Full text : 24.1919 (0024)

Mm
Vereinigte Staaten:

Saar-Wirtschaftszeitung

Kr. X

Chemische und pharmazeutische Produkte
 sowie Farbstoffe.
Elektrische und mechanische Bedarfsartikel
 aller Art, Chemikalien, pharmazeutische
 Artikel, Essigsäure.
Chemikalien, chemische Apparate, chemische
 Materialien für alle Industrien,
Laboratoriumsbedarf, Gerbstoffe, Farbstoffe,
 Mineralien und Erze.
Schweiz: Elektrische Artikel, Maschinen, Werkzeuge,

Spanien: Drogen, pharmazeutische Artikel.
Nach Anilinfarben herrscht in verschiedenen Ländern
starke Nachfrage.
Angebote sind an das Büro des Handelsvertragsvereins,
Berlin W 9, Köthener Straße 28/29, zu richten.

guez, Rechtsanwalt der Deutschen Botschaft und des Deutschen
 Konsulats in Madrid, Alcal4-Straße 52, veranlaßt
für vorkommende Fälle seine Dienste als Rechtsanwalt an
zubieten. Nach eigener Angabe ist er seit mehr als 40 Jahrer
in Madrid und in verschiedenen anderen Provinzen Spaniens
als Rechtsanwalt tätig. Im Jahre 1893 wurde er zum Rechts.
anwalt der Deutschen Botschaft und des Deutschen Konsulats
 ernannt und hat sich seither in besonderem Maße
der Wahrnehmung und Verteidigung deutscher Interesser
in Spanien gewidmet.

Rechts-u.Steuerfragen.
Grundf[ätze
für die Gewinnberzchnung [elbft hergeftellter
 und andezrweit bezogener
Fabrikate,
Der Vorsteher eines Pionier-Heeresparkes hatte zweı
Brüder, die Inhaber einer Maschinenfabrik waren. Diese
erhielten von ihm Aufträge zur Lieferunz großer Mengen
Holzrahmen, welche die Fabrikanten teils selbst herste!lien,
'eils anderweit bezogen. Den Preis für die selbst herzestell-‘en
 Rahmen berechneten die Brüder in der Weise, daß sie
zu dem Einkaufspreise des Rohmaterials wie zu den Arveitslöhnen
 einen Zuschlag nahmen und dann der sich erzebenden
 Summe einen Zuschlag von 1500 hinzurüzten. Für
lie von anderwärts bezogenen fertizen Rahmen nahmen dic
“abrikanten dieselben Preise wie für die selbst hergestellten.
Es fragte sich nun, ob die Fabrikanten mit ihren Preisen
3ich in den Grenzen der angemessenen Gewinnberechnung
zehalten oder sich des Preiswuchers schuldig zemacht häten.
 Die Vorinstanz hatte die Preisberechnung für nicht
ınfechtbar gehalten. Den hohen Gewinn, der den Angexlagten
 bei Anwendung ihrer Kalkulationsmethode in stet
zendem Maße zufloß, suchte dieser Gerichtshof mit der Häu-'ung
 und dem Umfange der Aufträge und den persönlichen
-eistungen ihrer Angestellten und Arbeiter zu erklären. Allerlings
 steigerte sich mit dem Steigen der Holzpreise und
der Arbeitslöhne auch der Aufschlag darauf und der Gewinnzuschlag
 zu den „Selbstkosten“ ständig. Der hiernach
sich ergebende Mehrgewinn sei aber als berechtigt und nicht
als übermäßig zu erachten, da nicht nur die gegenüber der
Friedenszeit erheblich gesteigerten Unkosten der eizenen
Lebenshaltung der Angeklagten aus dem Gewinn zu bestreiten,
 sondern auch die Risikoprämie für die Kriegszeit
wesentlich höher zu bemessen war als zur Friedenszeit
Das Reichsgericht hat dieses Urteil nicht bestehen
lassen. Vor allem sei es nicht zu billigen, daß der Vordertichter
 keinen Unterschied gemacht hat zwischen den selbst
sergestellten und den fertig bezogenen Rahmen. Er hätte
unbedingt die Angemessenheit der Preise der tertig bezogenen
 Rahmen einer gesonderten Prüfung unterziehen müssen.
 Ein weiteres Bedenken besteht insofern, als die Vorinstanz
 den Mehrgewinn unter Hinweis auf die gesteigerten
Kosten der Lebenshaltung und die höhere Risikoprämie zu
rechtfertigen sucht. Es bleibt dabei völlig im unklaren, ob
ınd inwieweit diese Umstände nicht schon bei den Zuschlägen
 zu den Einkaufspreisen des Rohmaterials und zu den
Arbeitspreisen berücksichtigt sind, und ob und welche Umstände
 etwa sonst noch zur Rechtfertigung der außerordentlich
 hohen Gewinne der Angeklagten in Betracht zu kommen
 hätten. Die mangelhaften Ausführungen der Vorin-;tanz,
 die sich namentlich auch über die Höhe des zuässigen
 Reingewinns nicht ausspricht, ermöglichen keine geıügende
 Nachprüfung und lassen die Annahme gerecht-‘ertigt
 erscheinen, daß das Urteil auf Verkennung oder unzureichender
 Berücksichtigung der maßgebenden rechtlichen
Gesichtspunkte beruht. Sonach war die Sache in die Vor-Instanz
 zurückzuverweisen.
(Handel und Industrie. XXVIH. S. 4701

