_Amtlicher Teil,
Verlängerung der beiden Saarzollabkommen und des
deutsch-iranzösischen Handelsprovisoriums.
Durch ein am 16. Februar 1927 in Paris unterzeichnetes
Abkommen sind das vorläufige Handelsabkommen
zwischen Deutschland und Frankreich
vom 5. August 1926 und die beiden Saarzollabkommen
vom 5. August und 6. November 1926 bis
zum 31. Mai 1927 verlängert worden.
Die bisher in diesem Abkommen vorgesehenen
Kontingente werden, um dem Verlängerungsabschnitt
Rechnung zu tragen, um 50% erhöht.
Der französischen Regierung steht am 21. März
eine Kündigungsmöglichkeit zum 31. März zu, wenn
die spätestens am 2. März wieder beginnenden
deutsch-französischen Wirtschaftsverhandlungen
nicht die Aussicht auf die Berücksichtigung gewisser
iranzösischer Wünsche ergeben sollte, in deren beschleunigte
Prüfung sofort eingetreten werden soll.
Den Wortlaut des Abkommens sowie nähere
Einzelheiten über die Durchführung der Verlängerung
werden wir in unserer nächsten Nummer ver-5ffentlichen.
Verlängerung der deutschen Zollstundungen für das
Saargebiet.
Der Herr Reichsminister der Finanzen hat sich
durch Erlaß vom 11. Februar 1927 P II IH 5952
arneut damit einverstanden erklärt, daß diejenigen
Zollbeträge, für welche saarländischen Firmen Aufschub.
gewährt worden ist, auf Antrag unter dem
Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs vorläufig noch
einen weiteren Monat (zusammen also bis zu 21
Monaten) über das Ende der Aufschubfrist hınaus
zestundet werden. Die Waren der Liste B des
5aarzollabkommens vom 5. August 1926 und der
Listen B1, B2 und B3 des Saarzollabkommens
vom 6. November 1926 kommen, wie bisher, für
diese Verlängerung der Zollstundungen nicht mehr
in Frage.
Steuerwünsche des saarländischen Handels.
Eingabe der Handelskammer
an die Regierungskommission.
Die Handelskammer hat unter dem 15. Februar 1927
folgendes Schreiben an die Regierungskommission des
Saargebietes g-richtet:
im Anschluß an die Besprechung vom Dienstag, den
3. Februar 1927, bei der die Vertreter des Handels der
Regierungskommission ihre Wünsche betr. Steuererleichtezungen
vortragen durften, gestatten wir uns, nachstehend
las in dieser Sitzung Vorgebrachte noch einmal zusammen.
’assend darzustellen:
Der saarländische Handel glaubt, daß bei der von ihm
als notwendig bezeichneten Erleicäterung der Steuerbelastung
m Saargebiet in erster Linie an den Abbau der Umsatz-;teuer
gegangen werden muß. Er will wegen der an sich
ei jedem Vergleich der Steuerbelastung in verschiedenen
„ändern vorliegenden nahezu unüberwindlichen Schwierigkeiten
davon absehen, grundsätzlich die Notwendigkeit einer
Steuererleichterung mit dem Hinweis auf die Steuerbelastung
n anderen Ländern zu begründen. Die Höhe der Steuerjelastung
muß seines Erachtens einerseits geprüft werden
nach dem Verhältnis zur steuerlichen Leistungsfähigkeit ‘des
S5aargebietes, und hier ist auf die augenblıckliche, sicheı
ange andauernde Wirtschaftskrise des Saargebietes nachirücklichst
zu verweisen. Andererseits kommt, das unabweisbare
steuerliche Bedürfnis der öffentlichen Hand in
Frage. In dieser Richtung wird auf das Mehrerträgnis der
Zölle hingewiesen und ferner daraut, daß infolge der Besseung‘
des Franken eine große Anzahl Ausgaben der Regierungskommission
— in Franken gerechnet — niedriger gevorden
sind, so daß der bei dem schlechteren Stand des
tanken bilanzierende Etat heute einen Ueberschuß erwarten
ißt. Man glaubt daher, daß eine grundsätzliche Erleichterung
ler Steuerlast in stärkerem Umfange durchführbar erscheint.
