12 Uhr. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Scheuer,
Saarbrücken.
Schuhmacher LUD iR Hinterwimmer, Saarbrücken 3, Karcherstraße
22. Eröffnungstermin: 11. März 1927, vormittags
11,30 Uhr. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jacob.
Saarbrücken.
Devisennotierungen in Berlin und Paris.
vom 10. bis 16. März 1927.
3
3
>
s
x
Berlin,
Börse '
Go land | London [Now-York!
10) Fr. R_M 141Pfa.Sterl.| 1 Dollar
Parfser Börse
Holland | Schweiz | Belgien
100 FL 100 Fr. | 100 Fr.
10. 3. 16.495 6.06!/s! 124 051/»|
1. 3. 16.49 606 12 3
12. 3. 16.49 606 18 v4
BB, 34 + 0— ws
14. 3. 16,48 5.06'/s] 124.05
15. 3. 16.49 ‚8.06 | 124.02
16. 3. |16.48 1 124.031
25,564
25.55
25,56
25,56
25,47%
1022,75) 491.50 ! 356,— -
1023,—| 491.25 355,25
1022,50; 491.50
1023, — 491,50 | 355,—
023. 491,25 | 355,25
1022.25! 491.25 ı 355.—
Mittoilunner
des vr'r
ar
Generalversammlung des Vereins der Handelsvertreter
des Saargebietes, Saarbrücken.
Unter dem Vorsitz des Herrn A. Klein, Saarorücken,
fand am 12. März die Jahresversammung
im Bootshaus des R.C.S. statt. Neben der
Erledigung der satzungsgemäßen Tagesordnung,
wobei an’ Stelle des Herrn Albert Meyer Herr
Theod. Jacob als Vertreter der Textilbranche dem
Vorstand zugewählt wurde, beschäftigte sich die
Versammlung eingehend mit Steuerfragen. Im Anschluß
an einen interessanten und ausführlichen
Steuervortrag des Herrn Diplom-Handelslehrers
Knoblauch konnte eine Reihe von Zweifelsfragen
entsprechend geklärt werden. Zur Frage der Umsatzbesteuerung
der Provisionsbezüge wurde ı'erneut
Klage gegen diese steuerliche Ungerechtigkeit,
die den Handelsvertreter einer zusätzlichen Einkommenbesteuerung
unterwirft, geführt. Ueber das
Saarzollproblem und die deutsch-französischen Handelsvertragsverhandlungen
sprach Herr Dr. Pfeil.
Seine, die großen Gesichtspunkte der Handelsvertragspolitik
und ihren Einfluß auf die Wirtschaftslage
behandelnden Ausführungen gaben Aufschluß
über die Aufgaben, die für die Saarwirtschaft geyenwärtig
im Vordergrund des Interesses stehen.
Die Bedeutung des Handelsregisters (Eintragungsrecht
und -pflicht) für den Handelsvertreter wurde
von Herrn Becker in Anlehnung an die gesetzlichen
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches ausführlich
beleuchtet. ;
So nahm die nach jeder Richtung interessante
Tahresversammlung einen würdigen Verlauf.
Der Reichsverband der Deutschen Industrie zur
Ausübung der Handelsvertretertätigkeit.
Der Reichsverband der Deutschen Industrie hat folgende
Ausführungen in seinen „Geschäftlichen Mitteilungen“ (Nr. 1
Jdes laufenden Jahrganges) veröffentlicht:
In letzter Zeit konnte vielfach beobachtet werden, daß
“irmen der Industrie ihre Vertretung an Persönlichkeiten verveben,
die dem Handelsvertreterberufe nicht angehören, die
ılso für die Ausübung einer Handelsvertretertätigkeit weder
caufmännisch noch beruflich vorgebildet sind, noch über die
ıotwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse verfügen. Zum
rrößten Teile handelt es sich hierbei um Persönlichkeiten,
lie durch die gegenwärtigen Verhältnisse aus ihrem bisserigen
Berufe verdrängt, es erst einmal mit dem Handelsertreterberufe
versuchen wollen, die also völlig ungeeigıet
sind, das Interesse der vertretenen Fırmen mit der Sorgalt
eines ordentlichen Kaufmannes wahrzunehmen und die
‚chwierigen wirtschaftlichen Aufgaben des Handelsvertreters
ıcht nur zum Nutzen der vertretenen Firmen, sondern vor
ıllem auch zum Nutzen der Gesamtwirtschaft zu erfüllen.
