Sendungen, die zunächst in den deutsch-französischen, deutsch:
saarländischen und deutsch-luxemburgischen Grenzübergangsstationen
Berg (Pfalz), Kapsweyer, Zweibrücken, Eichelscheid,
Schönenberg-Kübelberg, Türkismühle, Büschfeld, Taben, Perl,
‘gel befördert und dort weiter verfrachtet werden,
Die Frachttafel 2 dieses Tarifs gilt lediglich für
solche Sendungen, die in den deutsch-französischen Grenzstationen
Palmrain, Neuenburg, Breisach, Kehl und Wintersdorf
der Umabfertigung unterliegen.
Die Frachtsätze der neuen Durchfuhrtarife werden wie
pisher sogleich bei der Abfertigung gewährt. Es muß jedoch
im Frachtbrief in der Spalte „anzuwendende Tarife und
Routenvorschrift“ der Vermerk aufgenommen sein: „Die
Fracht ist auf der Reichsbahn zu den Frachtsätzen des
Durchfuhrausnahmetarifs D 83 (bzw. D 89) zu berechnen“
in der Frachtbriefspalte „Inhalt“ ist der weitere Vermerk
anzubringen: „Zur Durchfuhr durch Deutschland, nicht für
den Rheinumschlag bestimmt“. Bei solchen Sendungen, die
in den westlichen Grenzstationen nach Elsaß-Lothringen oder
nach dem übrigen französischen Gebiete umbehandelt werden
sollen, muß aus den Vorfrachtbriefen bis zur westlichen Grenze
das endgültige Empfangsgebiet zu ersehen sein. Zum Beispiel
„Elsaß“, „Lothringen“ oder „über Elsaß-Lothringen hinaus
gelegenes französisches Gebiet“. Bei ungenügenden Angaben,
z, B. „Frankreich“, wird stets der höhere A-Frachtsatz anyewandt.
Im übrigen sind die bisherigen Bestimmungen über weitere
5rachtermäßigungen bei Auflieferung bestimmter Mindestnengen
im wesentlichen unverändert geblieben. Die Verinderungen
der Frachtsätze gegenüber dem früheren Zu-;tande
erläutern wir an folgenden Beispielen:
Durchfuhrausnahmetarif D 83
(Verkehr Oesterreich —Frankreich —Luxemburg —Saargebiet).
Par \f. Uebergang
und Passau Donauumschlagstelle
‚benholz
ırklasse
C
b) Schnittholz
Hauptkle-Wintersdorf
(Baden) Grenze | A (Els,-Lothr.‘
B (übr. fr, Ge
Zweibrücken Grenze
nach
Simbach (Inn) Uebergang
von
5%) Schnittholz
Hauntklasse
+) Grubenholz
Hauptklasse
Wintersdorf (Baden) Grenze
Die bei dem Uebergang Simbach (Inn) und Salzburg Ort
ind Uebergang aufgeführten Gruppen I—I1I bzw. I—IV bereffen
die jeweiligen Versandgebiete. Die einzelnen Statio-1en
sind in dem Tarif besonders aufgezählt. Wegen Raumnangel
muß auf die Wiedergabe an dieser Stelle verzichtet
verden,
Weber die Höhe der Frachtsätze erteilt das Verkehrs- und
Tarifbüro der Handelskammer weitere Auskunft.
Der Durchfuhrausnahmetarif D 43 für den Holzverzehr
Polen — Frankreich — Luxemburg und
5Saargebiet lag bei Redaktionsschluß noch nicht vor,
Jarüber soll in der nächsten Nummer berichtet werden.
Verlängerung der besonderen Frachtermäßigungen
jes Ausnahmetarifs 35 für Eisen und Stahl, des
Ausnahmetarifs 49 für Glas, des Ausnahmetarifs 61
für Tonwaren usw.
Die ‚Gültigkeitsdauer der widerruflich und zeitlich begrenzt
zewährten besonders ermäßigten Frachtsätze zu den Aus-1ahmetarifen
30, 31, 32, 33, 34, 35, 35a, 49, 52, 53, 58,
3l, 77 und 88 (Nachtrag 6 zum Reichsbahn-Gütertarif.
Heft CII) ist bis zum 31. April 1927 verlängert.
Nottarif der deutschen Reichsbahn.
Vorgenannter Tarif ist in neuer Fassung erschienen. Eı
zilt bis zum 30. Juni 1927, Wesentliche Aenderungen gegen:
iber den bisherigen‘ Tarifbestimmungen sind nicht einge:
treten.
Aenderungen und Ergänzungen der Reichsbahngütertarife.
Reichsbahn-Gütertarif, Heft Cal (Frachtsatzzeiger). Neuausgabe
vom 1. März 1927.
Der Frachtsatz der allgemeinen Eilgutklasse für 657 km
st von 1882 in 1682 zu ändern,
Reichsbahn-Gütertarif, Heft C Ib.
Am 1. April 1927 erscheint der Nachtrag 4. Der Nachtrag
anthält außer den bereits bekanntgegebenen Tarifmaßnahmen
noch Aenderungen und Ergänzungen der Unterabschnitte zu
Sa, 33, 39, 48, 51, 62, 79, 87, 89 und 88a des Abschnittes
„Il. Zuschlags- und Anstoßfrachten“‘.
Gütertarif Basel Bad. Bhf. — schweizerische Stationen.
Am 1. April 1927 tritt zu dem vorgenannten Tarif ein
I. Nachtrag in Kraft.
Gütertarif Waldshut — schweizerische Stationen.
Am 1. April 1927 tritt zu dem vorgenannten Tarif ein
1. Nachtrag in Kraft
Zweibrücken Grenze
411
EA
a
nach
Yon
Wintersdorf (Baden) Grenze
Zweibrücken Grenze
(Die eingeklammerten
Arachtsätze. }
Salzburg Ort und Uebergang
b) Schnittholz Ih) Grubenholz
Hanntk]lacsa Haunntklassa
162
162
162
54
57
36
39
) 18
98) 111)
220 178
190 178
172 165
154 147
51 102) | a4)
Zahlen bedeuten die hisherigen
Frachtermäßigungen im Güter- und Tierverkehr
mit Dänemark.
Die Ermäßigung der Gütertarife der dänischen Staats:
jahnen, über die wir bereits in Nr. 10 der ‚„Saar-Wirtschaftszeitung‘“
berichtet haben, ist ab 1. April 1927 in
Kraft getreten. Die Ermäßigung beträgt ungefähr 20 bis
33 % der bisher gültigen Sätze. Sie ist teils im Wege der
Herabtarifierung einzelner Güter bzw. durch die Einführung
neuer Tarifklassen und teils durch Ermäßigung der bisherigen
Frachtsätze durchgeführt. Der bisherige dänische Gütertarif
enthielt 3 Stückgutklassen und 4 Wagenladungsklassen, während
in dem neuen Tarif neben 3 Stückgutklassen 7 Wagenladungsklassen
vorgesehen sind. Die geringwertigen Güter
sind in der Hauptsache den Tarifklassen 8—10 zugeteilt.
Die gleiche Ermäßigung ist auch mit Gültigkeit vom
‘, April 1927 für Güter und lebende Tiere für die Strecken
ler dänischen Staatsbahn im direkten deutsch-dänischen
Züter- und Tiertarif in Kraft getreten.
Die Aenderungen sind bis zur Herausgabe neuer Nachträge
der ‚einer völligen Neuausgabe des Tarifs im Tarif- und
Verkehrsanzeiger der deutschen Reichsbahn Nr. 31/27 ver
Sffantlicht