Deutsche Konsulate in Frankreich.
Die Wiederaufnahme der Wirtschaftsbeziehungen
zwischen Deutschland und Frankreich nach dem
Kriege wurde bekanntlich durch den Mangel an
deutschen Konsulaten in Frankreich häufig erschwert.
Nunmehr haben die deutsch-französischen Verhandlungen
vorläufig zur Errichtung folgender Konsulate
zeführt:
Deutsches Konsulat in Marseille, avenue du
Prado 70.
Deutsches Konsulat in Lyon, Cours de Verdun
28.
Deutsches General-Konsulat in Alger (Algerien),
Hotel Continental.
Außerdem sollen noch in verschiedenen anderen
Orten, darunter Beyruth, deutsche Konsulate. errichtet
werden.
Inhalt des Amtsblattes der Regierungskommission
Nr. 10 vom 8. März 1927.
Amtliches.
Verwaltung des Innern.
Polizei-Verordnung betr. die Gedenkfeier für die Opfer des
Weltkrieges am 13. März 1927.
Verfügung betreffend das Wohnungswesen in der Gemeinde
Hasborn-Dautweiler, Kreis Ottweiler.
Verfügung betreffend das Wohnungswesen in den Gemeinden
Gresaubach, Limbach und Dorf, Kreis Saarlouis.
Bekanntmachung betr. Verlust einer Zulassungsbescheinigung
(9247).
Verwaltung der Finanzen.
Verfügung betr. die Steuerbefreiung von Vorzugsrenten nach
dem Reichsgesetze vom 16. Juli 1925 über die Ablösung
öffentlicher Anleihen.
Bekanntmachung betr. Bestimmungen über die Annahme,
Ausbildung und Prüfung der Anwärter für die Obersekretärlaufbahn
in der Katasterverwaltung des Saargebietes vom
25. Februar 1927,
Volkswohlfahrt.
Verordnung betr. Neuregelung der Gebühren für Hebammen.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung betr. Neueinteilung der Kehrbezirke im Stadtbezirk
Saarbrücken.
Bekanntmachung betr. Wegeeinziehung (Völklingen).
Verfügung betr. die Steuerbefreiung von Vorzugs-’enten
nach dem Reichsgesetze vom 16. Juli 1925
über die Ablösung öffentlicher Anleihen.
‘Amtsblatt der Reg.-Komm. Nr. 10 vom 8®. März 10927.)
Auf Grund des & 108 Abs. 2 der Abgabenordnung wird
nit Zustimmung der Regierungskommission folgendes verfügt:
Vorzugsrenten, die auf Grund des Reichsgesetzes über die
Ablösung Öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 (R.G.BI. I
5. 137) gewährt werden, sind von der Einkommensteuer
vefreit.
Saarbrücken, den 3. März 10927.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Finanzen: gez. J. Morize.
nit diesen Anleihen, den Altbesitzbescheinigungen und ihrer
:tzten Einkommensteuerveranlagung für 1925 bzw. bei Lohnteuerpflichtigen
mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers
iber das Einkommen für das Jahr 1926 sich zum zuständigen
3ürgermeisteramt zwecks Antragstellung zu begeben. Wer
rüher seine Anleihen im Reichs- oder Staatsschuldbuch einzetragen
hatte und diese in den Jahren 1919/23 von dort
‚usgehändigt erhielt muß außer den Anleihestücken, die ihm
‚on der Schuldverwaltung in den Jahren 1919 bis 1924
;rteilte Bescheinigung über die Zeichnung und die ausgeı1ändigten
Stücke mitbringen, soweit Anleihen noch jetzt im
schuldbuch eingetragen sind, muß die Benachrichtigung der
ichuldenverwaltung vorgelegt werden, aus der sich die Kontoı1ummer
des Schuldbuches ergibt. Die Bürgermeisterämter
— in der Stadt Saarbrücken die Steuerabteilung im Rathaus-Veubau,
Erdgeschoß, Zimmer 21 — nehmen die Anträge
intgegen, halten die Antragsvordrucke vorrätig und sind über
lie Einzelheiten des Verfahrens unterrichtet.
Antragsberechtigt sind nur Anleihealtbesitzer, deren Geamtbesitz
an Markanleihen insgesamt weniger als 1000 Mark
lennwert umfaßt und die im Jahre 1926 ein Einkommen
on nicht mehr als 1500 RM. gleich 11250 Fr. gehabt haben.
