Full text : 32.1927 (0032)

Amtlicher Teil.
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Niederschrift über die zweite Vollsitzung der
Handelskammer am 21. März 1927.

Anwesend waren unter dem Vorsitz des Herrn Präsidenten
Luitwin v. Boch, Mettlach, folgende Herren: A. Anterist,
Saarbrücken, Arn, Becker, Saarbrücken; Rich. Becker,
Saarbrücken; Bruch, St. Wendel; Dr.ıFrhr. v.Gemmingen,
Völklingen; H. Hausen, Saarlouis; Gg. Heckel, Saarvrücken;
 Hünneckens, Saarbrücken; Karcher, Beckingen;
 Korten, Burbach; Lampert, Saarbrücken; Lazard,
 Saarbrücken; Levacher, Saarlouis; K. Martin,
St. Ingbert; F. Metzger, Saarbrücken; Middeldorffi,
St. Ingbert; O. Neufang, Saarbrücken; Paira, Saarbrücken;
 E, Röchling, Saarbrücken; Seibert, Saarbrücken;
 Seiwert, Merzig; H. Simon, Sulzbach; Süßkind,
 Saarbrücken; Tgahrt, Neunkirchen; Chr. Towae,
Saarbrücken; Trapp, Neunkirchen; A. Wagner, St. Ingbert;
 F. Wagner, Merzig; H. Wahlster, Saarbrücken;
|. B. Weyand, Heiligenwald; K. Wildberger, Saarrücken.

Von der Geschäftsführung waren anwesend die Herren
Assessor Lütke, Martin, Dr. Zirkler, Dr. Pfeil,
Dr. Rutsch, Dr. Schäfer, Knoblauch, Wallacher.
Als Gäste nahmen an der Sitzung teil: Herr Dr. Diet-“ich,
 Delegierter des Reichswirtschaftsministeriums in Saarorücken;
 Herr Biltz, Homburg, als Geschäftsführer der
Handelsgremien Homburg und St. Ingbert.
Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt der Präsident
las neu ernannte Ehrenmitglied der Kammer, Herrn Arnold
Becker, der zum erstenmal in dieser Eigenschaft an einer
Sitzung der Handelskammer teilnimmt, und macht sich zum
Dolmersch der Glückwünsche aller Handelskammermitglieder.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung: „Genehmigung
der Niederschrift über die letzte Sitzung‘. Die Niederschrift
über die letzte Vollsitzung am 25. Januar 1927 ist in Nr. 4
ınd 5 der ‚Saar-Wirtschaftszeitung‘“ veröffentlicht worden,
Zinsprüche gegen Form und Inhalt dieser Niederschrift sind
von keiner Seite erfolgt, so daß auf Vorschlag des Herrn
Präsidenten dieselbe für genehmigt erklärt wird.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung: „Genehmigung
ijes Jahresabschlusses für 1926 und des Haushaltplanes für
1927, Beschlußfassung über den im Jahre 1927 zu erhebenden
Zuschlag zur Gewerbesteuer‘ gibt der Präsident Kenntnis
 von dem Beschluß des Arbeitsausschusses der Kammer,
der Vollsitzung eine nochmalige Vertagung der Beschluß-“assung
 über die Genehmigung des Abschlusses und des
AMaushaltplanes vorzuschlagen. Die Entwickelung der Wäh-‘ungsverhältnisse
 erfordere in diesem Jahre eine ganz besonders
 vorsichtige und überlegte Etatisierung, die auf keinen
Fall übereilt beschlossen werden dürfe. Die Versammlung
billigt einstimmig den Vertagungsantrag des Arbeitsausschusses.
 Auf Vorschlag des Arbeitsausschusses wird dann weiter
beschlossen, den Zuschlag zur Gewerbesteuer unter Vorbehalt
 etwaiger Abänderung bei der Beschlußfassung über
den Haushaltplan auch in diesem Jahr wie im vergangenen
Jahr auf 10 % festzusetzen.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung: „Deutsch-französische
 Handelsvertragspolitik und Saarzollverhandlungen.
Der neue französische Zolltarif‘‘ gibt der Syndikus einen
Ueberblick über den derzeitigen Stand der französischen
Handelsvertragsverhandlunmgen. Frankreich habe sich bekanntlich
 ein Kündigungsrecht der bestehenden vorläufigen Abmachungen
 zum 31. März vorbehalten, wenn nicht bis zum
21. März ein Einverständnis über bestimmte Wünsche Frankreichs,
 d. h. die Wünsche betr. Einräumung eines Weinkontingentes
 durch Deutschland für die nächsten zwei Monate,
 erreicht sei. Die erfolgte Einigung, die selbstverständlich
 ausreichende Gegenzugeständnisse Frankreichs zur Voraussetzung
 habe, sei bis zur Stunde, soweit bekannt, noch
nicht erfolgt. An diesen Zugeständnissen habe natürlich
das Saargebiet ein großes Interesse. Sie würden nach den
Wünschen, die von deutscher Seite in den Vordergrund
zestellt würden, vornehmlich auf dem Gebiete der chemischen,
der elektrotechnischen und der Maschinenindustrie gesucht
werden. Das Saargebiet bringe den Sselbstverständlichen
Wunsch vor, daß man bei dieser Gelegenheit auch eine
Revision und wesentliche Erweiterung der Saarzollabkommen
vornehme. Man habe dieses Verlangen schon zuständigenorts
vorgetragen, es sei aber wünschenswert, daß auch die
neutige Vollsitzung noch einmal das dringende Verlangen
nach einer Revision und Erweiterung der bestehenden Ab-<ommen
 unterstreiche. Die Versammlung beschließt darauf,
daß den beiden zur Zeit in Paris verhandelnden Delegationen
die Wünsche des Saargebietes übermittelt werden.

