Full text : 32.1927 (0032)

4. Der Antrag, Kinderwagen und Kindersportwagen
 im Verzeichnis der sperrigen Expreßgüter zu
streichen, wurde zur weiteren Klärung der Sachlage vertagt
5. Ebenso wurde der Antrag, Mützen und Hüte, auch
Damenhüte, im Verzeichnis der sperrigen Expreßgüter zu
streichen, zur weiteren Klärung vertagt.
6. Der Antrag auf Streichung der Fahrräder und
Fahrradrahmen aus dem Verzeichnis der sperrigen
Expreßgüter soll zur Erörterung in der Ständigen Tarifkommission
 gestellt werden. Gleichzeitig sol! beantragt werden,
 daß die Vorschriften über beschlieunigtes Eilgut hinsichtlich
 Annahme, Auslieferung und schnellerer Beförderung
weiter ausgebaut werden.
7. Der Antrag, Korbwaren in Lattenverschlägen aus
den Verzeichnissen: a) der sperrigen Stückgüter, b) der
sperrigen Expreßgüter zu streichen, wurde zu a angenommen.
insbesondere im Falle der Ausfuhr, zu b abgelehnt.
8. Die Anträge auf Versetzung von
a) Weiden, einjährige, geschälte (Ziffer 6 der Tarifstelle
Holz der Klasse D) in die Klasse E,
b) Weiden, einjährige, ungeschälte, und mehrjährige
(Ziffer 8 der Tarifstelle Holz der Klasse E) in die
Klasse F
wurden angenommen. Die gleichzeitig beantragte Abtari-Herung
 auch der übrigen in Ziffer 8 der Klasse E genannten
 Hölzer (Weidenstecklinge usw.) konnte mangels
genauer Begründung nicht befürwortet werden.
9. Die Aufnahme von getrockneter Kartoffel
pülpe in das Verzeichnis der zur Beförderung in groß:
räumigen bedeckten Wagen zugelassenen Güter (Verzeich
nis Il) wurde abgeichnt.
10. Die Erörterung über den Antrag, in der Tarıfsteile Hol;
ler Klasse E
>ntweder den Artikel Stakschalen unter ent
sprechender Erläuterung als besondere Ziffer aufzu
nehmen
der bei Ziffer 9a (Schwarten) die Bestimmung ein:
zuschalten, daß die Beiladung bis zu 2009 solcheı
Hölzer gestattet sei, bei denen die Waldkante auf de
äußeren Seite nicht überwiegt,
führte zu dem Beschluß, Schwartenbretter tarifarisch den
Schwarten gleichzuachten und sie in Zilfer 9a der Klasse F
aufzunehmen.
11. Der Aufnahme von Senfsaat unter die Oelsaaten der
Klasse C und damit auch in die ermäßigte Stückgutklasse
wurde zugestimmt.
12. Der Antrag, für leere gebrauchte Stahl:
flaschen, in denen komprimierte Gase zum Versand
kommen, wieder die Frachtberechnung nach der Stückgutklasse
 IL und dem halben Gewicht zuzulassen, wurde an:
genommen.
13. Zu dem Antrage, Getreide in das Verzeichnis der
zur Beförderung in Behälterwagen zugelassenen Güter (Ver:
zeichnis IV) aufzunehmen, wurde beschlossen, dem Antrag:
steller anheimzugeben, unter weiterer Klärung der Sachlage
unmittelbar mit der Eisenbahn zu verhandeln.
14. Der Antrag, frisches Fleisch von frisch ge
schlachteten Tieren, nicht in ganzen oder halben Tierkörpern,
trische Innereien (Lungen, Lebern, Herzen usw.), frische
Schlachtabfälle (Köpfe, Ohren, Schnauzen, Beine usw.) in
die ermäßigte Eilgutklasse aufzunehmen, wurde abgelehnt
15. Dem Antrag, in dem Verzeichnis der zur Beförderung
in großräumigen bedeckten Wagen zuge!assenen Güter (Verzeichnis
 Il) unter Holzwaren außer Fässern auch Kübel
aus Buchenholz aufzunehmen, wurde zugestimmt.
16. Die beantragte Aenderung des 8 27 der Allgemeinen
Tarifvorschriften dahin, daß nur für Gegenstände von
über 7 m Länge die Fracht für mirdestens 1000 ky
erhoben werde, wurde abgelehnt.
17. Der Aufnahme von Strohhülsen in das Verzeichnis
der zur Beförderung in großräumigen bedeckten Wagen zugelassenen
 Güter (Verzeichnis II) wurde zugestimmt.
18. Auf den Antrag, Milchsäure im Falle der Ausfuhr
aus Klasse A nach Klasse C zu versetzen, wurde zunächst!
Rückfrage beim Antragsteller beschlossen, ob er ein In
teresse an der Versetzung nach Klasse B habe.
19. Die Aufnahme von trockenem Hoilzschliff in
das Verzeichnis der zur Beförderung in großräumigen bedeckten
 Wagen zugelassenen Güter (Verzeichnis II) wurde
abgelehnt.
20. Die Verhandlung über die Versetzung von gegossenen
Taschenlampenlinsen und massiven linsenförmigen
Fahrradlaternengläsern aus Klasse A in Klasse C
führte zu dem Beschluß, deren Detarifierung ohne Nennung
 der Klasse zur Erörterung in der Ständigen Tarifkommission
 zu stellen.
21. Dem Antrage auf Versetzung von Ketten mit min:
destens 30 mm Giliedstärke in die Klasse D oder, falls dies
nicht angängig, in die Klasse D der Ausnahmetarife 18, 20
und 35 sowie der diesen verwandten Ausnahmetarife wurde