Antragsberechtigt sind auch diejenigen Personen, die beeits
im vorigen Jahr für Anleihealtbesitz von weniger als
000 Mark Nennwert bei einer Bank oder Sparkasse Ausoasungsrechte
und Anleiheablösungsschuld beantragt haben.
Diese müssen auch dann bis zum 31. März 1927 den Barıblösungsantrag
stellen, wenn sie eine Entscheidung des
derrn Reichskommissars für die Ablösung der Reichsanleihen
ılten Besitzes, Berlin, noch nicht erhalten haben. In solchen
7ällen ist bei der Antragstellung abzugeben die Quittung,
lie von der betreffenden Bank oder Sparkasse im vorigen
ahre bei der Ablieferung der Anleihestücke ausgestellt ist,
erner die Bescheinigung des Reichskommissars, sofern eine
‘olche bereits vorliegt. Altbesitzbelege sind in solchen Fällen
ıicht erforderlich, dagegen wohl die Nachweise für das Eins<ommen
im Jahre 1926,
Bei Barablösung hat der Gläubiger auf seinen Anleiheıltbesitz
keine weiteren Auslosungsrechte und Vorzugsrente
ıu beanspruchen, vielmehr muß er die bereits geleistete
/orzugsrente zurückzahlen und die Auslosungsscheine ausiefern
bzw., soweit sie ihm noch nicht ausgehändigt sind,
ın das Reich abtreten. Es muß sich also jeder Anleihe-'Jläubiger
selbst entscheiden, ob er eine ihm etwa zustehende
3Zarablösung nimmt oder, falls auf einen Altbesitz von 500
Mark Auslosungsrechte entfallen, ob er diese Auslosungsrechte
ıehmen will und späterhin den Auslosungsbetrag nebst Zinsen
nervon erhalten will bzw. schon jetzt börsenmäßig die
Auslosungsscheine verkaufen will.
Erleichterung im Versand von Wertpaketen im
Verkehr zwischen Frankreich und dem Saargebiet.
Im „Bulletin Douanier“ Nr. 442 ist folgendes Schreiben
ier französischen Generalzolldirektion an den Zolldirektor in
;traßburg veröffentlicht:
„Auf Grund einer mir vorgelegten Beschwerde bezüglich
ler Verpflichtung zur Abgabe einer Zolldeklaration beim
/ersand von Wertpaketen aus Frankreich nach dem Saarzebiet
hat die Postverwaltung im Einvernehmen mit den saarändischen
Behörden die Abschaffung dieser Formalität be-:chlossen,
Um jedoch die Interessen beider Länder wahrnehmen zu
cönnen und die Erhebung der Fiskalgebühren sicherzustellen,
lie in bestimmten Fällen auf dem Inhalt der Paketchen
uhen (namentlich bei Gegenständen aus Edelmetallen),
vurde vereinbart, daß derartige Sendungen nach beiden
Kichtungen an eine einzige Einfuhrstelle zu leiten sind,
ind zwar für das Saargebiet nach Saarbrücken 2 (Bahnhof),
ür Frankreich nach Straßburg.
Diese Einfuhrstelle bat sodann die aus dem Saargebiet
lammenden Pakete den Beamten des Zolls und der Edel-1etallprüfstelle
zur Prüfung vorzulegen, die über die freie
Zinfuhr bzw. die Besteuerung der Waren somit eine Entcheidung
treffen können.“
Kleinbesitz an Reichs- und Staatsanleihen.
Der deutsche Finanzkommissar für das Versorgungswesen
EIS teilt folgendes mitt ; |
je minderbemittelten oder bedürftigen Altbesitzer von zs z :
kleinen Beträgen an Reichs- und Staatsanleihen können, Konkurseröffnungen m Saargebiet.
die sogenannte Barablösung nur in der Zeıt bis zum 31. Witwe Walter Rithausen, Viktoria geb. Stiborski, Scheidt,
März 1927 beantragen. Spätere Anträge können nicht berück- Eröffnungstermin: 3. März 1927, vormittags 9 Uhr. Kon:
sichtigt werden. Es empfiehlt sich daher für diese Altbesitzer, kursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sartorius, Saarbrücken.
umgehend sich die erforderlichen ‚Altbesitzbescheinigungen Firma Saarländische Industriebank A.-G., Homburg-Saar. Ervon
derjenigen Stelle zu beschatfen, bei der sie früher die öffnungstermin: 3. März 1927, vormittags 11 Uhr. Kon-Anleihen
gezeichnet, gekauft ‚oder deponiert hatten, und kursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Georg Hans. Homburg.