Der Syndikus hebt noch die Notwendigkeit hervor, daß
‚le Interessenten der Handelskammer auf deren jetzt zum
oundsovielten Male wiederholte Aufforderung die Wünsche
ınd das Material für die Verhandlungen einreichen. Die
landelskammer müsse jede Verantwortung für die Folgen
iner auch jetzt nicht erfolgenden Berücksichtigung ihrer
iufforderung ablehnen.
In der Aussprache weist Herr Süßkind darauf hin, daß
jei allen bisherigen Zollregelungen die Textilbranche am
chlechtesten weggekommen sei. Dies sei um so bedauericher,
 als die Besserung der Valuta heute den Bezug
leutscher Textilwaren wieder ermöglichen würde, sofern
rgendwelche Zollerleichterungen bestünden. Insbesondere
ı1andle es sich hierbei um die Fertigkonfektion, deren Bezug
us Deutschland kaum entbehrt werden könne. Herr Süßkind
ichtet erneut die dringende Bitte an die Handelskammer,
ich bei den bevorstehenden Verhandlungen mit allem Nach-;ruck
 dafür einzusetzen, daß auch für den Bezug der unjedingt
 notwendigen deutschen Textilwaren Zollerleichterun-‚en
 geschaffen werden.
Herr Generaldirektor Tyahrt stellt die Frage, wie weit
lie Thomasmehlangelegenheit in der Zwischenzeit gediehen
ei. Eine unverzügliche Revision der bisherigen völlig
inzureichenden Regelung sei um so dringender, als der
ranzösische Markt nicht einmal mehr das in Frankreich
'rzeugte Mehl aufzunehmen in der Lage sei. Das der Saaradustrie
 gewährte Kontingent sei längst erschöpft, so daß
lie Werke heute wiederum für ihre Ausfuhr nach dem Reiche
Zoll entrichten müßten. Diese Tatsache sei um so paradoxer,
Is bekanntlich im deutsch-belgischen Handelsvertrag für
"homasmehl Zollfreiheit bestehe, also die belgischen und
uxemburgischen Konkurrenzwerke ohne irgendwelche Beastung
 nach dem Reiche liefern könnten. Um endlich eine
jefriedigende Regelung 7u erreichen, dürfte es nach Aufassung
 von Herrn Tgahrt zweckmäßig sein, Herrn Serruys
iber die derzeitige Verfassung des französischen Marktes
ıufzuklären. Es dürfte im übrigen der französischen Inlustrie
 nicht erwünscht sein, wenn die Saarindustrie durch die
ınbefriedizende Regelung gezwungen würde, nunmehr mit
hrer Erzeugung auch noch auf den französischen Markt zu
‘rücken. Herr Tgahrt lenkt weiterhin die Aufmerksamkeit der
Cammer auf höchst unliebsame Zollschwierigkeiten bei der
Zinfuhr deutscher Maschinen. Diese Schwierigkeiten nähmen
ıeuerdings wiederum ein geradezu erschütterndes Maß an
ınd hätten im Regelfalle noch hohe Zollstrafen zur Folge.
Herr Martin richtet in seiner Erwiderung erneut die
