Full text : 32.1927 (0032)

Braunkohlen, auch in Pulverform, Braunkohlenbriketts,

Anwendungsbedingungen:
Frachtzahlung:
a) bei Steinkohlen, Steinkohlenbriketts, Steinkohlenstaub,
 Braunkohlen und Braunkohlenbriketts für
las wirklich verladene Gewicht, mindestens für
das Ladegewicht des verwendeten Wagens, bei
Wagen mit weniger als 10 t Ladegewicht für
mindestens 10 t;
bei Koks und Koksstaub für das wirklich verladene
 Gewicht, mindestens für das Ladegewicht
des Wagens, jedoch
für Wagen mit einem Ladegewicht von
veniger als 10 t die Fracht für 10 t,
für Wagen mit einem Ladegewicht von
mehr als 10 t bis einschl. 12,5 t das Ladezewicht
 nur für 10 t,
für Wagen mit einem Ladegewicht von
mehr als 12,5 bis einschl. 15 t das Ladegewicht
ı1ur für 12,5 t,
für Wagen mit einem Ladegewicht von
20 t und mehr das Ladegewicht nur für 15 t
zerechnet.
„rachtberechnung: Die Fracht wird nach
den Entfernungen des Kilometerzeigers und den
Frachtsätzen des Frachtsatzzeir>rc berechnet. Die
Frachtsätze sind folgend“ de
km 075 =
10 km
15 km
20 km
25 km
30 km
33 km
10 km 1,u
Die neuen Frachtsätze des Ausnahmetarifs 6b für
Steinkohlen zur Herstellung von Koks usw. sind
folgende (pro 160 kg):
5km 067 5
10 km
I5 km
20 km
25 km
30 km
35 km
10 km ber
Wir schließen einen Auszug der neuen Frachtsätze
für eine Reihe verkehrswichtiger Güter an:

Detarifierung der Abfälle von Elektrodenkohlen,
Koksgrieß, Maschinen und Erzeugnisse der Eisenindustrie
 im Binnentarif der Saarbahnen.
Gelegentlich der Verhandlungen über die Ermäßigung der
Binnentarife der Saarbahnen hat die Handelskammer die
Detarifierungen der vorgenannten Güterarten beantragt. Auf
Jliesen Antrag hat die Eisenbahndirektion des Saargebietes
folgende Antwort erteilt:
1. Ihrem Antrag auf Detarifierung der Abfälle von Elek-;rodenkohlen
 ist dadurch entsprochen worden, daß diese
Abfälle ab 15. März 1927 in die Klasse W II1 aufgenommen
sind.
2. Der Antrag auf Detarifierung von Koksgrieß ist durch
Schreiben vom 14. März 1927 auf Ihr Schreiben vom 21.
Januar 1927, Nr. 120 Abt. V erledigt worden.
Die Unterscheidung von Koks und Koksgrieß, namentlich
Jie Festsetzung der Grenze zwischen beiden Güterarten, erscheint
 schwierig. Die unterschiedliche Behandlung in der
Tarifierung derartiger Güter führt, wie ın früheren ähnlichen
 Fällen festgestellt, zu _fortgesetzten Meinungsverschiedenheiten
 zwischen Verfrachtern und Dienststellen und
zu zahlreichen Reklamationen.

Wir bedauern daher, Ihrem Antrage nicht entsprechen zu
‚önnen, zumal durch die Aufnahme von Koks und damit
auch von Koksgrieß in den neuen Kohlenausnahmetarif 6
ıb 15. März eine Verbilligung der Frachten um 716%
ingetreten ist.
3. Dem Antrage auf Frachtermäßigung für Maschinen wird
m Verkehr mit Deutschland durch Einführung des direkten
Tarifs für Erzeugnisse der Eisenindustrie entsprochen werden.
"ür den Binnenverkehr kommt eine Ermäßigung nicht in
"rage, da die Tarifklasse W I der Saarbahnen den Tarif-«lassen
 A und B der Reichsbahn entspricht.

Frachtermäßigungen für den Durchgangsverkehr
durch das Saargebiet.
Durchgangsgütertarif, enthaltend Frachtermäßigungen für den
Durchgangsgüterverkehr der Saarbahnen.
Der Tarif- und Verkehrsanzeiger der Saarbahnen vom 14.
värz 1927 enthält folgende Bekanntmachung:
Mit Wirkung vom 1. April 1927 treten 1927 treten im
Durchgang über die im nachstehenden Verzeichnis anger‚ebenen
 Strecken der Saarbahnen Frachtermäßigungen für
°Olche Frachtgutsendungen in Wagenladungen in Kraft, für
lie sich der kürzeste Weg über Strecken der Saarbahnen,
lie billigere Fracht aber über nicht-saarländische Wege ergibt.
Die Frachtermäßigungen werden im Erstattungswege in der,
Weise berechnet, daß der Unterschied zwischen der über die
jaarbahnstrecken tatsächlich entstandenen und der billigsten
jesamtfracht, die über nicht-saarländische Wege erreicht worjen
 wäre, zurückerstattet wird, mit der Maßgabe jedoch,
laß den Saarbahnen eine Mindestfracht gemäß nachstehendem
Verzeichnis verbleiben muß. ;
Der Berechnung dieser Mindestfracht wird das wirkliche,
auf volle 100 kg nach oben abgerundete Gewicht der Senlung,
 mindestens aber ein Gewicht von 5000 kg zugrunde
zelegt. Der 5prozentige Gewichtszuschlag für Güter in gedeckt
 gebauten Wagen bleibt dabei außer Betracht.
Die Erstattung der nach obigen Bestimmungen zu ernäßigenden
 Frachten erfolgt unmittelbar und sofort durch
lie Eisenbahndirektion des Saargebiets gegen Vorlage der
3Zeweisstücke über die tatsächlich bezahlte Gesamtfracht
Frachtbriefe, Frachtbriefduplikate und Frankaturrechnungen).
Die zu erstattende Summe wird um 5% erhöht als Unxostenvergütung
 für den Antragsteller. Die Anträge müssen
nnerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Ablauf des
Monats, in dem das Gut zur Beförderung angenommen wurde
vorgelegt werden.

Uebergänge
Zisaß-Lothring.
3Zahnen—Saarbahnen


Einöd Homburg 1.
(Saar) | (Saar) !ägersburg
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Pahrplanänderungen auf den Saarbahnstrecken.
Infolge Einführung der Sommerzeit in Frankreich treten
m 10. April dieses Jahres auf den Strecken der Eisenbahnlirektion
 des Saargebietes im Fahrplan der Personen- und
ichnellzüge eine Reihe von Aenderungen ein. Mit Rücksicht
ıuf den am 15. Mai dieses Jahres eintretenden Sommerfahr-»lam
 wird für die verhältnismäßig kurze Zeit vom 10. April
is 14. Mai von der Neuherausgabe des amtlichen Taschenahrplanes
 abgesehen. Als Ersatz hierfür wird von der
Drucksachenverwaltung der Eisenbahndirektion und den Fahrcartenausgabestellen
 den Interessenten auf Wunsch ‘der vom
            
Waiting...

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