Nummer,
les französ,.
Zolltarifs
4.
Bezeichnung der Waren
>°1’hshandlung
Abschlagsprozentsatz
Minimaltari!
Kontingent
für die Dauer
des Abkommens
5
BE
aus 525 ‚ter{
Aus 525quat,]
ans 525 |
IUiNnquies
525 sex
us 533
us 535 bis
aus 537.
Rechenmaschinen nu HÖR © AR KR KL
Maschinen zum Spülen, Korken, Kapseln und Füllen der
Flaschen, im Gewichte von über 100 kg. .....
Hochofenkränze; Gießkellen; Gußbehälter; Gußwagen; Zugwalzen;
Ripeure für Walzwerke usw., mit Ausnahme der
Vorrichtungen zum Beschicken von Hochöfen, der Stahlkonverter,
der Walzwerke verschiedener Art und der Füllvorrichtungen
für Martinöfen . . .0.0.0.00000000 404
’ollständige Maschinen und Apparate, anderweit nicht ge-1annt,
im Gewichte von:
5000 kg und darüber . . .
unter 500 kg. .0.0.0.0.0. . % ®
Einzelne Teile von Maschinen, von Steuerungen, Bremsschaltungen
und Transmissionen aus geschmiedetem oder gepreßtem
Eisen oder Stahl usw., bearbeitet . . . . .
Zinzelne, nicht besonders genannte Maschinen- und Transmissionsteile
aus zwei oder mehreren Metallen usw., im
Gewichte von 10 kg und darüber. . ... . 0...
Reibahlen und Fräser jeder Art, Gewindeschneideisen, Klingen
zum Aufreiben, Bohrköpfe, Bohrfutter jeder Art, Schneideisenhalter,
Windeisen, Verlängerungen für Gewindebohrer,
Werkzeuge zum Gewindeschneiden, Abdrehen, Hobeln, Einzapfen,
Rändeln, Scherblätter .
L Minimaltarif
01
an
38
29) dz
60.
3000 .
6000 .
4000 .
1000
2500 .
(NM
ZUSATZANMERKUNGEN.
1. Wenn auf die in der vorstehenden Liste aufgeführten Erzeugnisse der elektrotechnischen Industrie wegen ihres
Zehaltes an Metallen, die mit ihrer Tarifnummer hier nicht besonders aufgeführt sind, die für diese Metall geltenden
Zölle oder Zuschläge zu erheben sind. besteht Einverständnis dahin, daß der Minimalsatz dieser Zölle oder Zuschläge
ınzuwenden ist.
2. Materialien jeder Art, die als Umschließungen für alle in der Liste B aufgeführten Waren verwendet werden
‚sollen den Minimaltarif erhalten, wenn sie nach den Zollvorschriften getrennt zu verzollen sind. .
3. Im allgemeinen herrscht Einverständnis darüber, daß, wenn in der dem Zusatzabkommen beigefügten Liste B
:ine Tarifposition des französischen Zolltarifs erscheint, ohne daß sie durch Hinzufügung des Wörtchens „aus“ ein:
zeschränkt ist. die angegebene Konzession sich auf die ganze Position bezieht.