Devisen in jeder Richtung freigegeben worden. Die Verordung
hat folgenden Wortlaut:
„Einziger Paragraph.
Die Vorschriften
. der Devisenverordnung in der Fassung des Artikels 1
der Verordnung zur Aenderung der Devisengesetzgebung
vom 8. November 1924 (RGBIl. I S. 729). soweit sie
ıoch nicht aufgehoben sind;
der Verordnung auf Grund des Notgesetzes (Wechselstubenverordnung)
in der Fassung des Artikels 1! der
Verordnung zur Aenderung der Devisengesetzgebung vom
3. November 1924 (RGBL I S. 7209),
der Devisenmaklerverordnung in der Fassung des Artikels
II der Verordnung zur Aenderung der Devisen-»
geseizgebung vom 8. November 1924 (R.G.Bl. I S. 729)
'reten außer Kraft“
Frankreich.
Zeitweilige Zulassung von Johannisbrot.
ım „Journal Officiel“ Nr. 43 vom 20. Februar 1927 ist
2in Gesetz veröffentlicht, wonach in Frankreich für Johannisjrot,
das zur Weiterverarbeitung (Zermahlen, Entkörnung) bestimmt
ist, die Vergünstigung der zeitweiligen Zulassung (admission
temmpnoraire) gzewährt wird.
Handelspolitische Rundschau,
Estland.
Die Entwicklung Estlands im Jahre 1926.
Von dem Konsul für Estland für Rheinland und Westfalen,
Herrn Paul Herzberg, Köln, ist anläßlich des neunten Jahresages
der Gründung der Republik Estland eine Denkschrift
nerausgegeben worden. Interessenten steht die Schrift zur
Zinsichtnahme in der Bücherei der H»--7-'-"-=mer gerne zur
Verfügung.
italien.
Zollerhöhungen.
Hinsichtlich der in Nr. 52 des vorigen Jahrgangs mitzeteilten
Zollerhöhungen, die sich in der Hauptsache auf
Eisenerzeugnisse beziehen, machen wir darauf aufmerksam,
daß sie nur für den Gemneraltarif gelten. Sind für die be-‚roffenen
Positionen handelsvertragliche Vereinbamngen vornanden,
so finden die Erhöhungen keine Anwendung. Da
Frankreich für diese Positionen keine Vergünstigungen ge
1ießt, gelten die Erhöhungen für französische Waren
Jugoslawien.
Merkblatt über den Geschäftsverkehr mit Jugoslawien.
Die Handelskammer Heidenheim hat auf Grund von Berichten
und Zeitungsnotizen ein Merkblatt über die Beitreibung
von Forderungen in Jugoslawien zusammengestellt.
Es enthält folgende Abschnitte: Klage vor jugoslawischen,
deutschen und österreichischen Gerichten, Schlichtung von
Streitigkeiten im Schiedsgerichtsverfahren, Einziehung von
Forderungen durch Vertrauensleute und Eigentumsvorbehalt.
Da infolge der Teilnahme des Saargebietes an Reparationsjeferungen
nach Jugoslawien mit der Aufnahme des Handelsverkehrs
zwischen beiden Gebieten zu rechnen ist,
nehmen wir an, daß das Merkblatt in den betreffenden
Kreisen Interesse findet. Es kann auf Wunsch in der
Bücherei der Handelskammer entliehen werden.
Luxembatr"
Erhöhung der Verbrauchsabgabe auf Zigarren und Zigarillos.
Das Iluxemburgische „Memorial“ vom 5. Februar 10927
»nthäl: den Iuxemburgischen Regierungsbeschluß vom 25.
Januar 1927, wonach das die Verbrauchsabgabe auf Zigarren
und Zigarillos von 5 auf 10% erhöhende belgische Gesetz
vom 29. Dezember 1926 ab 1. Februar 1927 auch in Luxemurg
zur Anwendung gelangt.
Österreich,
Zolltarifnovelle.
