Full text : 32.1927 (0032)

Schuldners, als uneinbringlich betrachtet werden
nußte und infolgedessen in der Bilanz abgesetzt
wurde, nicht nachträglich zur Besteuerung heranyezogen
 werden, weil der Schuldner nach dem
Bilanzstichtag aus irgendeinem Grunde (Erbschaft)
zahlungsfähig geworden ist:
Nach der ständigen Rechtsprechung muß der
;pätere Verlauf der Dinge grundsätzlich unberücksichtigt
 bleiben, selbst wenn die Ereignisse bei der
— späteren — Bilanzaufstellung schon eingetreten
ınd bekannt waren. Die Bewertung hat in diesem
Falle so zu erfolgen, wie sie hätte erfolgen müssen,
wenn sie am Tage des Abschlusses des maßgebichen
 Geschäftsjahres erfolgt wäre.
Es ist aber wohl möglich, Tatsachen,
dieam Bilanzstichtag schon bestanden,
aber noch nicht bekannt waren, in der
Bilanz zu berücksichtigen, wenn sie
auch nach der Zeit, für welche die Bilanz
 aufzustellen war, bekannt geworden
 sind.
Wo also die Bilanz unter Ausschaltung der nach
dem Bilanzstichtag erfolgten Klärung aufgestellt
worden ist, kann neben der Wirtschaftsbilanz eine
Steuerbilanz aufgemacht werden, in welcher die
Tatsachen, die am Bilanzstichtag objektiv vorlagen,
voll} und ganz berücksichtigt werden. Es ist auch
yestattet, daß die Wirtschaftsbilanz — bei juristischen
 Personen auf Grund eines Generalversamm-Iungsbeschlusses
 — entsprechend der inzwischen geklärten
 Verhältnisse geändert wird.

Herabsetzung der Stundungszinsen.
Bekanntlich hat die Finanzverwaltung den Zinssatz
 für gestundete Steuern seit 1. Januar 1926 von
5,5 auf 10% erhöht (Amtsbl. 1926 Nr. 3). Dieser
Zinssatz wird sowohl für direkte als auch für indirekte
 Steuern (Verbrauchssteuern) erhoben. Obwohl
 derselbe im Hinblick auf die heutige Zinslage
viel} zu hoch ist, hat sich die Regierungskommission
bis jetzt noch nicht zu einer Herabsetzung der
Stundungszinsen entschließen können, wie das z.B.
in Preußen der Fall ist, wo durch Verordnung‘
vom 27. Januar 1927 (Preußische Gesetzessammlung
 1927 Seite 11) mit Wirkung vom 1. Februar
dieses Jahres die Stundungszinsen bei Entrichtung
öffentlicher Abgaben auf 5% jährlich herabgesetzt
worden sind.
Ganz besonders hart werden die Unternehmungen
betroffen, die verbrauchssteuerpflichtige Waren herstellen
 oder vertreiben, weil die Verbrauchssteuer
schon beim Uebergang in den freien Verkehr fällig
wird und Produzenten wie Händler Zinsen von
dem Tage ab zahlen müssen, an welchem die
steuerpflichtigen Waren in den Verkehr kommen.
Dazu kommt, daß für die Zinsberechnung stets
volle Monate zugrunde gelegt werden, auch wenn
die Zinsverpflichtung nur einige Tage — ja nur
einen Tag — im Monat besteht, daß der Käufer der
Ware, der regelmäßig Kredit in Anspruch nimmt,
sich Zinsen aber nicht anrechnen läßt.
Um diesen Uebelstand zu beseitigen, hat die Handelskammer
 in ihrer Eingabe an die Regierungskommission
 vom 15. Februar 1927 — mitgeteilt
in Nr. 7 der „Saar-Wirtschaftszeitung‘ — beantragt,
die Stundungszinsen zu ermäßigen und Verbrauchssteuerstundungen,
 die bis zum Eingang der Zahlungen
 für die verkauften Waren bewilligt werden,
anders zu behandeln als darüber hinausgehende
Stundungen.

;

Mitteilungen der Ppoduktenbörse

 zu.

-rbrücken,

nr

Notierungen der Saarbrücker Produktenbörse.
Offizielle Preise der Produktenbörse zu Saarbrücken
jer 100 kg waggonfrei Saarbrücken für den Großhandel

ni a AI

22, März
Fr.

Mühlenfabrikate:
Tendenz: ruhig.
Veizenmehl, Basis fl.
Veizenmehl), Super,
Veizenmehl, innerfr. .
toggenmehl 0, . .
loggenmehl 01 .
Veizenkleie, fein. ..
Veizenkleie, grob . ..
loggenkleie ..... .-Veizenfuttermehl.
 KR
loggenfuttermehl.. ..... . ..
Getreide:
Tendenz : ruhig.
Veizen, einheimischer ..........
Veizen, französischer... ‚......
(oggen, einheimischer Er20n
‚oggen, französischer.... ......
loggen, deutscher... ©
braugerste ...... 4
"uttergerste ...... ‘.
lafer.......... .
‚uslandshafer . . ...
‚uslandsweizen, KG
latamais ....... .
‘älzer Roggen .. ......
Rauhfutter, Kartoffeln usw.
Tendenz: unverändert.
Viesenheu, lose........
Viesenheu, gepresst ...... .
mzernheu, gepresst, südfranz
$ lose ...... .-tetreidepresstroh.
 . .
jetreidelangstroh. .
Zartoffeln weisse...
lartoffeln, Industrie
zartoffeln, rote ..
)unkeirüben .........
‚wiebeln, Ernte 1926 ......
'wiebeln, (Agypt.) Ernte 1927
Offizielle Preise der Straßburger Produktenbörse:
per 100 kg Waggon ab Lager

258 m.Sack
250

m Sack

_— 0. Sac'
166

128—133 m Sack
122-125
171—183 m. Sack
121 00

18 März

Tendenz: schwach,
Veizen, eisässischer ‚....... ...
Veizen, lothringischer ..........
LOggeD 2er eere er kr
VE EAN
Cleie, grob® .........0000.00:104
Cleie, feiN®.........0.00.0000004040
rerste, elsässische .............
Jafer, elsässischer..............
lafer, lothringischer...... .....
fais, elsässischer......... .
fais, exotischer...... ......
falzschrot... ..
fohrrüben....
johnen, grüne ........
Cartoffeln, inländische .
zartoffeln, holländische
Cartoffeln, exotische... .
leu ....
troh ....

167
163/164
129

82
66
21

110

"no

Redaktionsschluß: Mittwoch, den 23. März 1927
            
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