Der Zentralverband Deutscher Handelsvertreter-Vereine ist
ler von der Reichsregierung anerkannte Spitzenverband des
leutschen Handelsvertretungsgewerbes, Er unterhält eine beondere
Abteilung, um den Firmen der Industrie bei der
\nknüpfung von Geschäftsverbindungen mit Handelsvertretern
<ostenlos behilflich zu sein. Es liegt im eigenen Interesse
ler Fabrikanten, ihre Vertretung nur an wirkliche Handels-‚ertreter
zu vergeben, die auf Grund ihrer Eignung, ihrer
°achkenntnisse, ihrer beruflichen Erfahrung, ihrer Kenntnis
ler wirtschaftlichen Zusammenhänge Gewähr dafür bieten,
laß die Vertretung so ausgeübt wird, wie es von der verretenen
Firma verlangt werden muß, und wie es der Geamtwirtschaft
dient.
Die Lage am Saareisenmarkt.
Saarbrücken, den 10. März 1927.
Eine Besserung der Marktlage auf dem saarländischen und
:anzösischen Markte ist vorläufig noch nicht wahrzunehmen.
Die Preise sind nach wie vor völlig unausgeglichen. In
rankreich wird zu den bisherigen außerordentlich gedrückten
)reisen gehandelt, allerdings zu teilveise sehr langen Lieferristen.
Die unausgeglichene Marktlage erschwert das CGechäft
in unerträglicher Weise. Immerhin treten teilweise
Toffnungen in der Richtung auf, daß die Besserung der
jrüsseler Börse sich auch auf die innerfranzösischen Preise
uswirken könnte. Die Erzpreise und Frachtenlage sind unerändert.
Die Saarwerke hatten auch von der ab 16. März
327 eintretenden Frachtermäßigung, die 7,5 Prozent {für
7ohle, 4 Prozent für Kokskohle und 2—5 Prozent für die
brigen Warengruppen einschließlich der Ausnahmetarife be-:agen
soll, mehr erwartet, da dieser Tarifabbau noch nicht
Is eine fühlbare, Erleichterung insbesondere für den Export
ler Saarwerke angesprochen werden kann. Die Lage auf dem
jeutschen Markte ist unverändert.
Verkehrswesen,
Eisenbahn.
Ermäßigung der saarländischen Eisenbahntarile.
Im Anschluß an unsere bisherigen Mitteilungen
ıber die am 15. März in Kraft gesetzten Ermäßisungen
des Gütertarifs der Saarbahnen geben wir
lie wichtigsten Einzelheiten bekannt:
Zum Eisenbahn-Gütertarif, Teil III, der Saarbah-‚en,
gültig vom 1. April 1926, ist am 15. März 1927
ler Nachtrag V, der einen neuen Frachtsatzzeiger
inter Berücksichtigung der im Rundschreiben des
Virtschaftlichen Vereins vom 8. dieses Monats mit-‚eteilten
prozentualen Ermäßigungen enthält, erchienen.
;
Die Ausnahmetarife sind dutch einen neuen Auss‚ahmetarif
für Steinkohlen, Steinkohlenbriketts,
;teinkohlenstaub, Koks, Koksstaub, ‘Braunkohlen und
3Zraunkohlenbriketts in folgender Fassung erweitert
vorden:
Ausnahmetarif 6
für
steinkohlen, auch gemahlen, Steinkohlenbriketts,
steinkohlenstaub; Koks, auch gemahlen, Koksstaub: