Full text : 32.1927 (0032)

Verkehr:

Zisenbahn.
Saarbahnen. .
Eilzug Saarbrücken— Trier und zurück.

Einer Anregung der Handelskammer auf Schaffung einer
seschleunigten Zugverbindung von Saarbrücken nach Mettlach
ınd Trier hat die Eisenbahndirektion des Saargebietes dadurch
 Rechnung getragen, daß sie mit Zustimmung der
zeichsbahndirektion Trier ab 15. Mai 1927, vorerst jedoch
ıur in dem Sommerhalbijahr, folgendes Eilzugpaar verkehren
Aäßt:

= 155
1900
1911/12
1924/25
1930/31
1943/45
9514/2006
2022/37
2012/13
Moon. Au. uNaus
2108 Trier Hbf, AS a
Die Beibehaltung des Zugpaares auch im Winterhalbjahre
wird von der ausreichenden Besetzung während des Sommer-1albjahres
 abhängig gemacht werden müssen.

Deutsche Reichsbahn.
Sonderausgaben 1927 des Reichs-Kursbuches.
Die 1. Sommerausgabe 1927 des Reichs-Kursbuches mit
jen am 15. Mai in Kraft tretenden Sommerfahrplänen wird
2inige Taye vor dem 15, Mai, die 2. Sommerausgabe
(1. Juli) Ende Juni erscheinen. Die Verkaufspreise für das
zeichs-Kursbuch (6,50 RM. für ein Stück) und die nur
Mitte Mai erscheinenden Sonderausgaben der Teile I, 11
und Iil {2 RM. für eine Sonderausgabe) bleiben unverändert,
 trotzdem wesentliche Verbesserungen in der Auszestaltung
 des Reichs-Kursbuches, insbesondere der Fernverbindungen,
 der Anordnung der Fahrpläne im In- und
Ausland, vollständiger Umsatz des Reichs-Kursbuches infolge
Einführung der 24-Stunden-Zählung u. a., vorgenommen wor-Jen
 sind.
Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Bahnhöfe der
Reichsbahn sowie auch die Sortimentsbuchhandlungen und
Reisehüros entreren

Durchfuhr-Ausnahmetarife für Holz.
Im Anschluß an‘ unsere Veröffentlichung in Nr. 13 der
‚Saar-Wirtschaftszeitung‘ weisen wir darauf hin, daß auch
aunmehr der. neue Durchfuhr-Ausnahmetarif D 43 für Holz
im Verkehr Polen — Frankreich — Luxemburg — Saargebiet
im Verkehrs- und Tarifbüro der Handelskammer zur Einsich*
offen liegt.
Wie bei den übrigen neuen Durchfuhr-Ausnahmetarifen
für Holz sind auch in diesem Tarife wesentliche Aenderungen
des Warenverzeichnisses und der Anwendungsbedingungen
nicht eingetreten, Die Frachtsätze sind ebenfalls gegenübe:
Jem hisherigen Stande nur unwesentlich verändert

Beschlüsse der Ständigen Tarifkommission
und des Ausschusses der Verkehrsinteressenten.

‚In. der Zeit vom 23. bis 25° März 1927 hat die Stähdige
Tarifkommission in Gemeinschait mit dem Ausschuß der
Verkehrsinteressenten ihre 1465. Sitzung abgehalten. Es wurdien
 die nachstehend verzeichneten Beschlüsse gefaßt,
Hierzu ist zu bemerken, daß gegen die Beschlüsse von
amtlicher ‘ Seite . noch - Widerspruch. erhoben werden‘ kann
and daß lie haschlaseahan Tarifmaßnahmen eamit vann dar

