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Saar- Wirtfhaftszeitung.
r. 26
Die Gebühr für gewöhnliche Telegramme beträgt:
| im Stadtverkehr für das Wort 8 Pfg., mindestens 80 Ptfg.,
im sonstigen inländischen Verkehr für das Wort 10 Pfg.
mindestens 1 Mk.
für Rohrpostbriefe
„ Rohrpostkarten . . . ..
‚ Drucksachen bis 50 g .. .
über 50—100 g
über 100—250 g
über 250—500 g
über 500—1 kg .
„ Geschäftspapiere bis 250 g .
über 250—500 g
über 500—1 kg .
‚ Warenproben bis 250 g . .
über 250—500 g .
„ Mischsendungen bis 250g . .
über 250—500 g .
über 500—1 kg .
Postauftragsbriefe . . . .
Briefe mit Wertangabe
1, im Fernverkehr bis 200g . ww ,
über 20—250 g . &
2, im Ortsverkehr bis 20 g . ‘ff
über 20—250 g . 50
dazu eine Versicherungsgebühr von 40 .,
für je 1000 Mk. Wertangabe
Postanweisungen
bis 5 Mk. ., 20
über 5 bis 100 Mk. 40 ‚,
über 100 bis 250 Mk. 60 ‚,,
über 250 bis 500 Mk. 80 ‚,
über 500 bis 1000 Mk. 1 Mk.
‚ Pakete (Meistgewicht ‘20 kg)
Nahzone Fernzone
bis 5 kg 0,75 Mk. 1 Mk. 25 Pf.
über 5—10 kg 1 Mk. 50 Pi, 2 Mk. 50 Pf.
über 5—10 kg 1 Mk, J Pf. 2 Mk. 25 Pf.
über 10—15 kg . Mk. — Pf. 5 Mk. — Pf.
iber 15—20 kg. + Mk, -—- Pf. 6 Mk. — Pf.
Einschreibpakete
tritt eine Einschreibgebühr von . . 30 Pt.
Pakete mit Wertangabe
die Einschreibgebühr von... .30
ınd eine Versicherungsgebühr von 40 ‚,,
für je 1000 Mk. Wertangabe hinzu
jedem Paket ist eine Paketkarte beizugeben
Mir die Eilbestellung bei Vorauszahlung
', nach dem Ortsbestellbezirk:
a) für eine Briefsendung . . . 50 Pf.
b) für ein Paket . .... 76
2, nach dem Landbestellbezirk:
a) für eine Briefsendung . 1 Mk.
b) für ein Paket . . . . ‚ 1 Mk. 50 Pf
Sonstige Gebühren:
Einschreibgebühr 30 Pig
Gebühr für das Vorzeigen von Nachnahmesendungen 25 ‚,
Ausfertizungsgebühr für das Ueberweisungstelegramm
bei telegraphischen Postanweisungen 25 Pfg.
Gebühr für dringende Pakete 2 Mk.
Zustellungsgebühr 1
Rückscheingebühr 40
Sinlieferungsgebühr für außerhalb der Schalterstunden
eingelieferte Einschreibsendungen und Packte 40 „
Gebühr f. Unbestellbarkeitsmeldungen 50
für Erlaß eines Laufschreibens %W
® für Bestellschreiben wegen Nachlieferung von
Zeitungen SZ
Alle Postsendungen, mit Ausnahme der gewöhnlichen
and eingeschriebenen Briefe und Postkarten, unterliegen dem
Freimachungszwang.
Das bisherige Bestellgeld kommt für alle Sendumgen,
mit Ausnahme der Eilsendungen und der Zeitungen,
in Wegfall.
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DB
Rückgabe von Maflchinen und
Material an Belgien und Nordfrankreich.
