Nr 29
Bildung einer Intere[Teznvertretung
für Enft[chädigungsvor[chüf[[Te,
Auf Grund des 8 8 des Gesetzes über Enteignungen
und Entschädigungen aus Anlaß des Friedensvertrages
vom 31. August 1919 können Vorschüsse
gewährt werden für die Entziehung oder
Beeinträchtigung von Gegenständen zu Gunsten der
alliierten und assoziierten Regierungen, soweit sie
in dem Friedensvertrag selbst schon ausgesprochen
oder als wirksam anerkannt sind, oder auf
Grund desselben noch erfolgen.
Seitens des Reiches ist ein größerer Betrag für
die Zahlung von Vorschüssen an im Feindesland liquidierte
Firmen bereit gestellt, der alsbald zur
Verteilung gelangen soll. Die Auszahlung der Vorschüsse
soll durch Interessenvertretungen der Geschädigten
als Selbsthilfsorganisation in der Weise
erfolgen, daß die Anträge auf Gewährung von Vorschüssen.
von den Interessenvertretungen geprüft
und mit einem Votum Spruchkommissionen vorgelegt
werden, die aus zwei Vertretern der Geschädigten
und einem behördlichen Mitglied als Leiter
bestehen und über die Anträge zu entscheiden
haben. Die Auszahlung soll durch die Interessenvertretungen
erfolgen.
Die Interessenvertretungen, die zur Entgegennahme
von Anträgen und zur Besetzung der
Spruchkommissionen berechtigt werden, sollen vom
Reichswirtschaftsminister bestimmt werden.
Da eine Interessenvertretung der in Betracht
kommenden Firmen und Privatpersonen, deren
Eigentum in Feindesland liquidiert worden ist oder
werden wird, bisher nicht existiert, haben sich
einige angesehene Firmen zusammengeschlossen,
um einen Interessenverband zu begründen. Dieser
Interessenverband soll nach Rücksprache mit
dem Reichswirtschaftsministerium zur Entgegennahme
und Vorprüfung der Anträge und zur Auszahlung
der Vorschüsse anerkannt werden.
Die Gründungsversammlung hat am 16. Oktober
1919 in Berlin stattgefunden. Wir werden alsbald
nach Kenntnis der gefaßten Beschlüsse alles
Nähere darüber berichten. Firmen und Einzelpersonen,
die an der Frage interessiert sind, können
sich an den vorbereitenden Ausschuß, Herrn Direktor
Fritz Correns, von der Akkumulatoren-Fabrik
A.-G. Berlin-Lankwitz, Gärtnerstr. 25, wenden.
WiriTchaftlicher Nachrichtendienft,
Italien.
Wiederherstellung der Prozeßfähigkeit
deutscher Staatsangehöriger. Nach einer am 1.
August d. J. in Kraft getretenen Verordnung beginnen die
unterbrochenen Rechtsmittelfristen wieder zu laufen, so daß
der Deutsche wieder als Kläger vor einem italienischen
Richter auftreten und gegen Urteile Prüfung und Kassationsbeschwerde
anmelden kann.
Die bisherigen Bestimmungen über : Sequestration von
deutschen Unternehmungen sowie die Zahlungsverbote an
Feindliche Untertanen bleiben vorläufig bestehen. Bezügich
des sequestrierten deutschen Eigentums behält sich die
ıtalienische Regierung vor, eine endgültige Entscheidung
ı1ach der Ratifizierung des Friedensvertrages zu treffen.
Wir machen Interessenten darauf aufmerksam, daß alle
nierauf bezüglichen Rechtsfragen durch den bewährten Ver-;:rauensanwalt
des Handelsvertragsvereins in Mailand erledigt
werden. Anfragen sind an das Büro des Handelsvertragsvereins.
Berlin W 0. Köthener Straße 28/29. zu richten.
Saar-Wirtschaftszeitung
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Schweden.
