Full text : 32.1927 (0032)

blicklichen Zustand herbeizuführen wünscht, nicht im gemein-‚samen
 Einverständnis vor dem 21. März Berücksichtigung
änden können, die französische Regierung an diesem Tage
die verlängerten Abkommen kündigen können, mit der Wirzung,
 daß sie am 31. März ablaufen.
In doppelter Urschrift ausgefertigt, in deutsch und fran-‚ösisch
 zu Paris, am 16. Februar .1927.
gez.: v. Hoesch.
A. Briand.
M. Bokanowski.

Zu der Verlängerung der. vorstehenden Abkommen
teilte die Regierungskommission durch das
WTB. am 22. Februar folgendes mit:
„Durch Protokoll vom 16. Februar 1927 sind die deutsche
ınd die französische Regierung übereingekommen, die beiden
3aarzollabkommen vom 5. August und 6. November 1926
sowie das deutsch-französische Handelsprovisorium vom 5.
August 1926 bis zum 31. Mai 1927 zu verlängern. Nach
dem Wortlaut des Artikels 2 des Verlängerungsprotokolls
aufen die in dem Abkommen festgelegten Kontingentsjerioden
 weiter. Die Kontingente sind dementsprechend sämtich
 um 50% erhöht worden.
Was die Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich
iber den Warenaustausch zwischen Deutschland und dem
3aargebiet vom 5. August betrifft, werden die Inhaber
der einzelnen Kontingente der Liste A hiermit aufgefordert,
;oweit die ihnen zugeteilten Kontingente erschöpft sind, bei
der Direktion für wirtschaftliche Angelegenheiten (Finanzamt,
 Zimmer 94) die Zusatzkontingentscheine ab
Montag, den 28. Februar, in Empfang zu nehmen. Zur Beschleunigung
 der sofortigen Ausgabe der Zusatzkontingentscheine,
 werden die Interessenten gebeten, entweder den
erschöpften Kontingentschein bei der Abholung des Zusatzkontingentsscheines
 mitzubringen oder eine Erklärung darüber
 abzugeben, an welchem Tage und über welches Zollımt
 die letzten der ihr Kontingent erschönfenden Sendungen
ıbgefertigt wurden.
Die noch nicht erschöpften Kontingente können mit den
alten Scheinen auch noch von heute ab bis zum 31. Mai
ausgenutzt werden. Für die Inhaber der Kontingente der
Liste B läuft die Ausstellung der Kontingentsscheine durch den
Delegierten des Reichswirtschaftsministeriums in der bisherigen
Weise unter Berücksichtigung der Kontingentserhöhung
weiter.“
Das Reichsministerium für Ernährung
ınd Landwirtschaft teilte an demselben Tage
folgendes mit:
„Das Verfahren für die Verteilung der Kontinzentsbescheinigungen
 bleibt dasselbe wie bisher.
Danach ist, soweit der Bereich des Reichswirtschaftsministeriums
 für Ernährung und Landwirtschaft in Betracht kommt,
zuständig: für Ochsen der Nr. 4 des franz. Zolltarifs, Kühe
der Nr. 5, Widder, Schafe und Hammel der Nr. 9;
Schweine der Nr. 12 und 13, Spanferkel von 15 kg
ınd darunter, Käse aus Nr. 36: das Hauptzollamt Zweirücken;
 für Malz (gekeimte Gerste) der Nr. 74, Sämereien
zur Saat: Luzerne der Nr. aus 89: das Hauptzollamt Köln;
‘ür Holz, behauen oder gesägt, mit Ausnahme der Eisenjahnschwellen
 von weniger als 80 mm Dicke, aus Nr. 128,
Eisenbahnschwellen und Masten, imprägniert oder
:rgendeiner chemischen Behandlung unterworfen, aus Nr. 128
ind 133 bis, Grubenholz aus Nr. 133: die Fachgruppe
Sägeindustrie und Holzhandel im Reichsverband der Deutschen
 Industrie, Berlin SW, Königgrätzer Straße 100a; für
lopfen der Nr. 160: das Hauptzollamt Zweibrücken;
lür Stärke im eigentlichen Sinne der Nr. 318, Satzmehl
von Kartoffeln aus Nr. 319: das Hauptzollamt Köln“

Hebung des Verkehrs durch Einrichtung neuer Aufabuslinien.
Stellungnahme der Oberpostdirektion des Saargebietes.

ın der letzten Volisitzung der Handelskammer am 25.
januar 1927 wurde es als dringend wünschenswert bezeichnet,
lie Oberpostdirektion des Saargebietes auf die Einrichtung
1euer Autobusverbindungen hinzuweisen. Im Gegensatz zur
Reichspost, die ihre Kraftwagen bis dicht an die Grenze des
Saargebietes schicke, sei im Saargebiet selbst in dieser
Richtung bisher so gut wie gar nichts geschehen. Die bestehenden
 privaten Autobusunternehmen kämen den Bedürfıissen
 in keiner Weise nach. Besonders schlecht gestellt
seien die Orte Bliesmengen und Bliesbolchen, deren einzige
Bahnverbindung über Saargemünd gehe. Dadurch gehe der
Stadt Saarbrücken und dem Saargebiet überhaupt ein Teil
seines Marktes und seiner landwirtschaftlichen Erzeugnisse
verloren. Zwischen diesen Orten und Brebach bestehe nur
ine Verbindung mit primitiven Kraftwagen, die jedoch den
Verkehr bei weitem nicht bewältigen.

