Full text : 24.1919 (0024)

RT. za

Saar- Wirt jdhaftszeitung,

801
welche die zur Messe erscheinenden Kaufleute kostenlos
über den deutsch-österreichischen Import und Export intormieren
 wird,

Nach der sturmartigen Entwicklung des Handels
 im Mai und Juni ist in der Folgezeit eine allmähliche
 Rückkehr in das ruhigere Fahrwasser unverkennbar,
 andererseits zeigen sich aber die Folgen
der früheren ungesunden Steigerung immer deutlicher.
 Die Hochflut französischer Masseneinfuhr,
die manche ungeeignete Elemente mit ihrer Welle
hochtrug, ist vorüber. Andererseits hat im übrigen
 besetzten Gebiete und nach Aufhebung der
Blockade auch im unbesetzten Deutschland die Einfuhr
 englischer und amerikanischer Ware und damit
 scharfe Konkurrenz eingesetzt und die Monopolstellung
 der französischen Ware, deren Hauptumsatz
 im Saargebiet erfolgte, beseitigt. Der erste
Warenhunger des blockierten Landes ist gestillt.
Für die hier noch lagernden großen und zu teueren
Warenmengen wird der Absatz immer schwieriger.
Zudem kommt noch immer Ware, die bereits in der
Hochkonjunktur bestellt war, herein; durch die
Transportschwierigkeiten in Frankreich -erfolgte
die Lieferung erst jetzt. Diese Ware, die wie allgemein
 handelsüblich in Franken zu bezahlen ist,
ist durch die inzwischen eingetretene Steigerung
des Frankenkurses noch erheblich teuerer und daher
 noch schwieriger abzusetzen. Für viele der
neu errichteten, auf ungesunder Grundlage ‚aufgebauten
 Unternehmungen, die sich zum Teil auch
>hne jede Umsicht und Fachkenntnis mit dem Importhandel
 befaßten, bedeutet die jetzige Geschäftsage
 die Katastrophe, der sie sich nur durch schleunige
 Abstoßung der Ware unter großen Verlusten
entziehen können, um dann schnell, wie sie gekommen
 sind, wieder zu verschwinden.
Der Ausfuhrhandel nach Frankreich ist durch
französische Einfuhrverbote noch stark beschnitten,
 Es hat jedoch bereits ein nicht unbedeutender
Umsatz deutscher Ware an französische Einkäufer
eingesetzt. In Frankreich besteht eine große Nachfrage
 gerade nach deutscher Ware, die durch die
Tatsache untersützt wird, daß die Ausländer durch
die große Teurung in Frankreich und den für sie
zünstigen Valutastand hier um ein vielfaches billiger
 als drüben einkaufen.
Das Bankgeschäft, das bereits seit dem Waffenstillstand
 eine gesteigerte Tendenz aufwies, hat wei:
terhin eine ganz außerordentliche Belebung erfahren.
 Die Banken haben die Zahl ihrer Angestellten
verdoppelt und ihre Umsätze vermehrfacht. Außerjem
 haben sich 6 neue, darunter 3 französische
Banken niedergelassen, und eine weitere Privatbank
 ist noch im Entstehen begriffen.

5 Een BR

Die Wirt[chafislage In Kanada,
Nach uns zur Verfügung gestellten privaten Mitteilungen
st aucn in Kanada eine große allgemeine Preissteigerung
zu verzeichnen. Die Arbeitslöhne sind in einzelnen Industrien
 rund fünfmal so hoch als in Friedenszeiten. Das
industriematerial: Maschinen, Werkzeuge, Kleinbahnen,
Sprengstoffe usw. weisen eine Preiserköhung von 500 bis
0% auf.

Es ist noch nicht abzusehen, wie sich der unmittelbare
Verkehr von Kanada nacn Hamburg und Bremen entwickeln
wird. Eine Verschiffung von Montreal ist zur Zeit kaum
angängig. Die meiste Ausfunr Kanadas, auch die nach
England, Frankreich und Belgien geht über Newyork.
Als Zahlungsbedingung wird meistens Eröffnung eines
bestätizten und unwiderrutlichen Bankkredits durch den auständischen
 Käufer gefordert, wie es während des Krieges
in Kanada fast allgemein üblich geworden war.