Der Vorsitzende der Unterkommission f1iür die Rückgabe
von Maschinen und Material an Belgien und Nordfrankteich
bei der Deutschen Waffenstillstands-Kommission weist
darauf hin, daß in einer Reihe von Fällen von deutschen Besitzern
französischer bezw. belgischer Maschinen oder Hallen
an Stelle der Rückgabe Ersatzlieferungen gewünscht würden.
Obwohl verschiedentlich darauf hingewiesen worden ist, daß
eine diesbezügliche Aeußerung möglichst rechtzeitig an den
Vorsitzenden der Unterkommission, Berlin W. 9, Budapester
Str. 5, oder Frankfurt a. M., Gutleutstr. 8, zu richten sei, erfolgt
dies vielfach erst dann, wenn sich bereits der Abruf für
die betreffenden Maschinen oder Hallen in den Händen des
deutschen Besitzers befindet, wodurch leicht auf der Gegenzeite,
die das Recnt zur Entscheidung hat, ob abgeliefert werden
soll oder nicht, der Verdacht der Verzögerung erweckt
wird. Falls unmittelbar nach Feststellung des Besitzers rückführungspflichtiger
Maschinen oder Hallen an die Gegen;
seite mit dem Wunsche der Ersatzlieferung herangetreten
würde, so würde dieser Wunsch schon deshalb eher berücksichtigt
werden, weil dann nicht so außerordentlich kurze
Lieferfristen gewährt werden müssen.
Wir nehmen Veranlassung, diese Ausführungen des Vorsitzenden
der Unterkommission für die Rückgabe von Ma
schinen und Material an Belgien und Frankreich zur Kennt
nis zu bringen.
Rargeldiofer Verkehr bei der Polt.
Zur weiteren Förderung des barlosen Verkehrs und zur
Vereinfachung des Geschäftsverkehrs hat die Reichs-Postverwaltung
mit Wirkung vom 1. Oktober ab folgende Neue»
rungen eingeführt: .
Wertzeichen im Betrage bis 100 Mk. dürfen am Postschalter
gegen Scheck oder Ueberweisung sogleich vor derer
Gutschrift verabfolgt werden, wenn der Käufer von seiner
Bestellpostanstalt einen besonderen Ausweis erhalten hat,
der bei jedem Einkauf am Schalter vorzulegen ist. Dieser
Meistbetrag der zu verabfolgenden Wertzeichen wird auf
300 Mk. erhöht, MNachnahmesendungen bis zum Gesamtbetrage
von 300 Mk. können mit Scheck oder Ueberweisung
beglichen werden, ohne daß deren Gutschrift abgewartet
zu werden braucht, wenn der Empfänger solcher Sendunzen
von seiner Bestellpostanstalt auf schriftlichen Antrag
einen Ausweis erhalten hat, der jedesmal bei der Einlösung
von Nachnahmesendungen vorzulegen ist. Der Höchstbetrag
der auf solche Art von einem Empfänger zu gleicher
Zeit mit Scheck oder Ueberweisung einzulösenden Nachnahmesendungen
ist nunmehr auf den Betrag festgesetzt
worden, bis zu dem Postnachnahmen zulässig sind, zur
Zeit 800 Mk. Auch ist gestattet worden, daß in den gleichen
Grenzen und unter den gleichen Voraussetzungen wie bei
den Nachnahmen Postaufträge zur Geldeinziehung mit Scheck
oder Ueberweisung eingelöst werden, ohne daß deren Outschrift
abgewartet wird. Postprotestaufträge und Postaufträge
mit dem Vermerk „Sotort zurück‘ oder „Sofort an N.
in N.“ oder „Sofort zum Protest“ sind von der Begleichung
mit Scheck oder Ueberweisung ausgeschlossen.
Wer jetzt Telegrammgebühren stunden läßt, muß als
Sicherheit dafür bei der Postanstalt einen Vorschuß vorheı
einzahlen, Diese Sicherheit braucht künftig versuchsweise
von der Postanstalt nicht mehr in Anspruch genommen Zu
werden. wenn der Teilnehmer am Stundungsverfahren eines