Der Handelsvertrag mit Schweden, welcher
bekanntlich mit Ende dieszs Jahres abläuft, wird dem Vernehmen
nach voraussichtlich einstweilen mit verkürzter vierteljährlicher
Kündigungsfrist weiterlaufen. Doch ist anzunehmen,
daß dabei gewisse Abänderungen bezw. Ergänzunzen
vorgenommen werden, welche durch die veränderten
Verhältnisse des Krieges notwendig geworden sind, namentlich
in bezug auf die Einfuhrverbote. — Es erscheint nicht
ganz ausgeschlossen, daß unter Umständen dabei der eine
oder andere Wunsch von deutscher Seite mit berücksichtigt
werden könnte, doch selbstverständlich unter Ausschluß aller
dien deutschen oder schwedischen Zolltarif berührenden Frazen;
cs könnte sich lediylich um Angelegenheiten allzemeiner
Natur handeln, wie z. B. die Behandlung der Ge-;schäftsreisenden,
Schiffahrtsfrazen oder dergl. Etwaige einschlägize
Anregungen sind möglichst umgehend dem Handelsvertraxsverein,
Berlin W 9, Köthener Straße 28,29, zu unterbreiten.
Schweiz.
Handelsbeziehungen mit Deutschland.
Wir werden von der Deutschen Handelskammer für die
Schweiz, Ortsgruppe Lugano, darauf aufmerksam gemacht,
jaß es sich für deutsche Firmen empfiehlt, Warenangebote,
Prospekte und Adressenmaterial einzusenden, damit sie im
Lesesaal der Handelskammer für Interessenten ausgelegt
werden können. Das gleiche empfiehlt sich natürlich für
die Büros der deutschen Handelskammer in Zürich, Basel
und Genf.
Rumänien.
Handelsverkehr mit Deutschland. Zahl
reiche rumänische Vertreter und Agenten sind bereits in
Deutschland anzekommen und suchen mit deutschen Firmen
in Verbindung zu treten. Es empfiehlt sich, in jedem Falle
zunächst durch Vermittlung des Handelsvertragsvereins Erkundigungen
über die betretfenden Firmen einzuziehen.
Ueber schon jetzt bestehende Ausfuhrmöglichkeiten nach
Rumänien sind Anfragen an das Büro des Handelsvertragsvereins,
Berlin W 9, Köthener Straße 28/29, zu richten.
Rußland,
Projekt einer Platinvaluta. Wie die Zeitung
„Wremja‘ berichtet, soll die Regierung in Omsk in Sibirien
den Plan haben, in Rußland die Platinawährung einzutühren,
Das Omsker Finanzministerium hat festgestellt, daß Plaıina
beinahe ausschließlich in Rußland, im Ural, gewonnen
wird.
Der Preis für rohes Platina beträgt 33 0C0 Mk. pro Kilogramm
und in den letzten Jahren wurden in Rußland
ungefähr 5000 kg Platina jährlich gewonnen, aber die Ausbeute
kann mit Leichtizkeit bis 10000 kg bei rationeller
Wirtschaft steigen. Alle Platinabergwerke sollen an die
Krone übergehen, und zwar im Laufe von drei Monaten. Diese
Maßnahme wird der Regierung die Möglichkeit geben, in
der Staatsbank ungetähr 200 kg dieses kostbaren Metalles
aufzuspeichern.
Das Finanzministerium in Omsk hat augenblicklich tolzende
Preise für das Platina festgesetzt: 1 Solotnik (4,27 g)
85% Platinametall ist mit 130 Rubel bewertet.
Die endgültige Entscheidung, ob die Platinavaluta von
der sibirischen Regierung eingeführt wird, ist bald zu erwarten.
Ungarn.
Schutz deutscher Vermögensinteressen
in Ungarn. Ein seit vielen Jahren mit dem Handelsvertragsverein
in enger Fühlung stehender neutraler
Vertrauensanwalt ist in der Lage, sowohl persönlich wie
durch Verbindung mit zuverlässigen ungarischen Mitarbeitern
den Schutz deutscher Vermögensinteressen in Ungarn zu
übernehmen. Angebote übermittelt das Büro des Handelsvertragsvereins,
Berlin W 9, Köthener Straße 28:29.
Warennachfrage. Es besteht zurzeit Nachfrare
nach folgenden deutschen Artikeln: