Auch im vorliegenden Falle habe man das zweifellose Mitwirkungsrecht
des Saargebietes kurzerhand übergangen. Es
nüsse nunmehr versucht werden, unsere Stimme nachträglich,
soweit dies eben jetzt noch möglich sei. zur Geltung zu
bringen.
Unter Hinweis auf den in den Nr. 10 und 11 der „Saar-Wirtschaftszeitung“
bereits veröffentlichten Ueberblick über
das Zolltarifgesetz beschränkt sich Herr Martin in seiner“ weiteren
Ausführungen auf die Hervorhebung einiger Hauptgesichtspunkte,
die für die Beurteilung des Gesetzentwurfs besonders
ins Gewicht fielen. Als wesentlich sei zur Vorbeugung
irrtümlicher Auffassungen daran festzuhalten, daß
an dem Zollsystem als solchem nichts geändert
werde. Die Reform beziehe sich also nicht auf
die gesamte Zollgesetzgebung, sondern nur auf den Tarif
und damit unmittelbar zusammenhängende Fragen. Das bedeute,
daß also gerade diejenigen grundsätzlichen Seiten des
Systems, die sich im Saargebiet ganz besonders schmerzlich
bemerkbar machten, wie z. B. das gesetzlich begründete ı
’rinzipielle Mißtrauen gegen jeden, der mit der Zollverwaltung
in Berührung komme, der unerträgliche Deklarationszwang,
das Expertise- und Zollstrafensvstem. unverändert
blieben. :
Bei der Abfertigung sei allerdings eine gewisse Erleichterung
durch die überaus weitgehende Spezifizierung des neuen
Tarifschemas, zu erhoffen. Die Zahl der Zolltarifpositionen
sei von 650 auf 1750 erhöht worden. Die größere Spezifisation
erleichtere zweifellos die Deklaration und verringere
lie Gefahr der Zollstrafen und Expertisen. Besonders weitzehend
sei die Aufspaltung des Tarifschemas bei Fertigfabrikaten
und hier wieder vor allem bei denjenigen Fertig-‚'ndustrien,
deren Schutz der französischen Regierung am
Yerzen liege, wie der weiterverarbeitenden Eisenindustrie,
der elektrotechnischen Industrie und der Chemie. Durch
die vollkommene Neubearbeitung des Tarifschemas seien
allerdings auch die Vergleichsmöglichkeiten außerordentlich
erschwert. Demzufolge sei auch die Frage nach der Höhe
der neuen Zollsätze nicht leicht zu beantworten, da eine
Gegenüberstellung der alten und neuen Zollsätze vielfach
auf praktische Schwierigkeiten stoße. Ueberdies sei zu beachten,
daß es bei der Beurteilung der Höhe des Zollschutzes
nicht allein auf den absoluten Zollsatz ankomme,
als vielmehr auf das Verhältnis zwischen
Zollhöhe und Warenwert. Die Nachprüfung, wie
dieses Verhältnis sich in Zukunft für die einzelnen Warengattungen
gestalte, muß Aufgabe der einzelnen Wirtschaftszweige
sein, die allein über die nötige Sachkunde
und die erforderlichen Unterlagen verfügten. Diese Prüfung
sei an Hand der in der Zollauskunftsstelle der Handelskammer
zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegenden zwei
Tarifexemplare bereits in vollem Gange. Die Handelskammer
Deabsichtige, in nächster Zeit eine Umfrage zu halten, zu
welchen Ergebnissen die Feststellung der neuen Zollsätze bei
den einzelnen Wirtschaftszweigen geführt habe, um alsdann an
Hand dieser Unterlagen erforderlichenfalls weitere Schritte
unternehmen zu können. Die allgemeine Prüfung seitens der
Handelskammer müsse sich naturgemäß in der Hauptsache
darauf beschränken, ob eine Steigerung oder Senkung der
absoluten Zollsätze zu verzeichnen sei. Bedauerlicherweise
müsse in den allermeisten Fällen eine nicht unwesentliche
Erhöhung festgestellt werden. Hieraus ließen sich allgemeine
Schlüsse für die Grundtendenz des neuen Tarifs ziehen.
Zwar solle der Tarif nach den vorliegenden offiziellen
Aeußerungen nicht nur die heimische Produktion schützen,
sondern auch ein geeignetes Instrument für die Handelsver-;ragsverhandlungen
bilden, mit anderen Worten also, den
Güteraustausch fördern. Es könne indes kaum mehr einem
Zweifel unterliegen, daß das Schwergewicht der Novelle,
allen Aeußerungen zum Trotz, auf dem Schutz des Inlandsnarktes
liege und daß darin von einem Streben nach europäischer
Gemeinschaftsarbeit und allmählichem Abbau der
Zollmauern wenig oder nichts zu spüren ist.
