sw.) und für nicht selbständige
n der Verordnung im einzeinen
zen die soziale Wohlfahrtsrente,
Der Antrag auf Gewährung der sozialen Wohlfahrtsrente ist
von Antragsteilern, die ihren Sitz im Saargebiet haben, beı
dem deutschen Finanzkommissar für das Versorgungswesen
m Saargebiet, Ausschuß für Wohlfahrtsrente, in Saarorücken
3, Mainzer Straße 134, zu steilen. Der Antrag muß
aut amtlichem Vordruck in zwei gleichlautenden Exemplaren
eingereicht werden. Die Vordrucke können von dem deutschen
Finanzkommissar für das Versorgungswesen im Saargebiet
und von den Reichsspitzenverbänden der freien Wohl-'ahrtspfiege
bezogen werden. Der Antrag ist innerhalb der
Zeit vom 1. Februar bis 30. April 1927 bei dem vorerwähnten
Ausschuß zu stellen.
Zweckvermögen unter den
‚ufgezählten Voraussetzun-Devisennotierungen
in Berlin und Paris
vom 17. bis 23. Februar 1927.
Berlin,
Börse
Frankr,
109) Fr
z
Pariser Börse
1 London |New-York' Holland
R.-M.! London | © Fl.
1Pfa QAtaml ' Yallar
Schweiz ! Belgien
100 Fr. . 100 Fr.
17. 2,
18, 2.
19. 2.
20. 2.
21. 2.
22, 2.
23. 2.
6.54
1653
16.52.
1651
16.51
16.51
04841
Ay Dr
5 041.2
3 NAT
308
057
1021,--021.25
190.75
4905
19;
354.75
354 50
354,25
5.
4
3
123 92
123,92
123.97
25,55
25.54,
25.551 4
1023.—
1922.75
191.—
491,25
492. —
355,25
355.25
235 —
Verk
Ana
a
Eisenbahn.
Neues Muster der Expreßgutkarte.
Die Reichsbahnverwaltung hat kürzlich eine neue Expreßzutkarte
eingeführt. Druckmuster können von den einzelnen
zeichsbahndirektionen bezogen werden.
Die Aufbrauchsfrist der früheren Eisenbahnpaketkarten mit
jem roten Rande ist bis zum 1. Juli 1927 und der
»isherigen Expreßgutkarte mit grünem Rande bis zum
31. Dezember 1927 verlängert worden. Diese Maßnahmen
jetreffen lediglich den Expreßgutverkehr innerhalb des
Reichsbahngebietes. Im direkten Expreßgutverkehr zwischen
Stationen der Saarbahnen und der deutschen Reichsbahn
oleibt einstweilen das bisherige besondere Muster der Expreßzutkarte
in Kraft. Es steht zu erwarten, daß auch für den
Bereich der Saarbahnen eine neue Expreßgutkarte nach
dem Muster der deutschen Reichsbahn demnächst eingeführt
wird, Es empfiehlt sich darum, die vorhandenen Bestände
der bis jetzt benutzten Expreßgutkarten aufzubrauchen und
aänen Neudruck derselhen nicht mehr vorzunehmen.
Eisenbahngütertarif für den Verkehr zwischen den
Stationen der deutschen Eisenbahnen sowie der
Saarbahnen einerseits und den Stationen der in
Polen sowie auf dem Gebiet der Freien Stadt Danzig
gelegenen Stationen andererseits.
ie Eisenbahndirektion des Saargebietes weist erneut darauf
hin, daß im Verkehr mit Polen stets die polnische Bezeichıung
der Bestimmungsstation in den Frachtbriefen eingetragen
;ein muß. Die Angabe muß mit der amtlichen polnischen
Schreibweise übereinstimmen. Die früher üblichen Bezeichı1ungen
der Bestimmungsstationen dürfen nicht eingetragen
werden, z. B. Tarnowitz muß durch die polnische Schreibweise
„Tarnowskie Gory“ ergänzt werden.
Die Eisenbahndirektion hat ein Stationsverzeichnis in der
Dolnischen Schreibweise und mit den Angaben über die
Abfertigungsbefugnisse der polnischen Stationen herausgeveben,
das von der Drucksachenverwaltung der Eisenbahnlirektion
des Saargebietes käuflich bezogen werden kann.
Vir machen unsere Leser darauf aufmerksam, um sich mit
tiesem Hilfsmaterial vor Nachteilen zu schützen
\llgemeines Warenverzeichnis zu den direkten
Tarifen mit Frankreich P.V. 214 und 414.
