Full text : 32.1927 (0032)

raucht, 362822 t als Deputatkohlen an Bergarbeiter abzegeben,
 351220 t an die Kokerei Heinitz gelietert und
11973551 t zum Verkauf und Versand gebracht. Die Haldenbeständ
 ean Kohle, die zu Beginn des Jahres 121373 t aus-Djestände
 an Kohle, die zu Beginn des Jahres 121373 t aus-Der
 gegenwärtige Bestand von 65405 t ist der geringste, den
die französische Verwaltung seit 1920 (mit Ausnahme der
Streikmonate von 1923) zu verzeichnen hat. Hier zeigt sich
deutlich der Einfluß des englischen Bergarbeiterstreiks, der
ebenso wie im Ruhrgebiet zu einer Räumung der Haldenvorräte
 geführt hat. Die Haldenbestände an Koks sind
unerheblich und haben zwischen 1000 und 5000 t gewechselt,
am Jahresende betrugen sie 2673 t.
Die Belegschaft hat in 1926 gewisse Veränderungen er-'ahren,
 und zwar ist einmal die Zahl der Arbeiter unter
Tage um rund 2000 Köpfe und die Zahl der Beamten
und Angestellten um rund 500 Köpfe vermehrt worden,
während bei den Arbeitern über Tage eine leichte Abnahme

Amftlicher Teil.

Wiederaulnahme der deutsch-Iranzösischen Handelsvertrags-
 und Saarzollverhandlungen.
Das im Verlängerungsprotokoll vom 16. Februar
1927 der französischen Regierung zugestandene
Kündigungsrecht des deutsch-französischen Provisoriums
 und der beiden Saarzollabkommen zum
31. März dieses Jahres macht die sofortige Wiederaufnahme
 der Verhandlungen zwischen der deutschen
 und französischen Regierung notwendig. Ihr
Beginn ist auf den 2. März 1927 festgesetzt worden.
Wenn auch der Gang der Verhandlungen sich im
voraus nicht übersehen läßt, so muß doch mit
ler Möglichkeit gerechnet werden, daß auch Saarfragen
 schon in allernächster Zeit in Paris zur
Behandlung kommen werden, sei es im Sinne einer
Erweiterung und Verbesserung der in Kraft beiindlichen
 beiden Teilverträge oder eines endgül-:jgen
 Saarzollabkommens, das unter Zusammenfassung‘
 der bereits erzieiten Ergebnisse und bei längerer
 Laufzeit alle bisher unberücksichtigt gebliebenen
bzw. neu hinzukommenden Wünsche erfaßt und
daher als eine vorläufige Gesamtregelung der Saarzollfrage
 anzusehen wäre. Dies bedeutet, daß für
die sofortige Bereitstellung aller für die Behandlung
in Betracht kommenden Unterlagen unverzüglich
Sorge getragen werden muß. Die Handelskammer
richtet daher hiermit an alle beteiligten Wirtschaftskreise
 die dringende Aufforderung,
ihr alle die Ein- und Ausfuhr betreffenden
Wünsche baldmöglichst, spätestens aber bis zum
3. März,
mit genauer Begründung versehen, zukommen zu
lassen. Nachdem sich die bisher eingereichten
Unterlagen bei den Verhandlungen häufig als unzulänglich
 erwiesen haben, wird nochmals darauf
aufmerksam gemacht, daß aus den Anträgen genau
ersichtlich sein muß, für welche Positionen des
deutschen bzw. französischen Zolltarifs Vergünstizungen
 gewünscht werden, welche Jahreskontinzente,
 in Tonnen ausgedrückt, gewünscht werden
und mit welchen besonderen wirtschaftlichen Gesichtspunkten
 der Antrag begründet werden kann.
Soweit Firmen der Handelskammer ihre Wünsche
bereits mitgeteilt haben, genügt eine kurze Bezugnahme
 hierauf. Die Handelskammer macht besonders
 darauf aufmerksam, daß die Aussicht auf die
Möglichkeit des Abschlusses eines endgültigen Saarzollabkommens
 von längerer Dauer eine besonders
sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen erforderlich
 macht. Etwaige Versäumnisse würden sich

