ıbgeschlossen, so wartet das Jahr 1926 mit wesentlich
1öheren Ziffern auf, nämlich 1296561 t verarbeitete Salze
5zw. 3% 6664 t KO. Die Mehrleistung beträgt
1180 117983 t Kalisalze bzw. 56603 ı K,O. Gegeniber
dem Jahre 1913 mit einer K,O-Gewinnung von 58000 t
bedeutet die K,O-Gewinnung von 1926 eine mehr als sechsfache
Steigerung. Die Ziffern der Rohsalzförderung für 1929
liegen noch nicht vor, dürften sich aber in ähnlichem
Verhältnis bewegen.
Für die einzelnen Monate des Jahres 1926 ergibt die
<aligewinnung folgendes Bild, wobei zum Vergleich die
»ntsprechenden Ziffern von 1925 beigesetzt sind (in Tonnen):
Verarbeitete Salze Gehalt an K,O
1925 1926 1925 1926
Januar 06 800 111626 27179 31 372
Februar 97 16 25 390 29 230
März WS x 1 > 652
April SC U 9
Mai 77 3 35
Juni 35 X 2
Juli )% 31 09
August RC 21 28 27472
September 26 953 28 156
Iktober 29,53 31 231
November 20 553 ” 6
Dezember 115 ir 30 793 34 260
Insgesamt: 1178578 12096561 310061 366 664
Die monatliche Höchstleistung des Jahres 192% wurde im
März mit 130866 t Kalisalzen bzw. 341652 t K,O erreicht.
Das nächstbeste Ergebnis entfällt auf den Dezember. Beim
Vergleich mit den Ziffern das Jahres 1925 fätlt auf, daß
im Jahre 1926 auf die verarbeiteten Kalisalze ein höherer
Gehalt an K,O entfällt. Im Gesamtdurchschnitt des Jahres
1926 ergibt sich für die Kalisalze ein mittlerer K,O-Gehalt
von 280, im Jahre 1925 dagegen von 26%. Diese Erscheinung
erklärt sich aus dem Bestreben der elsässischen
Kaligruben nach Herstellung möglichst hochkonzentrierter
Salze, vor allem für den Export. Hervorzuheben ist besonders
Jie bedeutende Steigerung der Chlorkaliumfabrikation, die
zur Errichtung neuer Fabriken geführt hat. Am 29. Mai 1926
wurde die neue große Chlorkaliumfabrik der Grube Marie-_ouise
eingeweiht. )
Verkehr:
>n.
Eisenbahn:
Ermäßigung der Gütertarife der Saarbahnen.
Die Handelskammer und der Verein zur Wahrung der
gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen im _Saargebiet
haben bereits vor mehreren Wochen bei der Regierungsxommission
des Saargebietes und der Eisenbahndirektion
ine Ermäßigung der Gütertarife der Saarbahnen beantragt,
da die gegenwärtige Höhe der Frachten der Wirtschaftslage
des Saargebietes nicht entspricht. Den Wünschen der Wirtschaft
soll nunmehr entgegengekommen werden, denn, wie
verlautet, hat sich die Eisenbahndirektion zu Tarifermäßigungen
entschlossen. Die vorbereitenden Arbeiten für die
Ermäßigung der Tarife sind bereits aufgenommen. Ueber
den Umfang der Tarifermäßigungen und den Zeitpunkt ihrer
inkraftsetzung können zur Zeit bestimmte Angaben noch
nicht gemacht werden. Es darf jedoch damit gerechnet
werden, daß die ermäßigten Frachtsätze des Gütertarifs
der Saarbahnen spätestens am 15. dieses Monats in Kraft
treten.
Gleichzeitig sind die Arbeiten für die Erstellung eines
direkten Tarifs im Verkehr zwischen Stationen der Saarbahnen
und der deutschen Reichsbahn für eine Reihe wichtiger Güter
aufgenommen, so daß auch in Kürze mit der Einführung
dieses wichtigen Verbandstarifes gerechnet werden kann.
Beförderung leerer Packmittel nach Frankreich.
Für die Beförderung von leeren Packmitteln auf Strecken
der französischen Bahnen bestehen zwei Tarife, und zwar der
Spezialtarif P. V. 25/125, der allgemein für leere Emballagen
zilt, und der Spezialtarıf P.V. 26/126, der für leere Embalagen,
die zurückbefördert werden, besonders ermäßigte
Frachtsätze gegenüber denjenigen des vorgenannten Spezialarifs
vorsieht. Der Spezialtarif P.V. 26/126 für die Rück-‚eförderung
leerer Emballagen wird sofort bei der Aufeferung
angewandt, wenn der Absender bei der Aufliefeung
durch Vorlage des Originalfrachtbriefes oder der dem
°mpfänger ausgehändigten Annahmebescheinigung nachweist,
laß die betreffenden Emballagen in gefülltem Zustande beördert
worden sind. Diese Beweisstücke dürten jedoch nicht
lter als sechs Monate sein. Wırd der Originalfrachtbrief,
nit dem die Sendung in gefülltem Zustande eingegangen ist,
jicht vorgelegt, so werden dıe ermäßigten Frachtsätze des
‚orgenannten Spezialtarıfs im Rückerstattungswege gewährt,
venn die Anträge innerhalb sechs Monaten, vom Tage der
Ankunft der leeren Emballagen gerechnet, bei den zustänligen
Eisenbahnverwaltungen gestellt werden. Diese Anträge
nüssen mit dem Originalfrachtbrief, mit dem die Sendung
n gefülltem Zustande eingegangen ist, und mit dem Frachtjrief
über die Rückbeförderung der leeren Emballagen beegt
werden.
