für Bous und 2—3 Wagen für Neunkirchen und Umgebung
ein.
Die Zollrevision der Fischsendungen gestaltet sich oft
;ehr schwierig. Die Körbe werden einzeln gewogen, mitunter
muß sogar der Inhalt, nach Eis und Fischen getrennt.
zewogen werden.
5. Milch.
Der Milchverkehr hat im Saargebiet einen großen
Umfang angenommen. Neben den großen Milchempfängern,
den Milchhöfen und Genossenschaften in Saarbrücken, Neunkirchen,
Völklingen und Dillingen lassen 174 Milchabonnenten
ihre Milch mit der Eisenbahn befördern. Es kommen täglich
folgende Mengen auf: Im Bliestal: 600 Kannen =
7000 1 für Homburg (Saar), St. Ingbert und Neunkirchen,
Von Elsaß-Lothringen treffen täglich 3000 Kannen =
5000 I für das Saargebiet ein. Auf den lothringischen
Bahnhöfen Henry, Remilly und Bensdorf wird die Milch
zesammelt und täglich in 25 Milchwagen über Dillingen,
Völklingen, Forbach und Saargemünd nach dem Saargebiet
befördert. Die großen Empfangsstellen Saarbrücken, Neunkirchen,
Völklingen und Dillingen verteilen diese Milch
weiter. Saarbrücken erhält täglich 1200 Kannen = 35000 I
und gibt davon ab 740 Kannen = 18000 1; Neunkirchen
erhält täglich 800 Kannen = 19000 1 und gibt davon
ab 300 Kannen = 7500 1. Unter Berücksichtigung der
Weiterabfertigungen werden im Saargebiet täglich befördert‘
1800 Kannen = 116000 I Milch.
Das an sich kleine Netz der Saarbahnen mit dem verhältnisnäßig
großen Verkehr ist eingeengt zwischen den großen
Netzen der deutschen Reichsbahn und der französischen
Bahnen. Der Verkehr von und nach diesen Bahnen bewegt
sich über 15 Uebergangsstationen, 7 gegen dıe saarländischdeutsche
Grenze und 8 gegen Frankreich. An den ersteren
Ärenzübergängen verursacht der Zolldienst der Güterbeförderung
die bereits erwähnten Schwierigkeiten. Der Güterverkehr
Frankreich—Saargebiet wird durch Schwierigkeiten
anderer Art beeinträchtigt.
Der Zollverkehr über die saarländisch-deutsche Grenze ist
recht bedeutend. Im Jahre 1926 sind auf allen saarländischen
Zollstellen zusammen 100000 Stückgutsendungen und
204 000 Wagenladungen abgefertigt worden, davon in Homhurg
(Saar) Güterzoll 30000 Stückgutsendungen und 131 6000
Wagenladungen, in Saarbrücken 22000 Stückgutsendungen
und 12000 Wagenladungen, in Merzig (Saar) 14000 Stückgutsendungen
und 31000 Wagenladungen, in St. Wendel 12000
Stückgutsendungen und 21000 Wagenladungen. Die Zollschwierigkeiten
liegen hauptsächlich in der Eigenart des
Zolles im allgemeinen begründet. Sie sind aber an der
saarländisch-deutschen Grenze besonders groß, weil _ hier die
komplizierten französischen Zollvorschriften gelten. Der Zolllienst
läßt keine Sendung durch, wenn nicht:
1. die Papiere genau ausgefüllt und alle Bescheinigungen
beigehracht sind;
die Waren nach dem Wortlaut des französischen Zollzarifs
angegeben und die Tarifstellen benannt sind;
der Zolldienst überzeugt ist, daß die deklarierte Ware
mit der vorgeführten Ware identisch ist.