Zu den direkten Tarifen zwischen Frankreich und dem Saar-‚ebiet
P. V. Nr. 214 und 414 für metallurgische Erzeugnisse
st das obengenannte Warenverzeichnis ausgegeben worden,
Das Verzeichnis enthält in aiphabetischer Reihenfolge in
leutscher und französischer Sprache die im Verkehr vorcommenden
Rohstoffe, Halb- und Fertigwaren der Metallndustrie,
soweit sie unter die genannten Tarife failen können.
Zei jedem Artikel ist auf die Nummer verwiesen, unter
velcher das betreffende Gut in der CGiütereinteilung des
Tarifs 214 und 414 zu finden ist. Die beiden Tarıfe werden
nit nummerierter Gütereinteilung demnächst neu ausgegeben.
Das Warenverzeichnis kann von der Drucksachenverwaltung
ler Eisenbahndirektion des Saargebietes käuflich bezogen
verden.
Frachtberechnung nach den direkten Tarifen mit
Frankreich; Anwendung der für Sendungen von
20 t vorgesehenen Ermäßigung.
Auf Antrag der Handelskammer hat die Eisenbahndirektion
les Saargebietes zur Beseitigung von Härten, die sich aus
den Bestimmungen über die Anwendung der 3prozentigen
Ermäßigung bei den direkten Tariten mit Frankreich ergeben
haben, sowie zur Erleichterung der Wagengestellung
und zur Erzielung einer möglichst vollständigen Ausnutzung
ler Ladegewichte der Wagen eine Aenderung der Bestimnungen
über die Gewährung der tür Sendungen von 20 t
orgesehenen Ermäßigungen mit sotoriiger Wirkung wie folgt
erfügt:
Für Sendungen von mindestens 20 tinmehreren
Nagen wird die in den direkten Tarifen (P. V. Nr. 207,
14, 414 und 213) zwischen Frankreich und dem Saargebiet
vorgesehene Ermäßigung von 30%, bei Kohlensendungen
ur Ausfuhr die Ermäßigung von 25% allgemein dann
sewährt, wenn das Ladegewicht oder der Laderaum der
‚erwendeten Wagen vollständig ausgenutzt ist und durch den
/ermerk im Frachtbrief „20-t-Wagen bestellt‘“‘ vom Absendzr
zestätigt ist, daß die betreffenden Wagen an Stelle von
>»0-t-Wagen verwendet wurden.
Sonderzug von Saarbrücken
zur Leipziger Frühiahrsmesse 1927.
Bei genügender Beteiligung wird für die Besucher aus
lem Saargebiet zu der am 6. März beginnenden Leipziger
“rühjahrsmesse am 5. März ein Sonderzug mit Speisewagen
‚on Saarbrücken bis Leipzig gefahren werden. Abfahrt von
;aarbrücken 8,35 Uhr, St. Ingbert 8,49 Uhr, Homburg 9,29
Ihr, Ankunft in Leipzig 19,52 Uhr. Für den Zug werden
‚esondere Sonderzugfahrkarten mit 331/,% Fahrpreisermäßisung
entweder für Hin- und Rückfahrt‘ oder nur für die
Tinfahrt ausgegeben. Die Ausgabe der Fahrkarten erfolgt
ıur an Inhaber eines Messeabzeichens für die Einsteigetationen
Saarbrücken Hbf., St. Ingbert und Homburg Hbf.
»jeim Amtlichen Reisebüro der Saarbahnen in Saarbrücken.
Aesseabzeichen sind bei dem ehrenamtlichen Vertreter des
‚eipziger Messeamts, Herrn Eugen Becker (Firma Gebr.
jinn, Saarbrücken), oder zugleich mit den Fahrkarten bei
lem Amtlichen Reisebüro der Saarbahnen ın Saarbrücken zu
ı1aben.
___ Die Fahrpreisen betracen für einfache Karten, —_ —_ Hin- und Rücbfahrtkarten
7on Saarbr, bis Leipz. ‘ 1 S°)Fr. u, 87 19 Mk. 16,50 Fr. u. 61,80 Mk.
„ „ » ‘ + 2 50 “ 1 40 » 41,00 »
„ St, Ingbert 57 al 11,00 - „6180 „
; » 7,20 „ „H,00
‚ Homburg „40 280 „ „61,80 »
; » „92150. 190, „ 41,00
Die Fahrpreise in Reichsmark werden zum amtlichen
<urse (zur Zeit 1 RM. = 6 Fr.) in Franken umgerechnet