sen,

Ständigen Tarifkommission nur zur Durchführung empfohlen
werden.
1. Gütereinteilung.
a) Neufassung der Tarifstellen Holz und Holzwaren.
Bei der‘ Einstufung der Hölzer und Holzwaren in die
nzelnen Klassen ist — abgesehen von den Rohstoffklassen
2 und F — die folgende Zusammenfassung in vier Gruppen
zugrundegelegt worden:
1. Hochwertige Fabrikate, z. B. Möbel, zu denen bestimmte
 überseeische Hölzer verwendet sind, Vollpolsternöbel,
 Holzwaren in Verbindung mit edlen Metallen und
Metallegierungen = Klasse A.
2. Fertigfabrikate mit Durchschnittswerten, Hauptgebrauchsyegenstände
 aus Holz = Klasse B.
3. Teure Halbfabrikate, geringwertige Fertigfabrikate, Massenartikel
 = Klasse C.,
4. Rohmaterial, billige Halbfabrikate, grobe billigste Holzwaren
 = Klasse D.
Innerhalb dieses Rahmens ist für die Zugehörigkeit der
Klassen A bis C nur die Art der Ware selbst maßgebend,
nicht aber auch für die Unterscheidung zwischen Waren
der gleichen Art — von ganz wenigen Fällen abgesehen —
jer Grad der Bearbeitung und der ÖOberflächenbehandlung.
Als besondere selbständige Tarifstellen sind ferner in den
<lassen B und C zusammengesetzte Waren aus Eisen (Stahl)
ınd Holz aufgenommen worden.
Ein Abdruck der neuen Holz- und Holzwarentarifierung,
nit deren tarifarischer Durchführung vor dem 1. Oktober
‚927 kaum zu rechnen ist, liegt beim Verkehrs- und Tarifbüro
 der Handelskammer zur Einsicht offen.
In der nächsten Nummer Yer „Saar-Wirtschaftszeitung‘‘
verden wir mit der Bekanntgabe der übrigen Tarifentscheilungen,
 namentlich mit der Aenderung der Frachtberechnung
für Eilgut und beschleunigtes Eilgut, fortfahren.

Französische Bahnen.
Französisch-italienischer Gütertarif.
in Ergänzung unserer Bekanntmachung in Nr. 13 der
‚Saar-Wirtschaitszeitung‘“ teilen wir mit, daß außer dem
Nachtrag 8 zum Heft II der Nachtrag 9 zum Heft I
ınd der Nachtrag 7 zum Heft II am 1. April 1927 in
<raft getreten sind.
Nachtrag 9 zum Heft I enthält wesentliche Aenderungen
ler Güterklassifikation, die sich hauptsächlich auf den italieıischen
 Durchlauf erstrecken. Der Nachtrag 8 zum Heft {11
>nthält einen neuen Entfernungsanzeiger für die außertalienischen
 Strecken, während im Nachtrag 7 zum Heft 11
‘inige Aenderungen der Entfernungen für die italienischen
trecken zu verzeichnen sind.
Ueber weitere Einzelheiten und Frachtsätze, die sich auf
irund der Aenderungen und Ergänzungen durch vorgeı1annte
 Nachträge ergeben, erteilt das Verkehrs- und Tarif-Jüro
 der Handelskammer Auskunft.

Ausländische Bahnen.
Wettbewerbsmaßnahmen der schweizerischen Bahnen
gegen den Lastwagenverkehr.
Die schweizerischen Bundesbahnen und die mitbetriebenen
.imen sowie eine Reihe weiterer schweizerischer Eisenjahnen
 befördern vom 1. April 1927 ab in’ ihrem internen
ınd in ihrem: direkten Verkehr miteinander bis auf Widerruf
jüter aller Art in Eil- oder gewöhnlicher Fracht zu denenigen
 Frachtsätzen (Zu- und Abfuhr- sowie Nebengebühren
nbegriffen), die sich bei einer wirtschaftlichen Kraftwagen-»eförderung
 ergeben, sofern:
a) der Verfrachter die von der Eisenbahn verlangten Nachweise
 dafür erbringt, daß es für ihn ohne Gewährung
dieser Frachtsätze vorteilhafter ist, die fraglichen Güter
mit Kraftwagen zu befördern und daß er hierzu auch in
der Lage ist; ;
b) bei Einhaltung dieser Frachtsätze der Eisenbahn über die
von ihr bestimmten: Selbstkosten ‚hinaus noch ein: ihrer
" eietıung ancemecsaner Ciewinn. verhleiht:
            
Waiting...

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