungszeitraums der Reichshahndireie