Massnahmen zur Koklener[parnis.
Die dem Verein deutscher Eisenhüttenleute in
Düsseldorf angegliederte Ueberwachun gSstelle
 für Brennstoff- und Enerpgiewirtschaft,
 die vor einigen Monaten von den
deutschen Eisenwerken zur Herbeiführung von
Kohlenersparnissen gegründet wurde, veranstal:
tet Ende Oktober im Rahmen der von der Vereinigung
 zur Förderung fechnisch-wissenschaftlicher
Vorträge im östlichen rheinisch-westfälischen Industriegebiet
 ins Leben gerufenen Vorlesungen in
Dortmund einen 14tägigen Lehrgang zur Ausbildung
 von Ingenieuren im wärmetechnischen MeBwesen.
 Es ist zweifellos möglich, durch fachmännische
 Ueberwachung der Feuerungen Kohlenmengen
 zu sparen, die in unserem so überaus ‚eingeschränkten
 Kohlenhaushalt einen wesentlich unterschätzten
 Posten bilden. Es fehlt aber an hierfür
ausgebildeten Kräften. In welchem Maße dies der
Fall ist, zeigt der Andrang zu dem erwähnten Lehrgang,
 dessen Teilnehmerliste wenige Wochen nach
der Bekanntgabe der Veranstaltung wegen Ueber-Füllung
 geschlossen werden mußte. Auch die Kohlenersparnis
 muß organisiert werden, freilich nicht
auf dem Wege der Zwangswirtschaft, sondern in
richtig aufgefaßter Gemeinwirtschaft und mit Hilfsxräften,
 die praktisch und wissenschaftlich geschult
und für ihre besonderen Aufgaben in einer Weise
vorgebildet sind, für die es Vorbilder an unseren
technischen Schulen bisher noch nicht gibt. Das
Unternehmen der Düsseldorfer Wärmestelle ist der
erste Schritt auf diesem bedeutsamen Weve.

Einleitung
ge[chäftlicher Verbindungen.
Zur Anbahnung geschättlicher Verbindungen haben sich
die unten genannten Firmen an die Handelskammer gewandt.
 Da es uns nicht zusteht, einer derartigen rein gexchäftlichen
 Vermittlungstätigkeit von Fall zu Fall nachzugehen,
 so wird mit Bekanntmachungen dieser Art lediglich
ein ganz unverbindlicher Hinweis erteilt und kann daher den
Geschäftsherren die Pflicht eigener Prüfung der Verhältnisse
sicht abgenommen werden. Wir übernehmen insbesondere
such keine Gewähr dafür, ob überhaupt nach Lage der
Verhältnisse die Anknüpfung dieser Geschäftsverbindungzen
*mpfohlen werden kann.
Die Firma J. Fritsch, Paris (Ge), 73 rue de Turbiyo,
wünscht Vertretungen zu übernehmen für chemische Produkte,
 Metall und rohem Metall für Industrien.
Im Hinblick darauf, daß der Friedensschluß die Wiederaufnahme
 der geschäftlichen Beziehungen zwischen Spaıiem
 und Deutschland in vollem Umfange möglich gemacht
hat, sieht sich Herr Dr. Antonio Gabriel Radri
            
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