Mar
sämtliche Erzeugnisse der Eisenindustrie
soweit gefördert, daß für diese mit Bestimmtheit
am 1. April ein direkter Tarif in Kraft tritt. Dieser
direkte Tarif wird im Verkehr mit der Reichsbahn
die Saarstationen genau so stellen, als wenn diese
Stationen der Reichsbahn wären; doppelte Abfertigungsgebühr
und doppelte Staffelung fallen weg.
Die Verhandlungen über Erstellung weiterer
direkter Tarife für die anderen wichtigen Güter
werden fortgesetzt.
Die Frage der Ermäßigung der Anschlußgebühren
ist einstweilen zurückgestellt, da die Erhebungen
über die Gestaltung des Staffelungssystems
noch nicht abgeschlossen sind.
Gleichzeitig mit dem neuen Tarif wird eine Ermäßigung
der Stundungsgebühren — bisher
5% je Monat — eintreten.
Eine Reihe Detarifierungswünsche, die
von der Wirtschaft vorgebracht werden, sind einstweilen
zurückgestellt, um keine Verzögerung in der
jetzt geplanten Maßnahme eintreten zu lassen. Ihre
baldige Berücksichtigung wird zugesagt.
Eine Ermäßigung der Personentarife ist
nicht vorgesehen.
Die Handelskammer hat der Eisenbahndirektion
gegenüber eindringlichst darauf hingewiesen, daß
von der in Aussicht gestellten Ermäßigung der
Gütertarife im Hinblick auf die allgemeine Wirtschaftslage
erheblich mehr erhofft wurde. Die
Eisenbahndirektion macht demgegenüber geltend,
daß sie zur Zeit noch keine stärkere Herabsetzung
ihrer Gestehungskosten feststellen könne; die durch
die Kohlenpreisherabsetzung eingetretene Ermäßigung
mache einen viel geringeren Prozenisatz als
die jetzt vorgesehene Frachtermäßigung aus. Die
Vertreter der Wirtschaft haben eingewandt, daß
die Eisenbahndirektion in der Lage sei, Ermäßigungen
zu geben, auch wenn die mit Bestimmtheit zu
erwartenden Senkungen der Gestehungskosten noch
nicht feststellbar wären und auch wenn dabei deswegen
noch ein Risiko gegeben sei. Sie haben gebeten,
noch einmal zu prüfen, ob die Ermäßigung
im jetzigen Zeitpunkt nicht stärker erfolgen kann
und darauf aufmerksam gemacht, daß auf jeden
Fall eine weitere Ermäßigung erfolgen müsse.
Wir verweisen gleichzeitig auf die beiden letzten
Rundschreiben des Wirtschaftlichen Vereins, in denen
die endgültigen neuen Frachtsätze für die verkehrswichtigsten
Güter mitgeteilt wurden. Weitere
Einzelheiten der neuen Frachtberechnung teilt auf
Wunsch das Verkehrs- und Tarifbüro der Handelskammer
mit.
Ausnahmetarife der deutschen Reichsbahn.
Mit Gültigkeit vom 7. März dieses Jahres hat die deutsche
Reichsbahnverwaltung einen neuen Ausnahmetarif 147
jür Ferte und Oele, pflanzliche; Kunstspeisefette, pflanzliche;
Speiseöle, pflanzliche; Fett- und Oelsäuren, soweit sie zur
Ausfuhr nach außerdeutschen Ländern über die trockene
Grenze bestimmt sind, eingeführt. Der Tarif gilt vorbehaltlich
jederzeitigen Widerrufs einstweilen bis 31. März 1928, und
zwar auch nach den saarländischen Grenzstationen Büschfeld,
Fichelscheidt, Taben, Türkismühle und Zweibrücken Grenze
jür die nach dem Saargebiet bestimmten Sendungen. Die
1euen Tarifbestimmungen lassen wir zur Unterrichtung der
interessenten in der nächsten Nummer der „Saar-Wirtschaftszeitung‘
folgen.
Anwendung der billigsten Frachtberechnung.