In gleicher Richtung sei auch die Beibehaltung des Doppeltarifsystems
zu beurteilen, dessen Wesen gerade
dahin gekennzeichnet werden könne, daß es wiederum das
innerwirtschaftliche Interesse in den Vordergrund
rücke. Durch den Doppeltarif werde den Interessenten
im Inlande eine untere Grenze für die handelsvertraglich
zu gewährenden Zollermäßigungen gewährleistet. Der Doppeltarif
habe also die ausgesprochene Aufgabe, die Handlungsfreiheit‘
der Unterhändler zu begrenzen, eine Tendenz, die
allen liberalen Bestrebungen nach europäischer Arbeitsteilung
zuwiderlaufe und ausgesprochen schutzzöllnerisch zu bewerten
sei, Nun solle allerdings — und hierin liege ein zweifelloser
Fortschritt des Gesetzes — die Regierung die Ermächtigung
erhalten, in besonderen Fällen unter den Minimaltarif heruntergehen
zu können. Man scheine also an dem bisher
so besonders starr festgehaltenen Prinzip der unantastbaren
Tarifhoheit nicht. mehr unbedingt festhalten zu wollen. Es
irage sich nur, in welchem Umfange von dieser Ermächtirung
Gebrauch gemacht werde, besonders da sich bereits in
'er französischen Oeffentlichkeit lebhafte Stimmen hiergegen
‚emerkbar machten. Eine weitere Verbesserung des biserigen
Systems liege darin, daß man nunmehr auch in
‘rankreich die Notwendigkeit einer handelsvertraglichen
)indung der Zölle erkannt habe. Die Steügkeit des
’erhältnisses zwischen Zoll- und Warenwert solle in Zuunft
durch die Angleichung der Zollsätze an den Großandelsindex
gewährleistet werden. Die Bewährung dieses
ystems sei abzuwarten. Der naheliegende Uebergang zum
ioldzoll sei von der Regierung aus Gründen, die wohl im
‚esentlichen psychologischer Natur seien, abgelehnt worden.
Venn auch eine Kennzeichnung des neuen Tarifs aus den ervähnten
Gründen auf Schwierigkeiten stoße, so sei das
Ilgemeine Bild leider nicht so, daß man dem weiteren
"erlauf und dem schließlichen Ergebnis der deutsch-fran-Ösischen
Verhandlungen eine allzu günstige Prognose stelen
könne. Auch für die Saarwirtschaft seien ernste Schwieigkeiten
zu befürchten, wenn der Tarif in der vorgesehenen
‘orm in Kraft trete. Um so dringlicher sei die Aufgabe, auf
irund der von den einzelnen Wirtschaftszweigen zu erhoffenlen
Unterlagen zu versuchen, eine Milderung des offen-:undig
sehr stark protektionistisch aufgebauten Zolltarifs
u erreichen,
Der Herr Präsident nimmt Veranlassung, die Aufforderung
les Berichterstatters hinsichtlich einer beschleunigten Prüfung
les Tarifentwurfs durch die einzelnen Wirtschaftszweige und
Jebermittelung deren Ergebnisse an die Handelskammer
achdrücklichst zu unterstreichen.
Der Syndikus hebt die besonderen Schwierigkeiten
ıervor, die sich hinsichtlich der Beurteilung des Zolltarifs
us der Verschiedenheit der Einzelinteressen ergäben. Auf
:urze wie auf lange Sicht gesehen, habe zweifellos das
‚aargebiet in seiner Gesamtheit ein wesentliches Interesse
'aran, daß der neue französische Tarif auf liberalen Grundätzen
aufgebaut sei. Es möge allerdings auch einzelne Wirtchaftszweige
geben, die augenblicklich an einem gewissen
Zollschutz interessiert seien. Demgegenüber sei jedoch immer
jas Absatzinteresse auf dem deutschen Markt in Betracht
u ziehen und die Gegenwirkungen abzuwägen, die bei
iner da oder dort vorhandenen Neigung nach Absperrung
es saarländischen Binnenmarktes mit Sicherheit zu erwarten
tünden. {Schluß folgt.)
Der Saar-Pfalz-Kanal. Denkschrift über
die Verkehrswünsche des Saargebiets.
Die Handelskammer hat im Einvernehmen mit
len politischen und wirtschaftlichen Kreisen des
saargebietes dem Herrn Reichsverkehrsminister zine
denkschrift über die Verkehrswünsche des Saarjebietes
hinsichtlich einer Kanalverbindung der Saar
nit dem Oberrhein unterbreitet, die allen in Frage
(ommenden Stellen in Reich und Ländern übernittelt
worden ist.
Die Reparationssachlieferungen des Saargebietes.
Am 17. März 1927 hat die Handelskammer der Presse
ıchstehende Notiz zur Veröffentlichung übermittelt: ,
Nach den der Handelskammer zugegangenen Nachrichten ist
je kürzlich verbreitete Mitteilung, wonach durch bereits ge-‚ehmigte
Verträge das bis zum 31. März 1927 laufende Re-‚arationssachlieferungskontingent
für Waren saarländischer
Jerkunft erschöpft sei, unrichtig. Bei dem Umfange der in
en letzten Tagen von saarländischen Firmen eingereichten
‚achlieferungsverträge besteht allerdings die Möglichkeit, daß
as derzeitige Kontingent bis zum Ablauf des Kontingentsjahres
schöpft wird, sofern die eingereichten Verträge bis zu diesem
eitpunkte noch genehmigt werden. Die Verhandlungen über
in weiteres Kontingent saarländischer Sachlieferungen für
‚en Zeitraum vom [I. April 1927 bis 31. März 1928 habem
or kurzem begonnen. Die Höhe des neuen Kontingents steht
‚aher noch nicht fest; jedoch dürften die Aussichten, daß die
Jeuregelung eine Verlängerung des bisherigen. Zustandes
ringen wird, nicht ungünstig sein. Das bisherige Sachliefeungskontingent
des Saargebietes betrug bekanntlich 5 Milionen
Reichsmark, wovon 4250000 RM. aut Frankreich
ntfielen, während sich der Rest auf Belgien und Jugoslawien
erteilte. — Alle Firmen, die an der Uebernahme von Re-‚arationssachlieferungen
Interesse haben, werden im übrigen
;ebeten, sich mit der Handelskammer zwecks näherer Ausünfte
in Verbindung zu setzen.