mit der Maßgabe zugestimmt, die Versetzung in die Klasse 8”
zu befürworten.
22. Der Aufnahme von Sand aus Abfällen in Sandstein:
brüchen, gemahlen, in die Klasse F wurde zugestimmt:
Heichzeitig soll auch dessen Aufnahme in die für geyöhnächen
 Sand bestehenden Ausnahmetarife angeregt wer
den,
23. Der Antrag auf Aufnahme von Weichkäse in die
armäßigte Eilgutklasse soll zunächst den Antragstellern zur
weiteren Klärung, insbesondere Festlegung einer genauen
ürenze zwischen Weich- und Hartkäse, zurückgegeher
werden.
24. Zu dem Antrag auf frachtfreie Beförderung von Eis
ıls Wärmeschutzmittel bei Buttersendungen wurde beschlos-;en,
 hei der Ständigen Tarifkommission eine Durchprüfung
ies $ 60 der Allgemeinen Tarifvorschrıften in vollem Umange
 zu beantragen und hierbaı die Artikel Butter und
Margarine mit aufzunehmen.
25. Die beantragte Wiedereinführung der früheren Frachtzerechnung
 für gebrauchte Packmittel nach der
Stückgutklasse II und dem halben Gewicht der Sendung
wurde abgelehnt.
26. Zu dem Antrage, auf eine Milderung der Vorschriften
m $ 62 EVO. hinsichtlich der Anerkennung mangelhaf-‚er
 Verpackung hinzuwirken, wurde beschlossen, den
Antragsteller auf die Reichsbahndirektion Hannover als geschäftsführende
 Verwaltung des Eisenbahn-Verkehrsverbandezu
 verweisen.
27. Die Anträge auf Versetzung von
a) frischen Buchen- und Eichenlaubzweigen in die ermäßigte
Eilgutklasse, ,
b) präparierten Zweigen in die ermäßigte Stückgutklasse
yurden abgelehnt

Uebersicht über die am 5. Januar 1927 gültigen
Verkehrssperren.
Dieses Sperrverzeichnis tritt an Stelle der bisher bekanntzegebenen
 Sperren. Alle in diesem Sperrverzeichnis nicht
mehr anfgeführten Sperren gelten als aufgehoben.
Oesterreich.
Gesperrt: Innsbruck-Scharnitz (Mittenwaldbahn) für Maszengutsendungen.
 Ausgenommen sind bis zu drei Wagen
täglich von einer Versandstation nach einer und derselber
Bestimmungsstation. Angeordnet am 18. 1. 24
Italien.
Gesperrt ist die Annahme von Sammelgutsendungen, die
dem Zollamt Turin, Porta Susa zu stellen sind. Angeordnei
am 10. 1. 253.
Gesperrt: Tarvis für die Neuaufgabe von Sendungen nach
Italien und für Sendungen mit Leitung über Tarvis nach
Jugoslawien. Angeordnet am 4. 4. 25.
Gesperrt für die Neuaufgabe von Sendungen aller Art‘
Postumia Grotte. Angeordnet am 4. 4. 25.
Gesperrt: Como-Lago (Nord-Milan-Eisenbahn) für die Annahme
 von Alteisensendungen, welche dazu bestimmt sind,
nach den anderen Stationen des Comer-Sees weiterversandt
zu werden. Angeordnet am 9, 3. 26.
Wegen starken Wagenandranges und Dienstschwierigkeiten
 ist die Annahme von Gütern aller Art in Wagenladungen
:ür Postumia Transit und Prestrane—Mattegna (Italien) einzestellt.
 Ausgenommen sind Vieh, Kohlen, Getreide und
5isolen. Ferner die für andere Stationen über Postumia bestimmten
 Sendungen, sofern sie mit direkten Frachtbriefen
ais zur Bestimmungsstation aufgeliefert werden. Ebenso bleibt
die Neuaufgabe von Sendungen aller Art mit Ausnahme von
Vieh, Kohlen, Getreide und Fisolen in Postumia transit nach
Italien verboten. Angeordnet am 6. 12. 26.
Frankreich.
Verboten ist die Annahme aller Sendungen nach Stationen
3ouffignereux, Roucy und Concevreux (Vorortbahn von Reims
und Umgegend). Angeordnet am 22. 6. 26.
Verboten ist die Annahme aller Eil- und Frachtgutsenlungen
 nach Stationen, welche über Pont-Charles-Albert
ıinaus nach Roquesteron zu Kegen; solche, die über La Tinee
hinaus nach St. Sauveur-sur Tinee zu hegen, und solche.
weiche jenseits von La V6&subie und der Richtung St. Martin—
La Vesubie zu liegen. Die Sendungen nach diesen Stationer
können jedoch angenommen werden unter der Bedingung.
daß sie nach den Stationen .Pont-Charles-Albert, La Tinee
oder La VEsubie selbst adressiert sind. Angeordnet am 15
12. 10926.

Belgien.
Verboten ist die Annahme aller Wagenladungen für dıe
Schuppen 1b, 2a, 2b, 3a, 4, 6b und 9a im Hafen von
Anvers Süd Transit in der Zeit vom 3. bis 5. Januar 1927
            
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