Zeltungsdauer des Saarzollabkommens vom 6. November
1926 in das Saargebiet eingeführt werden dürfen. Die im
Abkommen gleichfalls vorgesehene Liste der „anderen Messer
zum Gewerbegebrauch‘“ (aus Position 589 des französischen
Tarifs) ist aus Gründen, die aus dem gleichfalls im nach-‘olgenden
veröffentlichten Auszug aus dem Sitzungsprotokoll
zu entnehmen sind, nicht aufgestellt worden. Zur allgemeinen
Jnterrichtung bemerken wir, daß die saarländischen Mitzlieder
des Sachverständigenausschusses gegen. die außerardentliche
Beschränkung der Liste zu 537 und die Nichtjerücksichtigung
zahlreicher von ihnen vorgetragener Wünsche
Einspruch erhoben und demzufolge das aufgenommene Protozoll
nur mit Vorbehalt und nur um die Bezugsmöglichkeit
ier genehmigten Werkzeuge nicht noch weiter zu verzögern,
unterzeichnet haben. Selbstverständlich haben sich
lie saarländischen Sachverständigen vorbehalten, ihre zur
Zeit unberücksichtigt gebliebenen Anträge zur gegebenen
Zeit erneut vorzubringen. Die Handelskammer würde es
jegrüßen, wenn ihr zu diesem Zwecke von den interessierten
Firmen baldmöglichst mitgeteilt würde. weiche Werkzeuge sie
‘uf der folgenden Liste vermissen, die nach ihrer Aufassung
und ihren Erfahrungen nicht in Frankreich erhältlich
ind, und die bei einer Neubearbeitung daher unbedingt
.ufzunehmen wären. Besonders erwünscht wäre es, für
liese Ergänzungsanträge entsprechende Unterlagen zur Verügung
gestellt zu erhalten, beispielsweise Schriftwechsel,
us dem hervorgeht, daß Versuche, die fraglichen Werkzeuge
1 Frankreich aufzutreiben, fehlgeschlagen sind.
Der Vollständigkeit halber weisen wir noch darauf hin,
'aß die zollvergünstigte Einfuhr der auf der im folgenden
viedergegebenen Liste verzeichneten Werkzeuge mit einer
inzigen Ausnahme (Reibahlen usw. 10 dz) nicht kon-.ngentiert
ist, also ohne Beschränkung und ohne besondere
’ormalitäten bewerkstelligt werden kann. Seilbstverständlich
edarf es zur Erlangung des Minimaltarifs eines ordnungs-‚emäß
ausgestellten deutschen Ursprungszeugnisses. Es wird
ußerdem zweckmäßig sein, auf den Zollbegleitpapieren einen
‚esonderen Vermerk anzubringen, daß es sich um Zzollberünstigte
Einfuhr von Werkzeugen gemäß Liste A des
'aarzollabkommens vom 6. November 1926 handelt.
as französischen Zolltarifes), die deutschen Ursprungs und
des Minimaltarifs in das Saargebiet eingeführt werden
Liste der Werkzeuge für Mechaniker (aus Nr. 537
deutscher Herkunft sind und zu den Vergünstigungen
<xönnen. (Saarzollabkommen vom 6. November 1926.)
Gjewindebohrer.
Schneidbacken für Kluppen.
Stempel und Matrizen.
Schraubenförmige Kaliberbohrer mit vielen und gleichmäßigen
Windungen für Kupferschmiede.
Schneiden für mechanische Blechscheren.
Verkzeuge zum Drahtziehen, Drehen, Feilen, zum Zapfenlochschneiden
und Polieren für Revolverdrehbänke
deutscher Konstruktion (zur Stützung der Deklaration, die
auf Name und Rechnung eines saarländischen Industriellen
der Handwerkers lauten muß, ist eine Abbildung über
das Maschinenganze, zu dem vorstehende Werkzeuge gehören,
beizufügen).
teibahlen mit dazu passenden Schneiden, Klingen zum Aufreiben
und Schneidfräser im Rahmen eines Jahreskontinrents
von 10 dz.
"arauds.
'oussinets de filieres.
oincons et matrices.
l&soirs helicoidaux ä spires nombreuses et regulieres pour
chaudronnier.
ames de cisailles mecaniques pour coupe-töle,
utils a fileter, tourner, raboter, mortaiser et molleter pour
tours revolvers, de construction allemande (ä l’appui
de la declaration qui devra &tre presentee au nom et pour
e compte d’un industriel ou artisan sarrois, sera annexce
une vue d’ensemble de la machine ä laquelle les outils
nrecites sont destines).
