Full text : 32.1927 (0032)

blem der Steuerlast des Saargebietes grundsätzlich aufgreife
 und die Steuerleistungen des größten Steuerzahlers
neu regele, mit anderen Worten, daß sie das Steuerabkommen
nit der Grubenverwaltung kündige. Der bevorstehende
l. April sei der Termin für diese Kündigung, die dann noch
ein Jahr laufe. Werde dieser Termin versäumt, so sei
der Tatbestand gegeben, daß die Grubenverwaltung noch bis
zum 1. April 1929 die jetzige geringe Steuerleistung aufbringe.
 Es bedürfe nach den vielen Erörterungen in der Oeffentlichkeit
 gar keiner Ausführung darüber, daß das bisherige
Abkommen die Grubenverwaltung zu günstig stelle und vor
allem durch die Kapitalisierung der saarländischen Arbeits-<raft
 bei Gegenüberstellung des Vermögens der Grubenverwaltung
 und des saarländischen Vermögens dem Wortlaut
ınd Sinn* des Versailler Vertrages zuwiderlaufe. Die Versammlung
 beschließt anschließend, mit allem Nachdruck die
Regierungskommission auf die Notwendigkeit hinzuweisen,
las Abkommen zum 1. April rechtzeitig zu kündigen und
;ür die ausreichende, dem Versailler Vertrag entsprechende
Heranziehung .der Grubenverwaltung zur Steuerleistung zu
sorgen.
Die anschließende Aussprache ergibt im übrigen eine Unter-;treichung
 der Ausführungen des Referenten über die Notwendigkeit
 weiterer Steuersenkungen. Herr Wahlster geht
in seinen Ausführungen zu diesem Punkt auf das Ergebnis
der Besprechung ein, die die Vertreter des Handels bei der
Regierungskommission am 8. Februar 1927 gehabt haben.
Herr Generaldirektor Tgahrt bespricht eingehend die
Frachtlage und fragt an, welche Schritte in der Frage der
sogenannten Unterwegsgebühren bei der Versendung
nach dem übrigen Deutschland unternommen sind. Diese
Unterwegsgebühren entstehen auch bei Waren, die auf Grund
zollfreier Kontingente nach dem übrigen Deutschland gesandt
werden, durch die Notwendigkeit der zollamtlichen Behandlung
 auch dieser Waren durch die französischen und deutschen
 Zollbehörden und durch die infolgedessen der Eisenbahn
 obliegenden besonderen Arbeiten (Vorführung der
Wagen zur Zollabfertizung). Diese Unterwegsgebühren stelen
 inshesondere für die Werke der Schwerindustrie eine
zanz erhebliche Belastung gegenüber der Konkurrenz im
Abrigen Deutschland dar, Die Abwälzung dieser Belastung
auf die Kundschaft sei nicht möglich, so daß die saarlän-Jlischen
 Werke diese Belastung zu tragen hätten. Der Syndikus
 berichtet in seiner Erwiderung über die bereits geschehenen
 Schritte zwecks Aufhebung oder Milderung dieser
Unterwegsgebühren. Es sei schon mit den maßgeblichen
Stellen erwogen worden, ob es nicht möglich sei, die Zollabfertigung
 in die Werke zu verlegen und so nicht nur die
Zisenbahngebühren an den Grenzen, sondern auch den Zollaufenthalt
 für die Güter der Schwerindustrie an der Grenze
zu vermeiden. Weitere Schritte in dieser Angelegenheit
verden in Aussicht gestellt.