Die neue Österreichische Zolltarifnovelle, dıe die Öösterreichische
Regierung kürzlich im Entwurf dem Nationalrat
zorgelegt hat, sieht sehr wesentliche Erhöhungen der Zollätze
vor. Vor ihrer Inkraftsetzung werden allerdings noch
inige Abstreichungen vorgenommen, aber man wird im
ıllgemeinen doch mit einer beträchtlichen Erhöhung des
Zollniveaus rechnen müssen. Hinsichtlich derjenigen Posiijonen,
für die Oesterreich anderen Ländern Zollbindungen
'ugestanden hat, können dıe Steigerungen erst nach vor-1erigen
handelspolitischen Vereinbarungen in Kraft gesetzt
verden. Sofern für die vorgeschlagene Zollerhöhung keine
ıandelsvertraglichen Abmachungen bestehen, können diese
ofort in Kraft treten. Von den Zollerhöhungen werden
olgende Eisenerzeugnisse betroffen: Feinbleche, Röhren und
'öhrenverbindungsstücke aus nicht schmiedbarem Guß,
löhren aus Schmiedeeisen und Blechwaren. Interessenten
sönnen von der Handelskammer über die alten und neuen
jätze Auskunft erhalten.
Polen.
„Le Messager Polonais*‘.
Das polnische Konsulat in Straßburg hat im Interesse
ler politischen, literarischen und insbesondere wirtschaftlichen
Zeziehungen seines Konsularbezirks mit Polen die Absicht,
nteressierten wirtschaftlichen Verbänden, Firmen und Perönlichkeiten
ein Freiabonnement der in französischer Sprache
rscheinenden polnischen Tageszeitung „Le Messager Palcais‘‘
zur Verfügung zu stellen.
Die Handelskammer macht die interessierten Firmen hierauf
‚ufmerksam mit der Bitte, ihr Anträge zur Weiterleitung
ın das polnische Konsulat in Straßburg einreichen zu wollen.
Mexiko
<eine Zollerhöhung.
Am 6. März 1927 sollten für das laufende Jahr die
Zeglaubigungsgebühren für Konsulatsfakturen, die bisher 5%
les Fakturenwertes betragen hatten, aufgehoben werden.
;tatt dessen sollten fast alle Einfuhrwaren von dem geıannten
Tage an mit einem Aufschlag von 5% des Fakturenvertes
belastet werden. Gegen diese Verordnung ist von
lem mexikanischen Handelsministerium und dem Ministerium
‘es Aeußern Einspruch erhoben worden, so daß vorläufig die
Consulatsgehühren in der bisherigen Weise erhoben werden
ınd von der Anwendung des 5prozentigen Zollaufschlags Ab-:‚tand
genommen wird.
Spanien.
Der Goldzollzuschlag.
Der Goldzollzuschlag ist für die Zeit vom 20. bis 28
Zebruar auf 14.4300 festgesetzt worden.
Die Kölner Frühjahrsmesse überbelegt.
Die vom 20. bis 25. März stattfindende Kölner Frühjahrs-1esse
ist bis auf den letzten verfügbaren Platz belegt.
Jachdem für die Gruppe Möbel und Haus- und Wohnbedarf
chon vor zwei Wochen keine Anmeldungen mehr angeıommen
werden konnten, ist jetzt auch in den übrigen
\bteilungen kein Platz mehr zu vergeben. Viele Firmen, die
ich erst jetzt zur Beschickung entschließen konnten, mußten
nfolgedessen zurückgewiesen werden. Neue Anmeldungen
zönnen auf keinen Fall mehr berücksichtigt werden.
Ausstellung „Das Bayrische Handwerk‘,
München, im Mai 1927.
Die im Mai dieses Jahres in München stattfindende Austellung
„Das Bayrische Handwerk“ soil in großem Rahmen
jeschichte, Entwicklung, Ziele und besondere Eigenart des
‚ayrischen Handwerks darstellen. Daneben ist als notwendige
irgänzung auch eine Sonderschau der von den einzelnen
landwerkszweigen benötigten Rohstoffe, Maschinen, Werk-'euge
und technischen Einrichtungen ‚von Anfang an vorge-‚ehen.
Es wird durch diese das Gesamtbild vervollständigt
ınd abgerundet werden; andererseits wird die Beteilung der
"irmen, die das Handwerk beliefern, eine willkommene Geegenheit
zur Werbung für ihre Erzeugnisse und zur Gevinnung
neuer Absatzgebiete sein.
Naturgemäß wird dieser Ausstellung von seiten des Handverks
und seiner Organisation lebhafteres Interesse ent-