Full text : 24.1919 (0024)

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Betriebsrätege[eztz und Angeltellte,
Während die Beratung des Regierungsentwurfes
 über Betriebsräte in einem besonderen
Ausschuß der Nationalversammlung aufgenommen
worden ist, mehren sich in Angestelltenkreisen die
Stimmen, die in dem bevorstehenden Gegsetzyebungsakt
 eine Gefahr für sich selbst erblicken.
So fand kürzlich in Berlin eine Versammlung des
Verbandes der weiblichen Handels- und Büro-Angestellten
 statt, wo zum Ausdruck kam, daß der
vorliegende Regierungsentwurf den Wünschen des
Verbandes in keiner Weise entspräche. Der Aufbau
 des Entwurfs lasse jede Anpassung an die tatsächlich
 bestehenden Verhältnisse vermissen. Unter
allen Umständen sei die Abschaffung der Angestellten-
 und Arbeiterausschüsse abzulehnen. Die
Angestellten seien von der Gleichwertigkeit der
Arbeit im Wirtschaftsleben mit der Tätigkeit der
Handarbeiter, ohne Rücksicht auf die Zahl, überzeugt
 und fordern deshalb wirkliche Gleichberechtigung.

Man muß unumwunden zugeben, daß das Betriebsrätegesetz
 die schwersten Erschütterungen
unseres Wirtschaftslebens mit sich bringen wird,
nicht zuletzt aber auch einen Kampf zwischen Kopfund
 Handarbeitern, sollen doch erstere durch die
heuzeitliche Schematisierungspolitik auf das Niveau
der Handarbeiter herabgedrückt werden. Immer
und immer wieder hört man heute das Wort:
‚Freie Bahn dem Tüchtigen“. Die ganze sozialoolitische
 Gesetzgebung läuft aber auf das Gegen-:eil
 hinaus. Nicht auf die wirkliche geistige Tüchigkeit
 des Einzelnen wird es in Zukunft ankommen,
sondern auf ein marktschreierisches Gekeife. Man
<ann dies ja heute schon feststellen, wo verstandeszemäßes
 Vorgehen gemäßigter Köpfe von einem
einzigen Maulhelden unterbunden wird. Dieser
Gefahr des Terrorismus wird gerade das Betriebsrätegesetz
 Vorschub leisten.

Saar-Wirtschaftszeitung

Nr. 27/28

die im Industriegebiet tätigen Kommissare des Reichswirtschaftsministeriums:
 Der Kommissar beim Stahlbund und
Roheisenverband in Düsseldorf, Stahlhof, und der Kommissar
tür Erzversorgung in Düsseldorf, Königsallee 62.
2. Der Reichskommissar tür Metallwirtschaft (Adler) hat
seine Geschäftsräume im Hause der Kriegsmetall A.-QG.,
Berlin W 9, Potsdamerstraße 10/11. Seine Tätigkeit erstreckt
sich auf die Produktionszebiete: Alluminium, Antimon, Blei,
Chrom, Kupfer, Molibdän, Nickel, Platin, Silber, Vanadium,
Wismut, Wolfram, Zink und Zinn sowie deren Vorprodukte,
.egierungen und Halbfabrikate. Seine Tätigkeit entspricht
auf seinem Fachgebiet der des Reichskommissars für Eisenwirtschaft.
 |
3. Der Reichskommissar für Metallfertiz-Erzeurnisse
‘Koenemann) hat seine Geschäftsräume im Dienstzebäude
des Reichswirtschaftsministeriums Berlin W 15, Kurfürsten.
lamm 193/94. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf «lie Facn:
zebiete: Maschinen- und Apparatebau, Fahrzeug- und Flux
zeugbau, Schiffs- und Schiffsmaschinenbau, Eisenbauien,
Waffen und Kleineisenwaren, Elektrotechnik, Feinmecnanik
ınd Optik, Metallwaren einschließlich Spielwaren und Tonwerkzeuge
 (Musikinstrumente). Auch seine Tätirkeit entspricht
 der des Reichskommissars für Eisenwirtschaft. Eine
5onderaufgabe für ihn ist die Führung der Notstandsaktion
tür die Lokomotivbau- und Waggonbauindustrie und ins:
besondere für solche notleidende andere Firmen, die als
Unterlieferanten für diese Industrie geeiznet sind.
Alle drei Reichskommissare bemühen sich gemeinsam,
die deutschen Verbraucherkreise über die Produktionsverhältnisse
 der ihrem Fachgebiet angehörenden Industrien zu unter.
richten und sie zur Sicherstellung ihres drinzlichsten Be:
darfes zu beraten.