Herr Hausen gibt seiner Genugtuung darüber Ausdruck,
daß in den Ausführungen des Svndikus die Steuerwünsche
der Saarwirtschaft eine so eingehende und überzeugende Darlegung
 gefunden hätten, und betont die Notwendigkeit,
diesen Wünschen immer wieder und solange Ausdruck zu
verleihen, bis endlich die Regierungskommission ihnen Gehör
 schenke. Seitens der von ihm in der Kammer vertretenen
Kreise sei noch besonders zu klagen über die Belastung,
die die an sich zollfreie Einfuhr von Büchern durch die
Finfuhrumsatzsteuer erfahre. Insbesondere die Schulbücher,
lie in größeren Paketen versandt werden, würden durch
diese Steuer erheblich verteuert. Er bitte die Kammer, zu
prüfen, ob nicht eine Befreiung aller Büchersendungen von
ler Einfuhrumsatzsteuer erreichbar sei. j
Herr Martin befürchtet in seiner Erwiderung, daß ein
solcher Antrag im Hinblick auf die vorliegende gesetzliche
Regelung der Finfuhrumsatzsteuer wohl wenig Aussicht auf
Srfolg haben dürfte, und verweist auf die Möglichkeit, bei
ler Regierungskommission- eine Rückerstattung der Einfuhrımsatzsteuer
 für Schulbücher zu beantragen.
Herr Anterist berührt im Anschluß an die Ausführungen
les Syndikus über die Notwendigkeit einer weiteren Tarifermäßizung
 die Frage der von der Eisenbahnverwaltung
erhobenen Lagergelder, die mindestens 25 0% zu hoch seien.
Zr bittet die Kammer, auch nach dieser Richtung hin
anergische Vorstellungen hei der Regierungskommission 7u
arhehen

Zu Punkt 5 der Tagesordnung: „Feingoldhvpotheken,
 Aufwertungsfragen, Fragen der Goldbilanzierung‘“ erstattet
 der Syndikus einen eingehenden Bericht. Schon
in den Ausführungen über den vorigen Punkt „Bericht über
lie allgemeine Wirtschaftslage“ habe er zur Vollständigkeit
jarauf ‘hingewiesen, daß die Lösung des saarländischen
Kreditproblems eine der Kernfragen der augenblicklich
 das Saargebiet bedrohenden Krise sei, Es sei notwendig,
mit allen Mitteln dafür 7u sorgen daß die Krecitlacoe im

jaargebiet entspannt werde. In dieser Beziehung könne die
Aktion der Hypothekenbank A.-G. Saarbrücken begrüßt werlen,
 der es gelungen sei, zu Bedingungen, die für den Augen:
»lick als günstig bezeichnet werden könnten, einen amerizanischen
 Kredit hereinzubekommen,. Auf der anderen Seite
;jei es aber aufs höchste zu bedauern, daß die gesetzliche
degelung für die Feingoldhypotheken, die die Vor:
ıussetzung für den amerikanischen Kredit der Hypotheken:
)ank gewesen sei, gleichzeitig den amerikanischen Kreditzebern
 eine Monopolstellung auf dem Gebiete des
dealkredits im Saargebiet eingeräumt habe. Die Feingoldıypothekenverordnung
 sei seit langem von der gesamten
Wirtschaft gewünscht worden, Leider sei sie durch die dem
-andesrat nicht vorgelegten Ausführungsbestimmungen, wie
n „Saar-Wirtschaftszeitung‘“ Nr. 9 vom 5. März 1927 und
n der Presse eingehend dargelegt, so ausgestaltet worden,
laß der ganze deutsche Kapitalmarkt für den Realkredit
les Saargebietes nicht in Frage komme, sehr zum
;chaden von Handel und Industrie. Es seien grundätzlich
 nur Frankenfeingoldhypotheken zugelassen; ledig:
ich die Hypothekenbank Saarbrücken als einzige könne auch
Jollarfeingoldhypotheken ausgeben, und es sei zu beachten,
laß die amerikanischen Kreditgeber vertraglich eine Option
ıuf Dollaranleihen der Hypothekenbank Saarbrücken eingeäumt
 erhalten hätten. Da es den deutschen Realkreditnstituten
 nicht möglich sei, Frankenfeingoldhypotheken aus:
:ugeben, seien sie vom saarländischen Realkreditwesen ausreschlossen.