Einleitung
ge[chäftlicher Verbindungen,
Zur Anbahnung geschäftlicher Verbindungen haben sich
die unten genannten Firmen an die Handelskammer gewandt.
 Da es uns nicht zusteht, einer derartigen rein peschäftlichen
 Vermittlungstätigkeit von Fall zu Fall nachzugehen,
 so wird mit Bekanntmachungen dieser Art lediglich
2in ganz unverbindlicher Hinweis erteilt und kann daher den
Geschäftsherren die Pflicht eigener Prüfung der Verhältnisse
nicht abgenommen werden. Wir übernehmen insbesondere
auch keine Gewähr dafür, ob überhaupt nach Lage der
Verhältnisse die Anknüpfung dieser Geschäftsverbindungen
empfohlen werden kann.
Die Firma L. & G. Petit, Importation, Exportation,
 Commission-Representation, erviers,
 Rue Rogier 61, wünscht Vertretung von deutschen
 Fabriken für Belgien zu übernehmen. Als Referenz
gibt sie die Firma Knauf & Pirard, Speditionsgeschäft
 in Herbesthal (Rheinland) an.
Gius. Dellino, Bari (Puglie), Italia, sucht Agenten
 für Mandarinen. Olivenöl u. a. m.

Rechts- u. Steuerfragen.
Vertragsiöfung der Heeres- und
Marinegverwaltung,
WTB. Berlin, 23. Aug. Unter der abpekürzten Bezeichzung
 „Vertragsablösungsverordnung“ ist im Reichsgesetzblatf
ne Verordnung erschienen, die sich mit der Ablösung bezw.
Rückgängigmachung von Verträgen befaßt, die die Heeresoder
 Marineverwaltung mit Grundstückseigentümern
 beschlossen hat, deren Erfüllung aber infolge
Beendigung des Krieges und der Verringerung von Heer und
Marine entbehrlich geworden ist. Im Einzelnen kommen
in Betracht Miet- und Pachtverträge, Leihe, die vertraglich
vereinbarte unentgeltliche Hergabe von Grundstücken auf
Grund des Kriegsleistungsgesetzes. Die Vertragsablösungsverordnung
 bietet dem Reich die Möglichkeit, gegebenenfalls
zegen eine im Gesetz näher bezeichnete  Ertschwalrung von
vertraglichen und sonstigen Verbindlichkeiten frei zu werden,
während die Beibehaltung unter den jetzigen Verhältnissen
nur eine unnötige und unwirtschaftliche Ausgabe bedeuten
würde, die in der heutigen Finanzlage des Reiches nicht
zu rechtfertigen ist,
Umgekehrt kann nach der Verordnung der Fiskus in
den Fällen, in denen ein Öffentliches Interesse vorliegt,
oestchende Miet- oder Pachtverträge auf die Höchstdauer
von 2 Jahren auch verlängern.
Die nach den Bestimmungen der Verordnung notwendig
werdenden Erklärungen gibt dem dritten gegenüber das
Reichsschatzministerium ab. Den Eigentümern steht gegen
die Entscheidung des Reichsschatzministeriums in allen Fällen
 ein Einspruch zu, über den als richterliche Instanz
das Reichswirtschaftsgericht endgültig entscheidet, dessen Ermessen
 es überlassen ist, in allen Fällen aus Billigkeitszründen
 eine in der Verordnung näher umkränzte Entschädizung
 des anderen Vertragsteiles festzusetzen.

Internationale Einfuhrmelfe
in Frankfurt,
Das Meßamt der internationalen Einfuhrmesse in Frankhrrt,
 siehe Nr. 21 der Südwestdeutschen Industriezeitung,
zibt eine „Frankfurter Meßzeitung‘“ heraus. Aus dem Inhalt
der ersten Nummer heben wir hervor: „Mitteilungen des
Meßamtes‘“, „Die Aufgabe der Frankfurter Einfuhrmesse*,
„Die Festhalle als Messebau‘‘, „Die Messe und das besetzte
Gebiet‘, „Frankfurt und Leipzig“, „Die Frankfurter Messe
und der Kunsthandel“, „Holland und die Frankfurter interıationale
 Messe“, Die Zeitung kann in unserer Geschäftsstelle
 eingesehen und in beschränkter Zahl auch an Inter-»ssenten
 abgegeben werden.

Kurze Mitteilungen.
Das deutsch-Öösterreichische Generalkonsulat in Cöln teil
ans mit, daß das Österreichische Handelsmuseum anläßlich
der diesjährigen Leipziger Herbstmesse in Leipzig, Klosterstraße
 3 (Vaterlandsheim) eine Auskunftstelle errichten wiri
            
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