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Betriebsrätege[eztz und Angeltellte,
Während die Beratung des Regierungsentwurfes
über Betriebsräte in einem besonderen
Ausschuß der Nationalversammlung aufgenommen
worden ist, mehren sich in Angestelltenkreisen die
Stimmen, die in dem bevorstehenden Gegsetzyebungsakt
eine Gefahr für sich selbst erblicken.
So fand kürzlich in Berlin eine Versammlung des
Verbandes der weiblichen Handels- und Büro-Angestellten
statt, wo zum Ausdruck kam, daß der
vorliegende Regierungsentwurf den Wünschen des
Verbandes in keiner Weise entspräche. Der Aufbau
des Entwurfs lasse jede Anpassung an die tatsächlich
bestehenden Verhältnisse vermissen. Unter
allen Umständen sei die Abschaffung der Angestellten-
und Arbeiterausschüsse abzulehnen. Die
Angestellten seien von der Gleichwertigkeit der
Arbeit im Wirtschaftsleben mit der Tätigkeit der
Handarbeiter, ohne Rücksicht auf die Zahl, überzeugt
und fordern deshalb wirkliche Gleichberechtigung.
Man muß unumwunden zugeben, daß das Betriebsrätegesetz
die schwersten Erschütterungen
unseres Wirtschaftslebens mit sich bringen wird,
nicht zuletzt aber auch einen Kampf zwischen Kopfund
Handarbeitern, sollen doch erstere durch die
heuzeitliche Schematisierungspolitik auf das Niveau
der Handarbeiter herabgedrückt werden. Immer
und immer wieder hört man heute das Wort:
‚Freie Bahn dem Tüchtigen“. Die ganze sozialoolitische
Gesetzgebung läuft aber auf das Gegen-:eil
hinaus. Nicht auf die wirkliche geistige Tüchigkeit
des Einzelnen wird es in Zukunft ankommen,
sondern auf ein marktschreierisches Gekeife. Man
<ann dies ja heute schon feststellen, wo verstandeszemäßes
Vorgehen gemäßigter Köpfe von einem
einzigen Maulhelden unterbunden wird. Dieser
Gefahr des Terrorismus wird gerade das Betriebsrätegesetz
Vorschub leisten.
Saar-Wirtschaftszeitung
Nr. 27/28
die im Industriegebiet tätigen Kommissare des Reichswirtschaftsministeriums:
Der Kommissar beim Stahlbund und
Roheisenverband in Düsseldorf, Stahlhof, und der Kommissar
tür Erzversorgung in Düsseldorf, Königsallee 62.
2. Der Reichskommissar tür Metallwirtschaft (Adler) hat
seine Geschäftsräume im Hause der Kriegsmetall A.-QG.,
Berlin W 9, Potsdamerstraße 10/11. Seine Tätigkeit erstreckt
sich auf die Produktionszebiete: Alluminium, Antimon, Blei,
Chrom, Kupfer, Molibdän, Nickel, Platin, Silber, Vanadium,
Wismut, Wolfram, Zink und Zinn sowie deren Vorprodukte,
.egierungen und Halbfabrikate. Seine Tätigkeit entspricht
auf seinem Fachgebiet der des Reichskommissars für Eisenwirtschaft.
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3. Der Reichskommissar für Metallfertiz-Erzeurnisse
‘Koenemann) hat seine Geschäftsräume im Dienstzebäude
des Reichswirtschaftsministeriums Berlin W 15, Kurfürsten.
lamm 193/94. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf «lie Facn:
zebiete: Maschinen- und Apparatebau, Fahrzeug- und Flux
zeugbau, Schiffs- und Schiffsmaschinenbau, Eisenbauien,
Waffen und Kleineisenwaren, Elektrotechnik, Feinmecnanik
ınd Optik, Metallwaren einschließlich Spielwaren und Tonwerkzeuge
(Musikinstrumente). Auch seine Tätirkeit entspricht
der des Reichskommissars für Eisenwirtschaft. Eine
5onderaufgabe für ihn ist die Führung der Notstandsaktion
tür die Lokomotivbau- und Waggonbauindustrie und ins:
besondere für solche notleidende andere Firmen, die als
Unterlieferanten für diese Industrie geeiznet sind.