3itte an die Kammer, ‘der Geschäftsführung genaue Unteragen
 im Falle von Zollschwierigkeiten zukommen zu lassen,
la erfahrungsgemäß auf allgemeine Beschwerden hin nichts zu
;rreichen sei. Nur tatsächliche Angaben versprächen Erfolg.
m übrigen sei immer wieder daran zu erinnern, daß die
jestehenden Zollschwierigkeiten zum Teil im gesamten System,
um Teil auch in den besonderen Verhältnissen bei den ein-'‚elnen
 Zollämtern begründet seien, so daß mit einer wesentichen
 Besserung der Gesamtlage solange nicht gerechnet
verden könne, als nicht mindestens eine oder besser noch
»eide Hauptursachen abgestellt seien.
In seinem anschließenden Referat über den neuen fran-Öösischen
 Zolltarif unterstreicht der 2. Syndikus die
‚ußerordentliche Bedeutung, die dem Gesetzentwurf sowohl
om Standpunkte der Saarwirtschaft aus wie auch. für die
leutsch-französischen Handelsvertragsverhandlungen zukomme,
Darüber hinaus sei eine durchgreifende Reform des fran-Ösischen
 Zolltarifwesens ein handelspolitisches Ereignis, das
veit über die deutsch-französischen und deutsch-saarländischen
Virtschaftsbeziehungen hinausgreifend, die Aufmerksamkeit
ler gesamten Weltwirtschaft beanspruchen dürfte. Hinsichtich
 der besonderen Bedeutung der Zolltarifreform für das
\aargebiet glaubte sich der Berichterstatter auf eine all-‚emeine
 Feststellung beschränken zu dürferi: Je liberaler,
e weniger protektionistisch der französische Zolltarif sei,
lesto mehr werde bei dem bekannten und vielfältigen Ab-‘ängigkeitsverhältnis
 des Saargebietes vom Bezug deutscher
Varen dessen wirtschaftliche Lage erleichtert. Umgekehrt:
e höher die Zollmauer, die uns vom Reich trenne. desto
nehr müsse der reibungslose Gang der Wirtschaft, die Verorgung
 von Industrie und Bevölkerung in Gefahr kommen,
nüßten industrielle Gestehungskosten und Lebenshaltung sich
teigern, was wiederum die Herbeiführung von Sonderregeıngen
 für das Saargebiet zur notwendigen Folge habe.
3ei dieser einschneidenden Beeinflussung des gesamten Wirtchaftslebens
 sei es doppelt bedauerlich, daß das Saargebiet
‚u den Vorarbeiten in keiner Weise mitherangezogen worden
;jei. Man habe immer wieder Veranlassung, zu betonen,
jaß die dem Saargebiet auferleovte Zollunion » keineswegs
ı1ur Pflichten, sondern auch Rechte in sich schließe.
Während sich die ersteren aber mehr als genug fühlbar machten,
:jel von den letzteren leider so gut wie nichts zu bemerken.
            
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