Alesoirs a lampes rapportees, lames-ä-aleser et fraises a lames
dans la limite d’un contingent annuel de 10 auintaux.
Liste der „anderen Werkzeuge‘ (aus Position 537 des französischen Zolltarifes), die deutschen Ursprungs und
deutscher Herkunft sind und zu den Vergünstigungen des Minimaltarifs in das Saargebiet eingeführt werden
können.
Werkzeuge für die Bearbeitung von Gas- und Elektrizitäts- Ouwutils pour le travail des tubes ä gaz et G&lectricite:
röhren:
Zangen zum Rohrabschneiden;
Bolzen und. Nietenschneider;
Nerkzeuge zum Gileichrichten von Drähten für Elektrizität;
Pfriementräger zum Lochen von Rohren;
Zangen zum Biegen von Isolierrohren für elektrische
Drähte;
Zangen zum Ausweiten und Ausziehen von Bleirohren;
Pfropfen für Röhren.
Werkzeuge zum Ebnen der Oberfläche von zvlindrischen und
Metallstücken, besonders solche für Achsen von Drehbohrern.
Leimzwingenpressen aus Stahl für Schreiner.
Ambosse, ganz aus Stahl, mit und ohne seitliches Unterstützungsgesims.
Jniversalplatten oder Drehbankklemmfutter und Klemmböcke.
debellochscheren, ganz aus geschmiedetem Eisen, 50 bis
150 kg wiegend.
Hilfsapparate für Hebel zum Halten von Schweißsägeblättern.
»
porte-poincons ä perforer les tubes;
Dinces ä courber les tubes isolants pour fils Electriques:
pinces ä Evaser ou €Elargir les tubes en plomb:
tamponnoirs pour tubes.
Qutils ä„egaliser la surface des pieces metalliques, cylindriques,
Notamment celle d’arbres vilbrequins.
Dresses serre-joints en acier pour menuisier.
Inclume entierement en acıer, ä pied, ä entablement support
lateral.
ateaux universels ou mandrins de tours et mordaches.
"isailles poinconneuses ä leviers, corps entierement en fer
forge, pesant de 50 ä 150 kg.
\ppareils auxiliaires ä levier pour le maintien des lames de
scies ä souder.
“raises ä chaines pour le travail du bois.
Pinces coupantes articulges autre que de töle d’acier ou
forgees massives.
Fers ä repasser pour tailleurs.
“ers ä grimper.
Zannes, mors de cannes de verrerie.
Manches pour moules de verrerie,
doignees ou manches de moules pour verrerie.
"etes de pontiles pour verrerie.
“onds et anneaux pour verrerie,
’*ointes pour les appareils precedents.
Kettenfräse für die Holzbearbeitung.
Zusammengefügte Schneidzangen. andere als aus Stahlblech
oder massiv geschmiedete.
Schneiderbügeleisen.
Klettereisen.
Blaserrohre und Mundstücke für Glashütten.
Stiele für Glaserformen.
Griffe und Stiele für Glaserformen.
Köpfe für Bühneisen, für Glashütten.
3öden und Ringe für Glashütten.
Stifte für die vorgenannten Apparate
3. Auszug aus dem Protokoll der Sitzungen, die am 28. und
29. Januar 1927 in Saarbrücken von dem Sachverständigenausschuß
abgehalten wurden.
Bezüglich der „anderen Messer für den Gewerbegebrauch“
stelit der Ausschuß fest, daß, mit Ausnahme der Messer
für Scherapparate für Menschen, die vorstehenden Artikel
yemäß dem Repertoire General teils unter dıe Werkzeuge
der Nr. 537, teils unter einzelne Maschinenteile der Posiijonen
533 und folgende einzureihen sind. Wenn sie unter
Verkzeuge fallen, können sie gegebenenfalls auf die Liste
ler „anderen Werkzeuge“ gesetzt werden; wenn sie als
‚einzelne Maschinenteile“ anzusprechen sind, sind sie gemäß
len Bestimmungen zu behandeln, die das Abkommen für
.iste C1 vorsieht. Demzufolge erachtet es der Ausschuß
ür unnötig, eine Liste der „anderen Messer tür den Gewerberebrauch‘“
aufzustellen.