In einem Bescheide vom Februar 1925 hatte die Reichssahndirektion
Berlin unter denjenigen Gütern, für die bei
Zweifel über die Tarifierung als Stückgut oder als Wagenadung
die billigere Frachtberechnung zugestanden wird, auch
außergewöhnlich lange, breite oder hohe Gegenstände“
8 27 der Allgemeinen Tarifvorschriften im Deutschen Eisenaahn-Gütertarif)
genannt. Dieser Bescheid wird jetzt von
er Reichsbahndirektion Berlin dahin berichtigt, daß nach
(em gegenwärtigen Tarifstande dıe Frachtberechnung für
ußergewöhnlich lange, breite oder hohe Gegenstände sich
tets nach der Art der Aufgabe als Stückgut oder als
Vagenladung richtet. Für die Gewährung der billigsten
rachtberechnung kommen nur noch in Frage:
a) leichtzerbrechliche Gegenstände (8 25 A.T.V.);
b) frische Feld- und Gartenfrüchte (8 26 A.T.V.);
:, frisches Fleisch (8 40 A.T.V.);
d) Privatwagen ($ 55[6] A.T.V.);
a) bei Flugzeugen (Mindestgewicht gemäß 8S 34 A.T.V.)
Französische Bahnen.
Aenderungen des Spezialtarifs für Düngemittel
P. V. 22/122.
Mehrfache Anfragen über die Frachtberechnung für
"homasschlacken geben uns Anlaß, auf die Aenderungen zu
erweisen, die in der Frachtberechnung für Thomassch acken,
oh und gemahlen, und Sylvinit mit Gültigkeit vom 253.
7ebruar 1927 in Kraft getreten sind.
Gemahlene Thomasschlacken tarifierten bis zum vorgeıannten
Zeitpunkte für alle Entfernungen zu den Sätzen
les Bareme 26, während die Fracht tür Thomasschlacken,
oh, zu den Sätzen des Bareme 27 berechnet wurde. Nach
len Bestimmungen des 8 2, Kap. I, des vorgenannten Tarifs
var für die Versandperiode vom 15. April bis 30. Juni
inschließlich die Höchstfracht bis 715 km mit 15,50 Fr.
ırundfracht pro Tonne, erhöht um die Bahnhofsgebühr und
{ajoration von 4,12425, festgesetzt. Bei Entfernungen über
15 km wurden die Frachtsätze des Bareme 27 angewandt.
Jie Beschränkung dieser ermäßigten Frachtsätze auf die
Zeit vom 15. April bis 30. Juni ist nunmehr aufgehoben
ınd die Frachtberechnung für gemahlene Thomasschlacken
vie folgt mit gleichmäßiger Gültigkeit für das ganze Jahr
reregelt:
i. Gemahlene Thomasschlacken tarifieren bis zu 600 km
ach Bareme 26, von 600—715 km zum Satz von 15,50 Fr.
»ro Tonne und von 715 km ab zu den Sätzen des Bareme 27
nit einer Höchstfracht von 18 Fr. ro Tonne.
2. Rohe Thomasschlacken tarifieren nach Bareme 27 mit
inem Höchstsatz von 18 Fr. pro Tonne.
3. Sylvinit genießt die gleichen Frachten wie gemahlene
‚omasschlacken auf den Linien sämtlicher französischer
ahnen.
Ermäßigung der Gütertarife
der dänischen Staatsbahnen.
Nach einer Meldung des A.T.A. Wien sind allgemeine
rmäßigungen der Frachtsätze und Aenderungen der Güterinteilung
des Gütertarifs der dänischen Staatsbahnen be-.bsichtigt.
Der genaue Zeitpunkt für die Inkraftsetzung
ler Ermäßigungen und Aenderungen ist noch nicht bekannt.
3s steht jedoch zu erwarten, daß dieselben in Kürze für
len Binnenverkehr der dänischen Staatsbahnen durchgeführt
verden und auch im Wechselverkehr mit jenen Staaten in
3Zälde in Kraft treten, mit denen bereits direkte Tarife
yestehen. Demnach werden auch im deutsch-dänischen Veryandstarif
die Frachtsätze für die dänischen Strecken in
ächster Zeit ermäßigt werden.
Beförderungsvergünstigungen
anläßlich der Leipziger Technischen und der
Lyoner internationalen Frühijahrsmesse.
Nach Mitteilung der Eisenbahndirektion des Saargebietes,
lie leider erst nach Redaktionsschluß von unserer vorigen
Vummer eingegangen ist, werden für die in der Zeit vom
». bis 20. März in Leipzig und vom 7. bis 20. März in Lyon
;tattfindende Frühjahrsmesse folgende Vergünstigungen von
;tationen der Saarbahnen aus gewährt. Wir nehmen am,
laß diese Angaben trotz der vorgeschrittenen Zeit für unsere
eser eine gewisse Bedeutung besitzen.
1. Leipziger Technische Messe.
Für die in der Zeit vom 6. bis 20. März 1927 stattfindende
„eipziger Technische Messe wird aut den Strecken
jer Saarbahnen die frachtfreie Rückbeförderung