Full text : 32.1927 (0032)

für die Erfüllung der Zollformalitäten sind unverändert
 geblieben. Es ist geplant, dieselben in nächster
 Zeit vollständig neu zu regeln. Die Bahnhofsgebühr
 für Wagen bis zu 15 ’t Ladegewicht ist von
52 auf 58 Fr., für Wagen über 15 t Ladegewicht
von 86 auf 80 Fr. ermäßigt worden. Die Anschlußzebühren
 für die Zuführung oder Abholung beladener
 Wagen sind einstweilen unverändert geblieben.
 Auch hier wird in nächster Zeit eine neue
Regelung derselben, und zwar voraussichtlich eine
Staffelung nach dem Muster der deutschen Reichsbahn
 erfolgen.
Der neue Nachtrag V zum Eisenbahn-Gütertarif
der Saarbahnen, Teil II, ist zum Preise von 0,70 Fr.
von der Drucksachenverwaltung der hiesigen Eisenbahndirektion
 käuflich zu beziehen.
Uebef die neuen Frachtsätze erteilt das Verkehrsund
 Tarifbüro der Handelskammer bereitwilligst
Auskunft.

Fahrpreisermäßigung für Besucher der Frankfurter
Frühiahrsmesse 1927.
Zu der in der Zeit vom 27. bis 30. März dieses Jahres in
Frankfurt a. M. stattfindenden Frühjahrsmesse werden an die
saarländischen Messebesucher besondere Rückfahrkarten
Il. bis 3. Klasse zu ermäßigten Fahrpreisen für die Strecken
‚on Saarbrücken Hbf. nach Frankfurt a. M. ausgegeben. Die
Karten gelten zur Hin- und Rückfahrt in allen Zügen und
<önnen sowohl über Namborn—Türkismühle als auch über
Homburg—Bruchmühlbach zur Fahrt benutzt werden. Die
Reise nach Frankfurt a. M. kann in der Zeit zwischen
jem 24. und 30, März dieses Jahres die Rückreise zwischen
jem 27. März und dem 9. April dieses Jahres angetreten
werden. Die Karten gelten nur in Verbindung mit dem
nesseamtlichen Ausweis,
Der Verkauf der Fahrkarten sowie der Messeamtsausweise
erfolgt durch das Amtliche Reisebüro der Saarbahnen, gegenüiber
 dem Hauptbahnhof Saarbrücken, in der Zeit von vornittags
 8 bis 12,30 Uhr und nachmittags von 2,30 bis 6 Uhr.
Der Fahrpreis der Rückfahrkarten beträgt in der 1. Klasse
201 Fr., in der 2. Klasse 193,80 Fr. und in der 3. Klasse
123,60 Fr.

Fahrpreisermäßigungen auf der deutschen Reichsbahn
 für Besucher ausländischer Messen.
Um der Gefahr zu begegnen, daß die von Auslandsbahnen
zewährten Fahrpreisermäßigungen zum Besuche deutscher
Mustermessen in Zukunft zurückgezogen werden, da derırtige
 Ermäßigungen zum Besuche ausländischer Messen nicht
zewährt werden, hat sich die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft
 bereit erklärt, für deutsche Besucher ausländischer
Messen eine Fahrpreisermäßigung von 25% ein-.reten
 zu lassen,
Für die tarifarischen Bestimmungen ist folgende Fassung in
Aussicht genommen:
1. Zum Besuche der ausländischen Mustermessen kann den
deutschen Ausstellern und Einkäufern auf der Reichsbahn
für Hin- und Rückfahrt in der 1., 2. und 3. Klasse (auch
in Schnellzügen) eine Ermäßigung von 25% gewährt werden.
Zür welche Messen und für welche Zeit die Ermäßigung
zewährt wird, wird im Einzelfalle von der Eisenbahnvervaltung
 bekanntgegeben.
Für die Hinreise oder für die Rückreise allein wird die
EZrmäßigung nicht gewährt.
2. Bei Benutzung von FD-Zügen und Luxus-Zügen sind die
:arifmäßigen Zuschläge zu bezahlen.
3. Als Ausweis ist beim Lösen der Fahrausweise vorzulegen
ine Bescheinigung der zuständigen deutschen Handelskamner
 nach dem Vordruck der Eisenbahnverwaltung, daß der
Reisende Aussteller oder Einkäufer der näher zu bezeichnenlen
 Mustermesse ist unter Angabe, zu welcher Zeit die Messe
;tattfindet.
Die Bescheinigung ist auf Verlangen vorzuzeigen und bei
Zeendiguug der Rückfahrt abzugeben.

