Full text : 32.1927 (0032)

) x

Die Tabelle veranschaulicht die auf den süddeutschen
 Absatzmärkten seit 1913 eingetretene Umwälzung.
 Verhältnismäßig am besten noch kommt
die bayerische Pfalz weg, die einen Rückgang
von 978050 Tonnen in 1913 auf 447619 Tonneqg
in 1925/26 bezw. von 81504 auf 37302 Tonnen im
Monatsdurchschnitt verzeichnet. Der heutige Bezug
von Saarkohle beträgt nur 45 Prozent, also weniger
als die Hälfte von 1913. Immerhin ist die baverische
Pfalz auch heute noch der stärkste Saarkohlenverbraucher
 in Süddeutschland. Dies erklärt sich einmal
 aus der geographischen Lage der Pfalz zum
Saargebiet, zum anderen aber auch aus ihrer Sonderstellung
 als besetztes Gebiet, da diesem deutscherseits
 ein monatliches Einfuhrkontingent von
106 000 Tonnen Saarkohle eingeräumt ist. Praktisch
freilich. wirdı dieses Kontingent, wie aus den angeführten
 Ziffern ersichtlich ist, auch nicht annähernd
ausgenutzt. Weit einschneidender ist der Rückgang
des Absatzes im rechtsrheinischen Gebiet. Baden,
das 1913 790897 Tonnen erhieit, weist für 1925
1926 nur 170429 Tonnen auf, Württemberg

148112 statt 671109 Tonnen, was einer Verminlerung
 auf 21,4% bezw. 22,09 «a der früheren Bejeferung
 gleichkommt. Im rechtsrheinischen
Zayern ist der Rückgang am stärksten, von
173231 Tonnen in 1913 auf 94809 Tonnen in 1925 26
= 20,03 © des früherem Empfangs. Läßt man die
>ayerische Pfalz außer Betracht, so ergibt sich
ür die drei süddeutschen Staaten Baden, Württemierg
 und Bayern rechts des Rheines insgesamt ein
\bsatzrückgang von 1935237 auf 413350 Tonnen.
Jas heißt mit anderen Worten, daß Süddeutschand
 ausschließlich der Pfalz heute nur
‘1 Prozentoder rund ein Fünftel dessen
ın Saarkohle erhält, was es 1913 bezog.
die Einbeziehung der Pfalz ändert das Bild dahin
ıb, daß sich der Prozentsatz auf 29,55 Prozent erıöht.
 Diese Ziffern beziehen sich nur auf den
\bsatz der Saargruben an Steinkohlen. Die Ausuhr
 von Saarkoks ist so minimal, daß sie praktisch
<eine Rolle spielt; das gleiche gilt auch für Stein-<ohlenbriketts.


Steuer
5. 4. 1927: Pacht- und Mietestempel: Entrichtung
der Steuer für die am 31. Dezember
1926 eingegangenen Pacht- und Mietzinszahlungen.
 Die Pacht- und Miete-;tempelsteuer
 ist abwälzbar.
Lohnsteuer: Abführung der Lohnsteuerklebebogen
 für das erste Quartal
1927.
Entrichtung der einbehaltenen Lohnsteuerbeträge
 für die am 31. März 1927
stattgefundenen Lohnzahlungen, für
spätere Lohnzahlungen spätestens 10
Tage nach der Zahlung. Schonfrist
14 Tage.
Umsatzsteuer: Zahlung der Umsatz-;teuer
 für die im ersten Quartal 1927
;teuerpflichtigen Lieferungen in Höhe
von 1,6 °0.
Lohnsteuer: Ablieferung der Lohn-;teuerzahlungslisten
 und -steuerkarten
mür das erste Quartal 1927.
1. 5. 1927: Vermögenssteuer: Entrichtung der
Vermögenssteuer für 1926.
Pacht- und Mietestempel: Entrichtung
ler Steuer für die am 30. April 1927
eingegangenen Pacht- und Mietzinszahlungen.

Lohnsteuer: Entrichtung der einbehaljenen
 Lohnsteuer für die am 30. April
1927 stattgefundene Lohnzahlung unter
Beachtung der oben angeführten Bestimmungen.

5. 5. 1927: Gemeindeumlagen: Vorauszahlungen
auf Einkommen- und Gewerbesteuer
für das zweite Quartal 1927 auf Grund
jer Veranlagung für 1925, oder, falls
das steuerpflichtige Einkommen aus
1926 um mehr als 25 % geringer ist als
das Einkommen aus 1925 und beim zuständigen
 Finanzamt Antrag auf Herabsetzung
 der Staatssteuervorschüsse für
1926 gestellt ist, Vorauszahlungen auf

em" "naar für des zweite On2r

1 1927.

Grund des vorläufig festgestellten Einxommens
 aus 1926.
Im Stadtbezirk Saarbrücken sind die
Vorschüsse für das erste Quartal 1927
sofort nach Zustellung der Steuerzettel,
die in diesen Tagen erfolgt ist oder
demnächst erfolgt, zu zahlen. Die
Nachzahlungen für 1925 und 1926 auf
Grund der Veranlagung für 1925 sind
ım 1. Juli 1927 zu zahlen.
Pacht- und Mietestezmpel: Entrichtung
der Steuer für die am 31. Mai 1927 einzegangenen
 Pacht- und Mietzinszahlungen.
 Die Pacht- und Mietstempelstguer
ist abwälzbar.
Lohnsteuer: Entrichtung der einbe-1altenen
 Lohnsteuer für die am 31. Mai
927 stattgefundenen Lohnzahlungen
ınter Beachtung der oben angeführten
Bestimmungen.
Staatseinkommensteuer: Vorläufige
Vorauszahlungen für das erste und
zweite Quartal 1927 auf Grund der
Veranlagung für das Steuerjahr 1925
bzw. auf Grund besonderer Festsetzung
gemäß 8 5111 EStV. vom 7, Dezember
1923.

10. 4. 1927:

5. 6. 1927:

15. 4. 1927:

10. 6. 1927:

28. 4. 1927:

15.

1027:

10. 5. 1927:

Stabbretter, Sockel, Parkett in Eiche und Buche
sofort und preiswert lieferbar
a 87.
F=-7- “1eßler
Holzgroßhandlung
Fernruf 657 Saarbrücken 3 Fernruf 657
Büro: Schmollerstr. 7, gegenüber der Cecilienschul-Lager:
 Hauptaüterbahnhof. Anschluß 42.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.