Die Erfüllung dieser Tarifvorschriften hat für die Vercehrstreibenden
ganz erhebliche Schwierigkeiten ergeben, da
lie Versender von leeren Emballagen bei der Rückbefördeung
gezwungen werden, die Originalfrachtbriefe über die
Zeförderung der Emballagen in gefülltem Zustande zur Erangung
der ermäßigten Frachtsätze aus der Hand zu geben
ınd in den seltensten Fällen wieder in den Besitz derselben
relangen, da erfahrungsgemäß dıe Frachtbriefe unterwegs
;fters in Verlust geraten und dem Empfänger in Frankreich
ıicht ausgehändigt werden. Vielfach werden aber die Frachtyriefe
noch von der ursprünglichen Versandfirma zur weiteen
Geschäftsregelung benötigt, so daß das Fehlen der
°rachtbriefe später nicht nur eine Störung des ordnungsnäßigen
Geschäftsbetriebes, sondern auch öfters erhebliche
Verluste zur Folge hat.
Die Handelskammer hat diesen Umstand zum Anlaß gcıommen,
bei der Eisenbahndirektion des Saargebietes zu beıntragen,
von der Beigabe der Originalfrachtbriefe über die
lie Beförderung der Sendung in gefülltem Zustande ab-‚usehen.
Es ist der Eisenbahndirektion vorgeschlagen worlen,
auf den Frachtbriefen über die Rückbeförderung der
ecren Emballagen die vorausgegangene Beförderung in geülltem
Zustande unter Anführung der Zeichen und Nummer
zw. der Wagennummer der Sendungen zu vermerken und die
Zichtigkeit dieser Angaben an Hand des gleichzeitig vor-‚ulegenden
Originalfrachtbriefes durch die Versandabfertigung
rüfen zu lassen, den Originalfrachtbrief selbst aber der
Zirma zu belassen. Auf diese Weise wäre erreicht, daß
lie Firmen, die die Orıginalfrachtbriefe über die Befördeung
der Emballagen in gefülltem Zustande nicht entbehren
<önnen, dieselben behalten und zugleich bei der Abfertigung
n den Genuß der ermäßigten Frachtsätze gelangen, die sonst
jur auf dem Reklamationswege erreichbar sind. Auf diesen
\ntrag hat die Eisenbahndirektion folgenden Bescheid erteilt:
„Unsere Güterabfertigungen sind angewiesen worden, bei
‚ufgabe leerer Packmittel nach Frankreich die Versender
larauf aufmerksam zu machen, daß für die Berechnung der
7racht für leere Packmittel in Frankreich zwei verschiedene
Farife bestehen, die, je nachdem es sıch um leer zurück -
rehende oder andere leere Packmittel handelt, angevendet
werden. Zur Erzielung aer wesentlich billigeren
7rachtberechnung für leer zurückgehende Packmittel
nüssen die Originalfrachtbriefe beigefügt werden, mit denen
lie Packmittel in gefül!tem Zustande befördert wurden. Diese
\nweisung wurde gegeben, um den Aufgebern leer zurücksehender
Packmittel die Vorlage von Frachterstattungsanrägen
zu ersparen. Die Annahme der genannten Sendungen
wird jedoch nicht von der Vorlage der genannten Reweis-:tücke
abhängig gemacht.
Von der Anbringung der von Ihnen vorgeschlagenen Vernerke
in den Frachtbriefen über die Rücksendung können
vir uns einen Erfolg nicht versprechen, da es hier lediglich
larauf ankommt, ob die die Fracht berechnende franzöÖ5-‚ische
Station diese Vermerke für die Frachtberechnung
ıach dem billigeren Tarif anerkennt. Wir werden trotzdem
hre Anregung bei den französischen Bahnen vertreten,
zlauben aber nicht, daß sie zu dem gewünschten Ziele
ühren wird, da zur Durchführung einer solchen Maßnahme
ne Tarifänderung erforderlich wäre.
Unter diesen Umständen erblicken wir — zunächst wenig-(ens
— die einzige Gewähr für die Anwendung des Spezialarifs
Nr. 26/126 für leer zurückgehende Packmittel in der
lurch den französischen Tarif vorgeschriebenen Vorlage der
Driginalfrachtbriefe über die Hinsendung der Packmittel in
refülltem Zustand. Wir tragen jedoch keine Bedenken, die
'on Ihnen vorgeschlagenen Vermerke in den Frachtbriefen
ıber die Rücksendung zuzulassen. Soweit diese Vermerke
uicht beachtet werden, bleibt nur der Weg des Rückırstattungsantrages,
dem der fragliche Oriıginalfrachtbrief in
len Fällen beigefügt werden muß.