ainigte Staaten und Polen übersteigt jeweils nicht
1 Mill. t. Dieser Einfuhr steht eine Kohlenausfuhr
von 4,2 Mill. t gegenüber, auch diese ist geringer
als 1925, zumal die Kohlenknappheit im Herbst
1926 zu Ausfuhrbeschränkungen nötigte.
Anders ist das Bild beim Koks. Hier hat Frankreich
in Ermangelung ausreichender geeigneter Fettkohlen
wenig Aussicht, den gewaltigen Koksbedarf
seiner Industrie im Lande selbst zu befriedigen, auch
wenn die Erstellung neuer Kokereien weitere Fort-Schritte
macht. Nach wie vor ist die Ruhr der unentbehrliche
Kokslieferant Frankreichs. Von der Gesamt-Kokseinfuhr
nach Frankreich im Jahre 1926 in
Höhe von 5,5 Mill. t entfallen 4,5 Mill. t auf
Deutschland. Die Briketteinfuhr Frankreichs
beträgt etwas über 1 Mill. t jährlich.
Nachstehend die genauen Ziffern der französischen
Kohlen-Ein- und -Ausfuhr im Jahre 1926
{in t):
Kınf"
Kohle ! Koks | Briketts
Koh
*ref- hr
Briketts
1926 [15 402 8 554 9551 1179
1925 18 396 41715 032 935 ı 28
1924 [25 107 584/5 407 195 981 — 5
1913 118 710 935/3 070858 1 1500 000
Mit dem Jahre 1927 steht Frankreichs Kohlenwirtschaft
vor neuen Aufgaben. Die englische Förderung,
die normalerweise 22 Mill. t monatlich beträgt,
ist wiederhergestellt, und mit Zähigkeit kämpft
England um die Wiedergewinnung der verlorenen
Absatzmärkte. Die Lage spitzt sich wie im Frühjahr
1926 zu einer Krise zu, die damals durch den
Streik in eine Hochkonjunktur umschlug. Seit Jahresende
beginnen sich die geleerten Halden wieder
aufzufüllen und Absatzstockungen machen sich bemerkbar.
Durch _Preisabbau und _Lohnherabsetzungen
sucht der Kohlenbergbau der Lage Herr
zu werden. Aber das Problem erheischt eine umfassende
Regelung. Die französische Regierung
hat ein Programm entworfen, das
der Kohlenwirtschaft neue Wege weist. Die Kohlenainfuhr
soll mit allen Mitteln gesenkt werden. Dazu
wird die ausländische Kohle und besonders der
Anthrazit mit höheren Zöllen belegt. Durch günstige
Eisenbahntarife auf lange Entfernungen soll der
[ranzösischen Kohle das Eindringen in die Gebiete
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»rmöglicht werden, die bisher von fremder Kohle
abhängig waren. Insbesondere sind dies der Westen
und Südwesten Frankreichs sowie die Mittelmeerküste.
Hierhin sollen die Gruben des Nord und
Pas-de-Calais ihren Absatz konzentrieren. Verschiedene
französische Eisenbahngesellschaften
haben bereits Tarifvergünstigungen dafür in Aussicht
gestellt. Aus gewissen Küstengebieten kann
Freilich die englische Kohle dank ihrer natürlichen
Vorrangstellung nicht verdrängt werden. Die Versorgung
ÖOÖstfrankreichs und der Pariser Region
bleibt in erster Linie den saarländischen und lothringischen
Gruben überlassen, dazu treten die deutschen
Lieferungen.
Die Beschränkung der Kohleneinfuhr soll es ernöglichen,
die französische Kohlenförderung nicht
ıur aufrechtzuerhalten, sondern wenn möglich noch
zu steigern. In Zeiten der Absatzkrise soll die
Produktion nicht eingeschränkt oder aufgestapelt
werden, sondern nach Westen und Südwesten abzeleitet
werden. Hand in Hand mit der Neuorganisation
der Kohlenwirtschaft soll eine Rationalisierung
erfolgen, sowohl im Hinblick auf sparzameren
Kohlenverbrauch wie bessere Ausnutzung
der Kohle.
Diese Maßnahmen dienen natürlich nicht nur den
ınmittelbaren Interessen des Kohlenbergbaues, sonlern
darüber hinaus der ganzen französischen
Volkswirtschaft. Durch Beschränkung der Kohlen-<äufe
im Ausland soll der französische Franken ge-;tärkt
und die Handelsbilanz verbessert werden. Im
jahre 1913 wurden für 23 Mill.t eingeführte
<ohlen 584 Mill. Fr. verausgabt, im Jahre 1920
‘ür 30 Mill. t Kohlen 2550 Mill. Goldfr., also fast das
7"ünffache, im Jahre 1925 für 2412 Mill. t Kohlen
710 Mill. Goldfr. und im Jahre 1926 für 22 Mill.t
Kohlen 602 Mill. Goldfr. Mit der Steigerung der
Zigenförderung vermindert sich diese Belastung. In
lem Regierungsentwurf wird mit der Möglichkeit
zerechnet, die Kohleneinfuhr im Zeitraum von sie-»en
Jahren von 20 auf 12 Millionen Tonnen zurückzuschrauben.
„Die Kohlenschlacht hat begonnen“,
so führte der Minister der Oeffentlichen Arbeiten,
Andre Tardieu, kürzlich vor der Kammer aus. „Um
ihn zum Erfolg zu führen, wird sich die Regierung
aller Waffen bedienen, die die Gesetze ihr geber
oder geben werden.“
Amftlicher Teil.
Inhalt des Amtsblattes der Regierungskommission
Nr. 14 vom 8. April 1927.
Amtliches.
Allgemeines.
Zrlaß betr. Vertretung des Präsidenten der Regierungskommission,
Verwaltung des Innern.
Bekatintmachung betr. Verlust von Führerscheinen (7066,
7079).
Bekanntmachung betr. Verlust einer Zulassungsbescheinigung
(8619).
Verwaltung der Finanzen.
Verfügung betr. die Dienstlaufbahn der Steuerbeamten des
Saargebietes,
Verfügung über den Vollzug des Abmarkungsgesetzes,
Oeffentliche Arbeiten, Eisenbahnund
Postwesen.
Yacsernalizeivernrdnung
Handel und Gewerbe.
Bekanntmachung betr. Errichtung einer Zwangsinnung im
Klemnner- und Installationsgewerbe.
Sozialversicherung.
Bekanntmachung betr, die Wahl der nichtständigen Mitglieder
des Landesversicherungsamtes aus den Versicherten.
3ekanntmachung zur Wahl der Vertreter der Versicherten
für die Unfallverhütung bei der Gewerblichen Berufsge:
nossenschaft für das Saargebiet.
Bekanntmachung betr. Abänderung der Wahlordnung für die
Wahl der Vertreter der Versicherten für die Unfallverhütung
bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das
Saargebiet vom 10. Juli 1922 (Amtsbl. 1922 S. 145 ff).
Grundsätzliche Entscheidung des Landesversicherungsamts ir
Saarlalutis
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung betr. Offenlage eines Planes zur Herstellun«
eines Anshlußgleises.
Bekanntmachung betr. Wegeeinziehung.
Bekanntmachung hetr Namensänderung