Vas die spezielle Frage der künftigen Gestaltung der Umatzsteuer
angeht, so ist diese Frage in erster Linie eine
"rage der Verteilung des Steueraufkommens aut die verchiedenen
Steuerarten. Der Handel geht mit der Regierungs-<ommission
dahin einig, daß die Umsatzsteuer eine typische
nflationssteuer ist, und daß sie in normalen Zeiten ver-:chwinden
muß. Der Herr Minister für die Angelegenheiten
ler Finanzen hat aber in dieser Beziehung geltend gemacht,
laß die Umsatzsteuer, wie das typische Beispiel der deutichen
Stabilisierung beweise, für eine gewisse Uebergangszeit
ı1ach erfolgtem Eintritt in stabile Währungsverhältnisse nicht
intbehrt werden könne. Demgegenüber weist der Handel
larauf hin, daß die augenblickliche Stabilisierung, die hoffentich
von Dauer ist, sich dadurch wesentlich von der deutchen
Stabilisierung unterscheidet, daß einesteils die franzöische
Inflation ein weitaus geringeres Maß erreicht hat als
lie Inflation der Papiermark und daß ferner dem jetzigen
<ursstand eine Revalorisierung vorangegangen ist, bei der
ler Kurs im Anfang des abgelaufenen Kalenderjahres 1926
vieder erreicht wurde. Es ist zweifellos richtig, daß im
ıllgemeinen bei einer Währungsstabilisierung nach voran-‚eganger
Inflation die Umsatzbesteuerung für die Aufrecht-'rhaltung
des staatlichen Lebens unentbehrlich erscheint, weil
lie direkte Besteuerung zunächst keinerlei Erträgnisse bringen
<ann. Man kann in dieser Beziehung darauf aufmerksam
nachen, daß man im Deutschen Reich in der Zeit nach der
stabilisierung nicht nur die Umsatzbesteuerung auf der Höhe
‚on 21% belassen hat, sondern daß man darüber hinaus
ı1ıoch Vorauszahlungen auf Einkommen- und Körperschaftsteuer
erhob, die nach Maßgabe des Umsatzes berechnet
vurden, also eine zusätzliche Umsatzbesteuerung von ganz
'rheblicher Höhe darstellten. Bei der Lage im Saargebiet ist
ıber dieser Umstand nicht gegeben, Die direkte Besteuerung
ıuf Grundlage der Abschlüsse für 1926 wird an Bedeutung
zegen die vorangegangene Zeit nicht zurückstehen; soweit
las Geschäftsjahr 1926 in Frage kommt, ist sogar schon
»ine normale Besteuerung zu erwarten. Es hesteht daher
ıer keine unabweisbare Notwendigkeit, sich mittels Umsatzyesteuerung
in die erst später einsetzende normale direkte
Zesteuerung hinüber zu retten. Man kann daher hier schon
um jetzigen Zeitpunkt unbedenklich an den Abbau der betehenden
Umsatzbesteuerung herangehen und erheblich früher
las erstrebenswerte Ziel, die Umsatzsteuer überhaupt verichwinden
zu lassen, erreichen. Die Regierungskommission
ıat erklärt, daß an sich die Beseitigung der Umsatzsteuer
ıur eine Frage der Wahl des richtigen Zeitpunktes Sei,
ınd in dieser Beziehung ist noch ein wichtiges Moment für
ine baldige Inangriffnahme des Problems heranzuziehen.
Zweifellos bringt die Umsatzbesteuerung bei stabilen Verıältnissen
eine überaus unerwünschte Erhöhung des Preisılveaus.
Es besteht aber Einigkeit darüber, daß augenblickich
eine Senkung des Preisniveaus im Saargebiet das Gebot
ier Stunde ist, und ein wesentliches Hilfsmittel datür wäre
ine Erleichterung der Umsatzbesteuerung.
Hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen ist vom Standunkt
des Handels zunächst darauf zu verweisen, daß eine
illgemeine Senkung der Umsatzsteuer, dıe allen Zweigen
les Handels zugute kommen würde, um deswillen als eine
Notwendigkeit empfunden wird, weil bei der eingetretenen
>reissenkung notwendigerweise mit Verlust gearbeitet wird.
Aan empfindet daher die Belastung der Verlustverkäufe beonders
drückend. Es mag ganz richtig sein, daß die Bianzen
der Vergangenheit Gewinne aufweisen, die zunächst
'inmal aufgebraucht werden können. Aber es handelt sich
nerbei meist um Inflationserscheinungen und nicht um echte
jewinne; ihre Abbuchung ist lediglich eine Richtigstellung
ler durch die Inflation bedingten Bilanzaufblähung. Darüber
ınaus bringt aber unzweifelhaft die heutige Wirtschaftslage
‘ohon echte in Gold gerechnete Verluste. Andererseits wird
ine Behebung der augenblicklichen schlechten Lage gerade
'on einer Hebung des Umsatzes zu erwarten sein, und dafür
st wieder Voraussetzung, daß alle entbehrlichen Belastungen
allen. Auf die Notwendigkeit, dem saarländischen Handel
eine Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Handel außerhalb
les Saargebietes aufrechtzuerhalten und auf die geringere
Imsatzbesteuerung in Deutschland und auf die infolge des
)auschalierungssystems weniger drückende Umsatzsteuerlast in
Trankreich sei nachdrücklichst hingewiesen.
Was den Großhandel anbetrifft, so besteht auf keiner
jeite Zweifel, daß die Umsatzsteuerbelastung des Großhanlels
auf die Dauer seine Ausschaltung herbeiführen muß,
3ei andauernder Inflation trat diese Gefahr nicht so stark
1ervor. Stabile Verhältnisse von längerer Dauer erheischen
ıber hier schleunigste Abhilfe, Daß eine Behebung der
loppelten Besteuerung, die die Ware bei ihrem Weg durch