Die Handelskammer hat der ÖOberpostdirektion ihre
Vünsche in einer besonderen Eingabe vorgetragen, auf die
ınter dem 17. Februar folgendes Antwortschreiben einging:
„Die Postverwaltung des Saargebietes befaßt sich grundätzlich
 nicht mit der Einrichtung von Postkraftwagenlinien
‚ur Personenbeförderung, weil die Verkehrsverhältnisse im
zrößten Teil des Gebietes durch das Vorhandensein von
zisenbahnen und Straßenbahnen derart sind, daß ımsere Linie‘
ich wirtschaftlich nicht erhalten könnten. Es bestehen jeloch
 verschiedene Privat-Kraftwagenlinien, u. a. auch eine
wischen Blieskastel und Bliesmengen-Bolchen, die
on der Postverwaltung durch Uebertragung der Postbefördeung
 wesentlich unterstützt werden. 2
Auf der Strecke Bliesmengen-Bolchen — Saarbrücken weren
 nach unseren Feststellungen zwei Kraftfahrunternehmen
‚etrieben, die beide ihren Sitz in Bliesransbach haben. Eine
inie verläuft zwischen Bliesransbach und Brebach, sie dieni
ur dem Arbeiterverkehr; die zweite Linie wird zwischen
jliesmengen-Bolchen und Bliesransbach unterhalten, mit Anchlüssen
 an die erstere. Der zwischen Bliesmengen-Bolchen
ınd Bliesransbach verkehrende Kraftwagen wird an den
jaarbrücker Wochenmarktstagen (Dienstag, Donnerstag und
jamstag) im Interesse der Landbevölkerung von Bliesmengenjolchen
 bis Saarbrücken durchgeführt. Ob die Linien von
zestand sein werden, ist nach unseren Erfahrungen fraglich.
jereits im Jahre 1921 ist auf Betreiben des Bezirksamtes
ıt. Ingbert mit unserer Unterstützung von der Saargarage hier
ine Kraftomnibuslinie zwischen Saarbrücken — Bliesransach
 — Bliesmengen-Bolchen — Habkirchen — Blieskastel berieben
 worden, und zwar vom 1. Juli bis 7. August. Vom
„ August 192] ab verkehrten die Kraftwagen nur noch
wischen Saarbrücken und Habkirchen, und am 31. August
921 ‚wurde der Betrieb auf der ganzen Strecke wegen
'nwirtschaftlichkeit von dem Unternehmer eingestellt.
Die Postverwaltung ist daher aus wirtschaftlichen Gründen
eider nicht in der Lage, von sich aus eine Verbesserung
ier Verkehrsverhältnisse durch Einrichtung von Postkraftvagenlinien
 herbeizuführen, und zwar um so weniger, als
lie bestehenden Postverbindungen den Bedürfnissen genügen.
Jebrigens hesteht auch bei der Reichspostverwaltung im
Ilgemeinen der Grundsatz, nur da Kraftpost'inien einzurichten,
vo sich ihr Betrieb auch wirtschaftlich vorteilhaft gestaltet;
\ußerdem werden die an einer Linie interessierten Kreise
- Gemeinden, Körperschaften — im allgemeinen zu Zuchüssen
 und Gewährleistungen verpflichtet, aie im vorliegenlen
 Falle von den Gemeinden an der Linie Saarbrücken —
3Zliesmengen-Bolchen unmög’ich beansprucht werden könnten.“
Im Saargebiet vorhandene Aufobuslinien:
Omnibus-Untern. von Jakob Frenzel Neualtheim
(Pfalz).
inie 1. Blieskastel—Medelsheim.
Omnibus-Untern. von Joh. Wack, Bebelsheim.
inie 2. Blieskastel—Bliesmengen-Bolchen.
„inien der Straßen- u. Kleinbahn-A.-G. Neunkirchen.
.‚inie 3. Neunkirchen—Heinitz—Elversberg.
„7 Neunkirchen—Spiesen—Elversberg
» Neunkirchen—Heiligenwald.
u. Neunkirchen — Limbach (Sonntags, Mittwochs
 und Freitags). ,
‚ 7. Neunkirchen — Fürth. (Dienstags u. Samstags.)

Linie der Gemeinnützigen Verkehrsgesellschaft
. „Saar-Pfalz‘‘ Frankenholz.
‚inie 8. Mittelbexbach — Altenkirchen.
„ 9. Altenkirchen — Wahnwegen.
.inie 10. Altenkirchen — Breitenbach — Fürth —
Münchwies.
Linien der Saarländischen Omnibus-Verkehrsgesellschaft
 Fuest & Born, Marpingen.
-inie 11. St. Wendel — Marpingen.
„ 12. Dirmingen — Marpingen.
Omnibus-Unternehmen von Basler & Weirich,
. Breitenbach — Münchwies.
_inie 13. Breitenbach — Münchwies.
Linie der Gemeinnützigen Verkehrsgenossenschaft
N m. b. H. St. Wendel.
_inie 14. St. Wendel — Niederkirchen.
Linien der Gemeinnützigen Verkehrsgenossenschaft
e. G. m. b. H. Illingen (Saar).

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