4. Die Abfertigung erfolgt gleichzeitig für Hin- und Rückährt
 auf je eine Blankokarte, frühestens 4 Tage vor Messejeginn,
 und zwar:
a) für die Hinfahrt von der Abgangsstation bis zur deutschen
 Grenzstation mit einer Geltungsdauer von vier
Tagen,
ı) für die Rückfahrt von der gleichen oder einer anderen
deutschen Grenzstation mit einer Geltungsdauer, die nicht
über 14 Tage vom Beginn der Messe an hinausgeht.
Auf die Blankokarten wird der Name des Reisenden geetzt
 und die Mustermesse bezeichnet sowie die verlängerte
jeltungsdauer zu b angegeben.
5. Bei Fahrten in Sonderzügen und bei Gesellschaftsıhrten
 werden nur die Ermäßigungen nach den Ausführungs-‚estimmungen
 Al und CVIl zu 8 12 Eisenbahnverkehrsrdnung
 gewährt,
6. Der Uebergang in eine höhere Wagenklasse ist zugeassen.
 Bei Berechnung des Preises der Uebergangskarte
NE die Blankokarte als Frachtausweis des allgemeinen Verxehrs.

7. Die Verfügung tritt sofort in Kraft.
Die Gewährung der Vergünstigung kommt nur für die-:nigen
 Messen in Frage, für welche die diplomatischen Verretungen
 des Auslandes unter Zusicherung der Gegenseitig-‚eit
 eine Ermäßigung beantragen.
Den deutschen Besuchern der diesjährigen Wiener und
'rager Frühjahrsmesse sind diese Vergünstigungen zum ersten
al gewährt worden.
Wir machen jedoch besonders darauf aufmerksam, daß nach
lem Entwurf die Ermäßigungen nur für Besucher deut-‚scher
 Staatsangehörigkeit zur Anwendung komnen.


Gütertfariie der Deutschen Reichsbahn.
Ausnahmetarif 147

für
Fette und Oele, ptlanzliche, auch gereinigt
und gehärtet, folgende: Babassuöl, Baumwollsamenöl
(auch Cottonöl), Buchenöl (auch Bucheckeröl), Erdnußöl
 (Arachidöl), Flachsöl, Hanföl, Illipetalg, Kokosfett,
Kokosöl, Kokosbutter, Leinöl, dieses auch gekocht (Lein-MirniS)
 Kleindotteröl, Maisöl, Mohnöl, Mowraöl, Palm-5l,
 Palmbutter, Palmfette, Palmkernbutter, Palmkernfett,
Palmkernöl, chinesischer Pflanzentalg, Rapsöl (Repsöl),
„evatöl, Rüböl, Sheunussöl (Shinussöl), Sheabutter, Shi-»der
 Galanbutter, Senföl, Sesamöl, Sonnenblumenöl, Soabohnenöl,
 Sojaöl, Walnußöl;
<unstspeisefette, pflanzliche;
Speiseöle *), pflanzliche, soweit nicht schon unter Ziffer
| genannt;
Fett- und Oelsäuren mit einem Gehalt an freier
Fettsäure von mindestens 25 und höchtens 75 Prozent
le stände der alkalischen Raffination der Fette , und
Dele);
sämtlich zur Ausfuhr nach außerdeutschen Ländern
über die trockene Grenze. (Gültig bis aut jederzeitigen
 Widerruf, längstens bis 31. März 1928.)
Anwendungsbedingungen:
Erfüllung der Kontrollvorschriften unter B Ill im Reichs-»ahn-Gütertarif
 Heft A, Tfv. 2.
Der Ausnahmetarif gilt bei Auflieferung einer Mindestnenge
 von 12000 Tonnen in einem Zeitraum von 365
aufeinanderfolgenden Tagen in den im „Geltungsbereich“
»ezeichneten Stationsverbindungen.
Der Ausnahmetarif wird nur angewendet, und zwar Ssozleich
 bei der Aufgabe der Sendungen, wenn vor einem
der mehreren Versendern der Reichsbahndirektion Altona
regenüber die Verpflichtung zur Auflieferung einer Min-‚estmenge
 von 12000 Tonnen übernommen ist unter
zleichzeitiger Mitteilung der Versandstationen und des
3Zeginns der Verfrachtung. Kommen mehrere Versender
n Frage, haben sie die Erklärung gemeinsam abzuzeben.

Die Reichsbahn-Gesellschaft ist berechtigt, von dem (n)
Versender(n) eine ihr genehme Sicherheit von 60000
Reichsmark zu verlangen, bei mehreren Versendern zu
zleichen Teilen.
3innen 6 Wochen nach Ablauf der 365 Tage oder bei
irüherer Aufhebung binnen 6 Wochen nach der Authebung
 hat (haben) der (die) Verfrachter der unter 3.
genannten Reichsbahndirektion den Nachweis über die
Erfüllung der Mindestmenge durch Einreichung eines
Verzeichnisses der Sendungen nach folgendem Muster zu
»rbringen.

2.
3

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