 Die Frankenfeingoldhypotheken kämen lediglich
ür saarländische Sparkassen, für saarländische Öffentliche
Zinrichtungen, wie Knappschaften, Pensionskassen und für
;aarländische Privatkreditgeber in Frage. Man müsse be-:chleunigte
 Abänderung der Ausführungsbestim:
nungen verlangen, deren rechtlicher Bestand im übrigen
:nzuzweifeln sei, weil sie eine unzulässige Beschränkung der
lurch die Verordnung selbst gegebenen Möglichkeiten beleuteten
 und Bestimmungen träfen, die nur durch die Verırdnung
 selbst hätten getroffen werden können. Diese Forlerung
 auf Abänderung erscheine besonders dringend, wenn
nan bedenke, daß durch den Realkredit, den Hypohekenbanken
 geben könnten, das Problem des Realkredits
ür die Industrie durchaus noch nicht gelöst sei. Dieses
>roblem könne praktisch zur Zeit nur durch Unterstützung
jer öffentlichen Hand gelöst werden. In Preußen beabsichtige
nan bekanntlich, das Problem durch Heranziehung der öffentich-rechtlichen
 Kreditanstalten, das ist für die Rheinprovinz
leren Landesbank, einer Lösung entgegenzuführen. Natürlich
ntbinde die Möglichkeit, sich an den im Reich getrofenen
 Einrichtungen zu beteiligen, die Regierungskommission
äicht von der Verpflichtung, auch ihrerseits Schritte für den
ndustrie-Realkredit zu tun. Zum mindesten müsse man aber
‚erlangen, daß die Regierungskommission die Möglichkeit,
:ich an den Aktionen im Reich zu beteiligen, nicht abschneide,
ınd das geschehe durch die jetzige Gestaltung der Feingoldıypothekenverordnung,
 denn bei der durch die Landesbank
ler Rheinprovinz einzuleitenden Aktion seien ebenso wie
ei allen sonstigen, vor allem für den Handel in Frage
:ommenden Betätigungen des deutschen Kapitalmarktes Markeingoldhypotheken
 die vorgesehene und notwendige Belingung.
 Die Versammlung beschließt in der anschließenden
\ussprache, die bereits unternommenen Schritte zur Aendeung
 der Feingoldhypothekenregelung mit allem Nachdruck
ortzusetzen.
Der Syndikus berichtet dann anschließend kurz über die
\ufwertungsfrage, deren baldige Lösung dringend zu
wünschen sei, weil sie eine Voraussetzung für die Ausıutzung
 des saarländischen Realkredits bilde. Er erinnert
ın die früheren Beschlüsse der Handelskammer, für die
\ufwertung die .Anlehnung an das Vorbild des Reichs vor-:uschlagen,
 schon allein deshalb, weil eine gesonderte Regeung
 dieser schwierigen Materie im Saargebiet auch rein
uristisch-technisch nicht denkbar sei. Die Lösung der Aufvertungsfrage
 müsse unmittelbar mit der endgültigen Stabilijerung
 der Währung einsetzen, und es sei augenblicklich
‘icherlich die höchste Zeit, diese Lösung vorzubereiten.
Der Redner geht dann weiter ein auf die Notwendigkeit
ler Vorbereitung einer Goldbilanzierung und ervähnt
 die an die Handelskammer von verschiedenen Seiten
jerangetragene Anregung, wenn die staatliche Goldumstellung
ıoch auf sich warten lasse, eine private Goldumstellung,
lie im wesentlichen als Kreditunterlage gedacht sei, mit
Jnterstützung der Handelskammer durchzuführen. Hierbei
jei der Plan aufgetaucht, evtl. bei der Handelskammer ein
tegister der privaten Goldumstellungen zu führen, aus der
1as Goldkapital der Gesellschaften zu ersehen sei. Man führe
ur Begründung an, daß es vielen Firmen unerwünscht sei,
venn ihr Kapital nach außen hin als ein Papierfrankencapital
 erscheine, während es in Wirklichkeit mehr oder
veniger Goldkapital darstelle, Die Versammlung nimmt diese
Anregung zur Kenntnis und behält sich eine Beschlußfassung
n dieser Frage nach genauer Prüfung vor
            
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