estzustellen ist. Insgesamt wurden am Jahresende gezählt
5762 Arbeiter unter Tage, 151830 Arbeiter über Tage,
1865 Arbeiter in angegliederten Betrieben und 3665 Beamte
ınd Angestellte, mithin eine Gesamtbelegschaft von 77472
<öpfen, gegenüber 75716 Köpfen in 1925. Der Stand von
921 mit 78065 Köpfen ist jedoch nicht wieder erreicht.
Die durchschnittliche Tagesleistung des Arbeiters unter und
iber Tage erreichte im Jahresdurchschnitt 1926 692 kg
r‚egenüber 680 kg in 1925 und 708 kg in 1924, im Dezember
926 wurde die gute Leistung von 713 kg erreicht. Das
"riedensergebnis 1913 beträgt 803 kg, wobei die Verschiebung
ler "Arbeitszeit zu berücksichtigen ist.
Zusammenfassend ist das siebte Jahr der Ausbeutung der
jaargruben durch den französischen Staat als ein durch
jesondere Konjunkturverhältnisse begünstıgtes Jahr zu be-‚eichnen.
 Das neue Jahr dürfte im Zeichen der wieder->rstandenen
 englischen Kohlenkonkurrenz auf dem franzö5-äschen
 Markte und der Stabilisierung des Franken stehen

ınter diesen Umständen nachträglich wohl schwer
wieder gutmachen lassen. Die Handelskammer muß
‚hrerseits die Verantwortung für alle Schädigunzen,
 die sich aus der Nichtbeachtung der vorstehenden
 Aufforderung ergeben, ablehnen.

Profokell über die Verlängerung des deutsch-iranzösischen
 Handelsprovisoriums vom 5. August 1926
and der Saarzollabkommen vom 5. August 1926 und
6. November 1926.
Wir geben nachstehend das Protokoll über die
Verlängerung des deutsch-französischen Handelsjrovisoriums
 und der beiden Saarzollabkommen, das
ım 16. Februar 1927 in Paris unterzeichnet wurde.
m Wortlaut wieder:
Artikel 1.
Da die zwischen Deutschland und Frankreich am 5. August
ınd 6. November 1926 abgeschlossenen Wirtschattsabkommen,
1ämlich
das Vorläufige Handelsabkommen zwischen Deutschland
und Frankreich vom 5. August 1926,
die Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich
über den Warenaustausch zwischen Deutschland und dem
S5aarheckengebiete vom 5. August 1926
und
die Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich
vom 6. November 1926 über den Austausch von Erzeugnissen
 einiger deutscher und saarländischer Industrien,
‚or dem Zeitpunkt zum Ablauf kommen werden, an dem
lie Verhandlungen über den Abschluß eines Handelsvertrages
vieder aufgenommen werden könnten, haben die Hohen
/ertragschließenden Teile sich zu einer Verlängerung entchlossen,
 damit unter ruhiger Fortdauer des augenblickichen
 Zustandes die Verhandlungen über den Handelsvertrag
ıäs zur Erzielung eines günstigen Ergebnisses fortgesetzt
verden können.
Dementsprechend sollen die in Frage kommenden Ab-:ommen
 ihre Wirkung bis zum 31. Mai 1927 behalten.
Artikel 2.
Für die Durchführung der auf Grund des vorstehenden
ırtikels verlängerten Abkommen wırd bestimmt, daß die
n den dem vorläufigen Handelsabkommen vom 5. August
926 beigefügten Lısten A und B und den der Vereinbarung
om gleichen Tage über den Warenaustausch zwischen
Deutschland und dem Saargebiet beigefügten Listen A und B
ufgeführten Kontingente um 50®©% erhöht werden.
Desgleichen werden um 50009 erhöht die in der Vereinjarung
 vom 6. November 1926 über den Austausch von Ereugnissen
 einiger deutscher und saarländischer Industrien
ür einen ersten Zeitabschnitt von vier Monaten auf der
3asis der in den dieser Vereinbarung beigefügten Listen
ufgeführten Jahreskontingente festgesetzten Kontingente, und
‚war dies im Einklang mit dem Verfahren und den Anvendungsbedingungen,
 die in der Vereinbarung festgelegt
nd.

Artikel 3.
Ungeachtet der Bestimmungen der vorhergehenden Artikel,
‚oll in dem Fall, daß nach einer beschleunigten Prüfung der
Irundlagen des zukünftigen Hande!svertrages gewisse Aendeungen,
 welche die französische Regierung an dem augen-
            
Waiting...

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