Rohrbach ab 14,11 Uhr, Saarbrücken Hbf. an 14,41 Uhr
Fahrplanmäßig Pz. 358: Neunkirchen ab 13,14 Uhr, Saarbrücken
Hbf. an 14,02 Uhr, ‘hält ausnahmsweise auch in
Jägersfreude 13,56 Uhr. Fahrplanmäßig Pz. 368: Neunkirchen
ab 15 Uhr, Saarbrücken Hbf. an 15,45 Uhr, hält ebenfalls
ausnahmsweise in Jägersfreude 15,40 Uhr, Die fahrplanmäßigen
Personenzüge werden nach Bedarf verstärkt.
Aenderung der Tarifbestimmungen über die Beförderung
von Reisegepäck, Expreßgut und Leichen.
a) Beförderung von Reisegepäck.
Mit Wirkung vom 1. April 1927 ab wird die Mindestgebühr
für jede Sendung Reisegepäck von 3 auf 2 Fr. ermäßigt.
Die Gepäckfracht wird wie bisher für je 10 kg
erhoben, wobei Zwischenkilogramme auf volle 10 kg aufzerundet
werden,
Die neuen Bestimmungen gelten auch für die Befördeung
von Reisegepäck im Wechselverkehr mit fremden
Bahnen,
b) Beförderung von Expreßgut.
Das der Frachtberechnung zugrunde zu legende Mindestzewicht
wird mit Wirkung vom 1. April 1927 ab von 10 kg
auf 5 kg ermäßigt. Bei höheren Gewichten wird die Fracht
für je 10 kg erhoben, wobei Zwischenkilogramme auf volle
10 kg aufgerundet werden.
Die Mindestfracht beträgt ab 1. April 1927 bei gewöhnıichem
Expreßgut 3.60 Fr. und bei sperrigem Expreßgut
5 Fr.
Folgende landwirtschaftliche Erzeugnisse: Butter, Käse,
Eier, frische Beeren, frisches Obst, Kartoffeln, frisches Gemüse
aller Art werden bei der Aufgabe als Expreßgut
zu den halben Expreßgutsätzen unter den nachstehenden
Zestimmungen befördert:
a) Das Gewicht des einzelnen Frachtstückes darf 50 kg
nicht übersteigen.
b) Die Beförderung erfolgt mit allen Personenzügen.
Schnell- und Eilzüge sind ausgeschlossen.
:) Als Mindestfracht wird die halbe Mindestfracht für gewöhnliches
Expreßgut = 1,50 Fr. erhoben.
1) Im übrigen gelten die für Expreßgut bestehenden Bestimmungen.
c) Beförderung von Leichen.
Für jede Leiche, auch wenn mehrere mit einem Frachtbriefe
aufgegeben und in einem Wagen verladen werden,
wird vom 1. April 1927 ab an Fracht für das Tarifkilometer
»rhoben: bei Beförderung mit Personen- oder Güterzügen
3 Fr., bei Beförderung mit Eil- oder Schnellzügen 4,50 Fr.
In beiden Fällen unter Zuschlag einer Abfertigungsgebühr
zen 45 Fr
Personen-, Gepäck- und Expreßgutverkehr von
Saarbahn- nach Reichsbahnstationen.
Die Fahrpreise nach Frankfurt a. M. und darüber hinaus
;ind bisher nach dem Weg über Wiesbaden berechnet worden.
Da die direkten Züge nach Frankfurt a. M. und darüber
ınaus im allgemeinen über Goldstein verkehren. werden
nit Wirkung vom 1. April 1927 ab Fahrkarten über den
lirekten Weg — Goldstein — ausgegeben, wodurch sich
die Entfernung um durchschnittlich 13 km verringert. Bisher
wurde der Fahrpreis für die deutsche Reichsbahn nach
uınd von Frankfurt a. M. für 176 Tarıfkilometer erhoben,
während er vom 1. April 1927 ab nur noch für 163 Tarifkilometer
erhoben wird. Der Fahrpreis für eine Fahrkarte
nach Berlin über Kirn—Frankfurt a. M. wurde bisher für die
Reichsbahn nach einer Tarifentfernung von 715 km ernittelt
während vom 1. April 1927 ab der Preisberechnung
ı1ur noch 701 km zugrunde gelegt werden. &
Außerdem werden mit Wirkung vom 1. April 1927 ab
Sonntagsrückfahrkarten von Saarbrücken Hbf. nach Frankfurt
a. M. ausgegeben.
Die Mindestgebühr für Reisegepäck wird im Wechselverkehr
mit der deutschen Reichsbahn gleichfalls vom 1. April
1927 ab für die Strecken der Saarbahnen von 3 Fr. auf 2 Fr.
armäßigt. Auch die Mindestgebühren für Expreßgut nach
Reichsbahnstationen erfahren für die Saarbahnstrecken ab
il, April 1927 eine Ermäßigung; für gewöhnliches Expreßzut
wird die Mindestgebühr von 3 Fr. auf 1,50 Fr. und
für sperriges Expreßgut von 6 Fr. auf 3 Fr. ermäßigt.
Nähere Auskunft über die neuen Fahrpreise, Gepäck- und
Expreßgutfrachten für den Verkehr nach Reichsbahnstationen
werden durch die Fahrkartenausgaben und Gepäckabfertigungen
und durch das Amtliche Reisebüro (Fernruf 2417)
arteilt.
Reichsbahn.
Neue Durchfuhrausnahmetarife für Holz.
