Nr. 27/28
Abschreibungen auf die Häuser Königin - Luisenstraße
20 und 22 Ersparnisse in Höhe von Mark
(6095,53 erzielt worden. Während in dem für
das Rechnungsjahr 1918/19 aufgestellten Haushaltplan
an Ausgaben Mk. 81500,00 vorgesehen wurden,
erreichten die tatsächlichen Ausgaben nur
den Betrag von Mk. 79517,56. Die gesamten, den
Rechnungsabschluß berührenden Unterlagen sind,
wie alljährlich, durch den Prokuristen der Firma
Gebr. Stumm in Neunkirchen, Herrn G. Käuffer,
einer eingehenden Prüfung unterzogen worden.
Die Ergebnisse der Prüfung sind in dem nachstehenden
handschriftlichen Vermerk des Rechıungsprüfers
niedergelegt:
„Die Prüfung der Jahresrechnung, der Gewinn-
und Verlustrechnung, sowie der Bilanz am
31. März 1918 nebst der Kassenrevision ist heute
vorgenommen und in Ordnung befunden worden.
Saarbrücken, den 19. September 1919.
Haus Saarindustrie gez. G. Käuffer.“
Königin-Luisenstr, 33.
jestützt auf diese Erklärung beantragt der Vor-.
sitzende die Genehmigung des Rechnungsabschlusses,
sowie die Erteilung der Entlastung für
das abgelaufene Geschäftsjahr- Die Handelskammer
erhebt diesen Vorschlag einmütig zum
Beschluß. Aus dem im Zusammenhang mit dem
Bericht über die Ergebnisse des Rechnungsabschlusses
1918.19 gegebenen Hinweis auf die
Vermögenslage der Handelskammer ergibt sich,
daß es möglich war, die letzte Belastung auf den
Häusern Königin -L uisenstraße 20 und 22 abzustoßen.
Saar-Wirtschaftszeitung
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von Kenntnis, daß Herr Dr. Schlenker seine Stellung
als Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes
sowohl wie auch des Betriebskrankenkassen-Verbandes
bereits niedergelegt hat. Im übrigen besteht
die Absicht, auch den Verein zur Wahrung
der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der
Saarindustrie einer allmählichen Auflösung entgegenzuführen.
Sein weiteres Bestehen erscheint
auch in der Tat in dem Augenblick nicht mehr erforderlich,
in dem eine kraftvolle Handelskammer
zur Verfügung steht. Die Aufgaben, die
bisher der wirtschaftliche Verein verfolgt hat,
können dann ohne weiteres von der Handelskammer
mit übernommen werden. Was die Südwestliche
Gruppe des Vereins deutscher Eisenund
Stahlindustrieller angeht, so besteht allerdings
die Ueberzeugung, diese Organisation in irgend
einer Form erhalten zu müssen. Bei der über;«
ragenden Bedeutung der Eisen- und Stahlindustrie
und bei der unzweifelhaften Notwendigkeit, die
Beziehungen dieser Industrie zu den großen Fachverbänden
auch weiterhin durch ein besonderes
Organ pflegen zu können, kann auf eine Zusammenfassung
der Saar-Eisenindustrie — etwa in
eine besondere Fachgruppe — nicht verzichtet
werden. Ob diese Fachgruppe für Eisen und
Stahl als besondere Organisation künftig neben
der Handelskammer — mit der Handelskammer
jedoch durch die gemeinsame Geschäftsführung
verbunden — bestehen bleibt oder ob sich
die Handelskammer einen besonderen Fachausschuß
für die Eisen- und Stahlindustrie anglie:
dert, würde später noch festzulegen sein.
4. Stellungnahme zu einer etwaigen
Rückwirkung dieses Anstellungs-Vertrages
auf den laufenden Haushalts:
plan.
Beschlüsse irgendwelcher Art werden nicht
als erforderlich erachtet. Dagegen nehmen die
Herren Mitglieder mit Befriedigung davon Kenntnis,
daß hinsichtlich der Einnahmen, die im
Haushaltplan mit Mk. 52500,00 vorgesehen sind,
mit einer nicht unerheblichen Steigerung zu
rechnen ist.
3. Erörterung eines Anstellungsvertrages
mit dem Syndikus.
Die Handelskammer beschließt einmütig die
unkündbare Anstellung des Syndikus auf Lebenszeit.
Für das Ruhegehalt, sowie für die Hinterbliebenenversorgung
des Syndikus, die diesem ausdrücklich
zuerkannt werden, gelten die Bestimmungen
betreffend die Anstellung und Versorgung
der Kommunalbeamten. Dabei wird die Dienstzeit
des Syndikus vom 1. Januar 1905 an mit der
Maßgabe gerechnet, daß das festgesetzte ruhegehaltsberechtigte
Gehalt schon von diesem Tage an
in Anrechnung gebracht wird. Die weiteren Bestimmungen
des Anstellungsvertrages werden in
ihren hauptsächlichen Richtlinien festgelegt. Eine
besondere Kommission, die sich aus den Herren
Generaldirektor Müller, Neunkirchen, Glashüttenbesitzer
Leo Wentzel, Sulzbach, sowie Großkaufmann
Heinrich Lampert, Saarbrücken, zusammensetzt,
erhält den Auftrag, im Zusammenwirken
mit Herrn Dr. Schlenker einen Anstellungsvertrag
abzuschließen, für dessen Inhalt die gefaßten Beschlüsse,
auf die ihrer Vertraulichkeit wegen im
Rahmen dieser Veröffentlichung nicht näher eingegangen
sein soll, die maßgebende Grundlage
zu bilden haben.
Aus der Neuregelung des Anstellungsverhältnisses
des Syndikus ergibt sich im übrigen der
Wunsch der Handelskammer, Herrn Dr. Schlenker
künftig in anderem Maße als bisher für sein Amt
als Syndikus der Handelskammer zur Verfügung
zu haben. Bei‘der zu erwartenden, erheblich gesteigerten
Bedeutung, die der Handelskammer zu
Saarbrücken künftig zukommen dürfte, erscheint
es in der Tat auch als unerläßlich, einen hauptamtlichen
Geschäftsführer zu bestellen. Die
Handelskammer nimmt daher mit Befriedigung da-5.
Schaffung eines Pensionsfonds.
Die Frage, ob‘ die dem Syndikus gegenüber
durch Gewährung des Anrechtes auf Ruhegehalt
und Hinterbliebenen - Versorgung übernommenen
Verpflichtungen durch Schaffung eines besonderen
Pensionsfonds befriedigt werden sollen oder aber
ob es zweckmäßiger erscheint, dem Syndikus die
ihm zugedachte Vergünstigung durch Einkauf in
eine Versicherung oder in die Ruhegehaltskasse
der Rheinprovinz zu verschaffen, bleibt noch
offen. Die Handelskammer beschränkt sich einstweilen
auf die Feststellung, daß zur Durchführung
der Pensionsansprüche bereits aus besonderen Mitteln
ein erheblicher Betrag‘ zur Verfügung steht.
Sehr wahrscheinlich wird diese Summe demnächs{
noch eine weitere nicht unwesentliche Erhöhung
erfahren können.
6. Bericht über die Saarbrücker
Ausstellung.
Nach einem Bericht über die Entwicklung der
Saarbrücker Ausstellung stimmt die Kammer dem
Vorschlage zu, zur Behebung der entstandenen
Schwierigkeiten die Handelskammer selbst 7ur