Die Beanstandungen durch die Zollbehörde sind im Jahre
1926 gegenüber dem Vorjahre geringer geworden. Dies
ıst in der Hauptsache wohl darauf zurückzutühren, daß die
ınteressierten Kreise im Saargebiet es verstanden haben, die
deutschen Verfrachter über die Eintuhrbedingungen hinreichend
zu unterrichten. Im Jahre 1925 wurden in Homburg
Saar) noch etwa 500% der Einfuhrsendungen beanstandet,
im Jahre 1926 sind nur noch 15% beanstandet worden. Die
zleiche Beobachtung konnte auch bei den anderen Zollstellen
gemacht werden. In letzter Zeit ist es leider wieder
schlechter geworden, Dies ist darauf zurückzuführen, daß
durch die neuen Handels- und Zollabkommen die Ursprungszeugnisse
wieder mehr in Erscheinung getreten und die
Kentingentsscheine neu hınzugekommen sind. Bei den Verirachtern
und auch zum Teil bei den Handelskammern im
Reich ist nach den Erfahrungen der Zollstellen nicht ge-1üigend
bekannt, weiche Ursprungszeugnisse konsularisch bescheinigt
sein müssen, Es wäre daher zweckmäßig, wenn
die Handelskammer Saarbrücken die Handelskammern im
Reich dauernd über die neuesten Zollbestimmungen unterrichtet
hielte, damit alle Verfrachter im Reich wenigstens
»jne Stelle hätten, wo sie einwandfreie Auskunft über die
Einfuhrbedingungen nach dem Saargebiet erhalten könnten.
Die Eisenbahndirektion des Saargebietes wird es übernehmen,
jen Reichsbahndirektionen von Fall zu Fall die neuesten
3Zestimmungen bekanntzugeben. Die Kontingentsscheine für
lie Wareneinfuhr in das Saargebiet enthalten das ganze
Kontingent des einzelnen Empfängers in einer Summe. Da
lie Waren über verschiedene Uebergänge in das Saargebiet
1ereinkommen können und beim Eingang einer jeden Sendung
jer Kontingentsschein bei der Zollstelle vorgelegt werden
nuß, werden zweckmäßig die Kontingente wenigstens auf
drei Kontingentsscheine verteilt, damit auf den Hauptzoll-))
bfertigungsstellen Merzig, St. Wendel und Homburg je ein
Contingentsschein hinterlegt werden könnte, die dadurch
vesentlich beschieunigt werden. Die Foigen aus den gechilderten
Mängeln sind bekannt. Es entstehen Standgelder,
Zollsitrafen und selbst der Verlust des Gutes durch Bechlagnahme
von seiten der Zollbehörde kann eintreten. Die
;standgeldfrage ist wiederholt erörtert worden. Es sei nur
ıoch einmal darauf hingewiesen, daß die Eisenbahn auf
lie Standgelder nicht verzichten kann. Sie sind nur der
Irsatz für Wagenmiete, besondere Rangierleistungen und
dersonalunkosten usw. Die Erstattung von Standgeldern kann
ur in Frage kommen, wenn ein Verschulden der Eisenbahn
orliegt. In denjenigen Fällen, in denen ein Expertiseverahren
zugunsten der Verfrachter ausfällt, wird die Hälfte
les entstandenen Standgeldes erstattet.
Die Standgelder sind im Jahre 1926 zweimal erhöht worijen
und betragen:
für den für den für jeden
1. Tag 2. Tag weit. Tag
ieit 1. Januar 1926 10 Fr. 18 Fr. 28 Fr.
‚eit 10. August 1926 12 22 4,
‚eit 1. Dezember 1926 13 x 24 ra
Die Standgeldsätze der Saarbahnen sind nach dem Umechnungskurs
1 RM. = 6 Fr. jetzt den Sätzen der deutchen
Reichsbahn ungefähr gleich. Sie sind aber wesentlich
seringer als die bei den französischen Bahnen geltenden
‘ätze,
{m verflossenen Jahre wurden 425 Standgeldreklamationen
rledigt, von denen zwei Drittel zugunsten der Antragsteller
‚jehandelt und die geforderten Beträge entweder ganz oder
eilweise erstattet wurden.