In der Nr. 11 der „Saar-Wirtschaftszeitung‘“ haben wir
yjereits auf die bevorstehende Neuausgabe nachgenannteı
Jurchfuhrausnahmetarife für Holz der deutschen Reichsbahr
ingewiesen:
1. Durchfuhrausnahmetarif D 81, Holzverkehr Oesterreich
und bayerische Donauumschlagplätze — Schweiz;
Durchfuhrausnahmetarif D 83, Holzverkehr Oesterreick
ınd bayerische Donauumschlagplätze — Frankreich —
Luxemburg — Saargebiet;
Jurchfuhrausnahmetarit D 85, Holzverkehr Oesterreich
ınd bayerische Donauumschlagplätze — Niederlande;
Durchfuhrausnahmetarif D 87, Holzverkehr Tschechosto:
vakei — Schweiz;
Durchfuhrausnahmetarif D 89, Holzverkehr Tschechoslo
vakei — Frankreich — Luxemburg — Saargebiet;
Durchfuhrausnahmetarif D 105, Holzverkehr Oesterreich
ınd bayerische Donauumschlagplätze — Belgien;
Durchfuhrausnahmetarif D 107, Holzverkehr Tschecho-;lowakei
— Belgien;
Durchfuhrausnahmetarif D 91, Holzverkehr Oesterreich
und bayerische Donauumschlagplätze — Rhein- und Mainumschlagplätze;
Durchfuhrausnahmetarif D 21, Holzverkehr Tschechoslowakei
— Niederlande,
Mit Wirkung vom 1. April 1927 treten nun die neuen Aus-‚ahmetarife
in Kraft. Sie enthalten gegenüber den früheren
Tarifen teilweise Erhöhungen, teilweise Ermäßigungen deı
Trachtsätze. Abweichend von der bisherigen Anordnung ent-1alten
die neuen Tarife grundsätzliche Neuerungen, namentlich
ei dem Durchfuhrausnahmetarif D 83, Holz-„erkehr
Oesterreich und bayerische Donauımschlagplätze
— Frankreich — Luxemburg
ınd Saargebiet. Den gegenwärtigen Wettbewerbsver-1ältnissen
entsprechend sind die neuen Frachtsätze, je nach
jem Gebiet, aus welchem die Sendungen stammen oder
ı1ach welchem dieselben bestimmt sind, in mehrere Grupper
ngeteilt.
So enthält z. B. der D 83 (Holzverkehr Oesterreich —
7rankreich — Luxemburg — Saargebiet) für die Grenzüberrangsstationen
Kufstein, Salzburg und Simbach (Im) für
lie verschiedenen Gruppen der jeweiligen Versandstationen
ıesondere Frachtsätze. Dazu treten ferner getrennte Fracht-‘atzzeiger,
und zwar Frachtsatzzeiger 1 mit folgender Untereilung:
A. Frachtsätze für Sendungen, die mit durchzehenden
Frachtbriefen nach Stationen der Eisen:
ahnen in Elsaß-Lothringen, einschließlich der Prinz-Heinrich-3ahn,
Luxemburg oder im Saargebiet befördert werden;
’erner B. Frachtsätze, die für solche Sendungen gelten.
lie nach über Elsaß-Lothringen hinaus gelegenen Stationen
»efördert werden.
Der Frachttafel 1 ist eine Frachttafel 2 angeschlossen,
deren Frachtsätze für solche Sendungen gelten, die zunächst
ı1ach einer deutsch-französischen, deutsch-saarländischen oder
ıach der deutsch-luxemburgischen Grenzübergangsstation Igel
ıufgegeben werden. Auch hier ist eine weitere Unterteilung
ler Frachtsätze erfolgt, und zwar gelten die A-Fracht-‚ätze
für solche Sendungen, die nach Angabe des Ab-‚enders
in der Spalte ‚‚sonstige gesetzlich oder reglementarisch
ulässige Erklärungen“ des Frachtbriefes nach Stationen der
zisenbahnen in Elsaß-Lothringen, einschließlich
Drinz-Heinrich-Bahn, Luxemburg oder im
jaargebiet bestimmt sind. Die B-Frachtsätze gel:
en für solche Sendungen, die in den vorgenannten Grenz:
ibergängen umbehandelt und nach Angabe des Absenders
n der Spalte „sonstige gesetzlich oder reglementarisch zu
ässige Erklärungen“ des Frachtbriefes über Elsaß-Lothringen
ılnaus gelegene französische Stationen weiter verrachtet
werden.
Für solche Sendungen, die zunächst mit durchgehenden
7rachtbriefen von Oesterreich oder darüber hinaus gelegenen
„ändern über Strecken der deutschen Reichsbahn in den
leutsch-französischen Grenzübergangsstationen oder in den
leutsch-saarländischen Grenzübergangsstationen oder in deı
leutsch-luxemburgischen Grenzübergangsstation Igel eingehen
ınd nach Angabe des Absenders im Vorfrachtbriefe in un-‚eränderter
Ladung mit neuem Frachtbrief nach Frankreich
‚uxemburg, Saargebiet weiterverfrachtet werden, wird bei deı
Veiterbeförderung die Fracht von der Grenzüherpgangsstation
»ıjis zu den Grenzpunkten aufgelassen,
Im Durchfuhrausnahmetarif D 89, Holzver-<xehr
Tschechoslowakei — Frankreich — Lux:
>mburg — Saargebiet sind ebenfalls zwei Fracht-:afeln
vorgesehen, und zwar gilt die Frachttafel 1 für
solche Sendungen, die mit durchgehenden Frachtbriefen bis
zur jeweiligen französischen, luxemburgischen oder saarlänlischen
Bestimmungsstatian heföärdert werden. und für salche
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