Freigabe
dzs Gemüfegkonfervenhandels,
Die Ernährungslage hat einen weiteren Abbau
der Zwangsbewirtschaftung durch die Freigabe des
Handels mit Gemüsekonserven zugelassen. Die
Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft hat daher den
Absatz der Gemüsekonserven aus der Ernte 1919
zu Preisen, die noch veröffentlicht werden, {freigegeben.
 Eine Beschränkung besteht nur noch
'nsofern, als die Fabrikanten der Gemüsekonserven
der Kriegsgesellschaft anzugeben haben, in welches
Land, in Preußen in welche Provinz, die Konserven
versandt worden sind. Außerdem müssen sie auf
Verlangen der Kriegsgesellschaft einen Teil der
Fabrikation, zurückhalten und nach Anweisung absetzen.
 Die Beschränkungen sind notwendig, um
eine einigermaßen gleichmäßige Verteilung der
Konserven durch den Handel auf die verschiedenen
Bedarfsgebiete zu gewährleisten, und um, falls er-‘orderlich,
 Notstandslieferungen vornehmen zu
können.

Die Reichskommiffare in der Eifenund
 Metatlindu[trie,
Offiziell wird über die Reichskommissare in der Eisenund
 Metallindustrie folgendes veröffentlicht:
„Da die Einrichtung der Reichskommissare in der Eisenınd
 Me’'allindustrie in weiten Kreisen noch nicht genügend
bekannt ist, erscheint es angebracht, auf ihre Tätigkeit im
'nteresse der Beschleunigung der Einzelangelegenheiten hinzuweisen.

Seit April d. J. sind auf diesem Gebiete drei Reichskommissare
 tätig als Ausführungsinstanz für die vom Reichswirtschaftsministerium
 auf ihrem Fachgebiet getroffenen Maßnahmen
 und Verordnungen. Sie regeln insbesondere Angelegenheiten,
 die einzelne Firmen der Industrie und des Handels
 betreffen, Grundsätzliche Entscheidungen, sowie die
Behandlung grundsätzlicher Fragen bleiben dem Reichswirtschaftsministerium
 vorbehalten. Es handelt sich dabei um
folgende Dienststellen:
1. Der Reichskommissar für Eisenwirtschaft (Robert
Kind) hat seine Geschäftsräume im Dienstgebäude des
Reichswirtschaftsministeriums Berlin W 15, Kurfürstendamm
193/04. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf folgende Produkte:
 Eisenerze aller Art, auch Manganerze, ferner Roheisen,
 Schrott und Eisenlegierungen, ferner Erzeugnisse des
Stahlbundes (einschließlich Weißblech und Edelstahlerzeugnisse)
 und schließlich Eisen und Röhrenzuß. Er bemüht
sich im besonderen, den dringensten Bedarf der für diese Industrie
 benötigten Grund- und Hilfsstoffe und die Herstellung
der vorgenannten Erzeugnisse für die besonders wichtigen
Verbrauchszweige sicher zu stellen. Beigeordnet sind ihm

Verlängerung dez Hefeverbandes,
Die öffentliche Bewirtschaftung der Backhefe
erfolgte bisher in, engem Anschluß an die vor dem
Kriege in der Hefe-Industrie bestehenden Verhältnisse.
 Der Verband deutscher Preßhefefabrikanten
G. m. b. H., Berlin, in dem etwa vier Fünftel der
Gesamterzeugung syndiziert war, bildete den
Mittelpunkt der Bewirtschaftung. Die Dauer dieses
Verbandes läuft am 30. September 1919 ab. Bestrebungen
 der Industrie, das Syndikat von sich
aus zu verlängern, oder die Mehrheit der arbeis
tenden Hefefabrikanten auf neuer Grundlage zu:
sammenzuschließen, sind gescheitert.
Eine vollständig freie Hefewirtschaft konnte
nicht in Frage kommen, so lange die Bewirtschaf-
            
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