Eine gewisse Unklarheit besteht noch bei den Interessenten
ezüglich der Berechtigung der Eisenbahn zur Nacherhebung
on Zöllen, Zo!!gebühren und Zollstrafen. Die Berechtigung
mündet sich auf verschiedene Paragraphen der Eisenbahn-'‚erkehrsordnung
und das Internationale Uebereinkommen
ıber den Eisenbahnfrachtverkehr. In Frage kommen die
;S 65, 68, 70 und 76 der Eisenbahnverkehrsordnung und
lieg Artikel 10, 11, 12 und 17 des Internationalen Ueberinkommens.
Es handelt sich ausschließlich um Beträge, mit
lenen der Zolldienst die Eisenbahnzollstellen nachträglich
velastet und die vom Empfänger der Sendungen zu erstatten
ind. Im Jahre 1926 waren wir in 65 Fällen genötigt,
Olche Beträge zwangsweise einzuziehen. Vielfach entstehen
‚us diesen Zahlungsweigerungen Prozesse. Seıt dem Jahre
921 hat die Eisenbahndirektion 50 Zollprozesse führen müsen,
von denen nur 4 für die Eisenbahn ungünstig verlaufen
ind, und zwar aus Gründen, die mit der Zollsache selbst
uüchts zu tun hatten. Sachlich sind demnach von der
Zisenbahn sämtliche Zollprozesse gewonnen worden. Es
lürfte daher den Interessenten zu empfehlen sein, in Fällen
jer Nacherhebung von Zöllen, Zollgebühren und Zollstrafen
s nicht zum Prozeß kommen zu lassen.
Die Schwierigkeiten an der Westgrenze, also im Verkehr
ait Frankreich, sind, wie bereits erwähnt, anderer Art.
)bwohl die Grenze zwischen Frankreich und dem Saargebiet
ıffen und der Verkehr frei ist, entstehen bei der Uebergabe
ler Sendungen von der elsaß-lothringischen Bahn an die
jaarbahnen fortgesetzt Störungen, weil die aus Frankreich
:ommenden Sendungen zum großen Teil ohne Papniere über-‚eben
werden. Die Folge davon ist, daß auf den Bestimnungsstationen
die Aushändigung solcher Sendungen nicht
nöglich ist und die Schuppen überfüllt werden. Alle Benühungen
der Eisenbahndirektion, diese Unregelmäßigkeiten
.n der saarländisch-französischen Grenze zu beseitigen, sind
äsher ergebnislos verlaufen. Um wenigstens die leicht verlerblichen
Güter zu retten, werden diese, wenn aus den
bjeklebungen die Empfänger zu ermitteln sind, gegen Hinteregung
einer Sicherheit ausgehändigt. Die Abrechnung mit
len Empfängern erfolgt später. Die übrigen Sendungen
verden jetzt den elsaß-lothringischen Bahnen zur Vereinigung
ıt den zugehörigen Frachtbriefen zurückgegeben.
Die Unregelmäßigkeiten im Uebergangsverkehr Frank-»ich—Saargebiet
sind darauf zurückzuführen, daß auf den
‚anzösischen Bahnen Gut und Frachtbriefe getrennt laufen.
ie Frachtbriefe werden von der Versandstation unter Briefschlag
an die Bestimmungsstation oder die Grenzüberrangsstation
gesandt. Das Gut wird auf Grund eines beonderen
Ladescheins befördert; trotzdem dieses Verfahren
n Frankreich nur für den Binnenverkehr zugelassen und im
nternationalen Verkehr verboten ist, wird es immer wieder
m Verkehr nach dem Saargebiet angewandt. Die Franco-\aarländische
Handelskammer, der die Unregelmäßigkeiten im
/erkehr Frankreich-—Saargebiet bekannt sind, würde sich der
jeschäftswelt gegenüber sehr verdient machen, wenn sie
‘ie Eisenbahndirektion in ihren Bestrebungen, die dahin
jelen, daß auch an der Westgrenze, also im Verkehr von
“rankreich nach dem Saargebiet, geordnete Verkehrsver-‚ältnisse
entstehen, nach Möglichkeit unterstützen würde,
(Fortsetzung folgt.)