Alle drei Reichskommissare bemühen sich gemeinsam,
die deutschen Verbraucherkreise über die Produktionsverhältnisse
der ihrem Fachgebiet angehörenden Industrien zu unter.
richten und sie zur Sicherstellung ihres drinzlichsten Be:
darfes zu beraten.
Freigabe
dzs Gemüfegkonfervenhandels,
Die Ernährungslage hat einen weiteren Abbau
der Zwangsbewirtschaftung durch die Freigabe des
Handels mit Gemüsekonserven zugelassen. Die
Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft hat daher den
Absatz der Gemüsekonserven aus der Ernte 1919
zu Preisen, die noch veröffentlicht werden, {freigegeben.
Eine Beschränkung besteht nur noch
'nsofern, als die Fabrikanten der Gemüsekonserven
der Kriegsgesellschaft anzugeben haben, in welches
Land, in Preußen in welche Provinz, die Konserven
versandt worden sind. Außerdem müssen sie auf
Verlangen der Kriegsgesellschaft einen Teil der
Fabrikation, zurückhalten und nach Anweisung absetzen.
Die Beschränkungen sind notwendig, um
eine einigermaßen gleichmäßige Verteilung der
Konserven durch den Handel auf die verschiedenen
Bedarfsgebiete zu gewährleisten, und um, falls er-‘orderlich,
Notstandslieferungen vornehmen zu
können.
Die Reichskommiffare in der Eifenund
Metatlindu[trie,
Offiziell wird über die Reichskommissare in der Eisenund
Metallindustrie folgendes veröffentlicht:
„Da die Einrichtung der Reichskommissare in der Eisenınd
Me’'allindustrie in weiten Kreisen noch nicht genügend
bekannt ist, erscheint es angebracht, auf ihre Tätigkeit im
'nteresse der Beschleunigung der Einzelangelegenheiten hinzuweisen.
Seit April d. J. sind auf diesem Gebiete drei Reichskommissare
tätig als Ausführungsinstanz für die vom Reichswirtschaftsministerium
auf ihrem Fachgebiet getroffenen Maßnahmen
und Verordnungen. Sie regeln insbesondere Angelegenheiten,
die einzelne Firmen der Industrie und des Handels
betreffen, Grundsätzliche Entscheidungen, sowie die
Behandlung grundsätzlicher Fragen bleiben dem Reichswirtschaftsministerium
vorbehalten. Es handelt sich dabei um
folgende Dienststellen:
1. Der Reichskommissar für Eisenwirtschaft (Robert
Kind) hat seine Geschäftsräume im Dienstgebäude des
Reichswirtschaftsministeriums Berlin W 15, Kurfürstendamm
193/04. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf folgende Produkte:
Eisenerze aller Art, auch Manganerze, ferner Roheisen,
Schrott und Eisenlegierungen, ferner Erzeugnisse des
Stahlbundes (einschließlich Weißblech und Edelstahlerzeugnisse)
und schließlich Eisen und Röhrenzuß. Er bemüht
sich im besonderen, den dringensten Bedarf der für diese Industrie
benötigten Grund- und Hilfsstoffe und die Herstellung
der vorgenannten Erzeugnisse für die besonders wichtigen
Verbrauchszweige sicher zu stellen. Beigeordnet sind ihm
Verlängerung dez Hefeverbandes,
Die öffentliche Bewirtschaftung der Backhefe
erfolgte bisher in, engem Anschluß an die vor dem
Kriege in der Hefe-Industrie bestehenden Verhältnisse.
Der Verband deutscher Preßhefefabrikanten
G. m. b. H., Berlin, in dem etwa vier Fünftel der
Gesamterzeugung syndiziert war, bildete den
Mittelpunkt der Bewirtschaftung. Die Dauer dieses
Verbandes läuft am 30. September 1919 ab. Bestrebungen
der Industrie, das Syndikat von sich
aus zu verlängern, oder die Mehrheit der arbeis
tenden Hefefabrikanten auf neuer Grundlage zu:
sammenzuschließen, sind gescheitert.
Eine vollständig freie Hefewirtschaft konnte
nicht in Frage kommen, so lange die Bewirtschaf-