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OQOaar: Wirtfchaftiszeitung
(bisher Südwefjtdeutfche Indufjtriezeifung)
Amflide Bocdhenfchrift
der Südwelfliden Gruppe des SBereins
deuffcher Eifen- u. Stahlinduftrieller
des Arbeitgeberverbandes für das für
weftlidhe Induffriegebief,
der Südweltd. Eifenberufsgenoffenfchaft
ver Echußvereine für Handel und Gewerbe
im Saargebiet
Südmeltdeutfchen Serbandes zur Wahrung
der Intereffen der Betriebs.
krankenkaffen
ucs Südweltdeutfchen BWirfihaftsarhivs
Beleifef von Dr. Max Schlenker, Spndikus der Handelskammer zu Saarbrücken u. Seneralfekrefär der Siüdweltd, Induftrievereinigungen
Berantwortligh für den amiliden Teil: Dr. phil. Hermann Wiencke,
den wirffhaffliden Teil: Gerichtsaffeffor Albert Lütke, für Rechts- und Steuerfragen: Referendar Alwın 3Zirkler
den Anzeigenfeil: Narl Rupp.
fn : € 9. eur, Saarbrücken. : K 94 r Hoftbejugspreis: 3 Mk vierteljährlich. Firmen zahlen bei einem
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eifungsbezug an Berlag €. G. Scheur, Saarbr. 3, offfach 261, ı Zetle 12 Rfg. — Bel i ederhohungen angemeffener Nachla
Bu an u Cheittleituma: ahrbrücken 3, Boltfach a u, 372, 120. September 1919 { Ale Zahlungen auf d. Rofticheckkonto Coln 2657 des Verlags Scheut
Inhalt:
Amtlicher Teil.
Wichtigere Vorgänge aus der laufenden GeschäftstätigKeit,
Gestellung von Rungenwagen.
Die neuen Post und Telegraphengebühren.
Rückgabe von Maschinen und Material an Belzien und Nordfrankreich.
Bargeldloser Verkehr bei der Post Handels- und Genossen.
schaftsregister.
Wirtschaftlicher Teil.
Geschäftsverkehr mit Schweden.
Vorbereitung eines neuen Zolltarifs in Jtalien,
Erhöhte Preise für englische Baumwollwaren.
Unterbringung von Kriegsgetangenen, Kriegsverletzten usw.
Einleitung Geschäftlicher Verbindungen.
Bücherschau.
Rechts- und Steuerfragen.
Nachweis betr. Luxusgegenstände, die zur gewerblichen
Weiterveräußerung erworben werden.
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Amtlicher Teil.
Wichfigere Vorgänge aus der
laufenden Gefchäftstätigkeit.
Die Handelskammer richtete an den Deutschen
Industrie- und Handelstag die Bitte, auf eine
Aufhebung der Zwangswirtschaft im Tabakgewerbe
und Ausschaltung der „Detag“ hinwirken
zu wollen, einmal mit Rücksicht darauf,
daß nur durch Wiedereinführung des freien
Handels, Freigabe der Einfuhr der Rohtabake
und Aufhebung der Kontingentierung der Bedarf
der Konsumenten allmählich wieder gedeckt
werden kann, dann aber aus der besonderen
Erwägung heraus, daß für das besetzte
Gebiet und damit auch für das übrige
Deutschland eine Ueberschwemmung mit ausändischen
Fertigfabrikaten unvermeidlich war,
so daß die heimische Tabakindustrie bei ihrer
durch oben angeführte Gründe bedingten gerwingeren
Leistungsfähigkeit mit der ausländischen
erfolgreich in Wettbewerb zu treten,
disher außerstande war.
Eine Firma wurde betreffs Erlangung der Erlaubnis
zum Tabakhandel dahin verständigt,
daß lediglich der Zwischenhandel erlaubnispflichtig
ist, dagegen nicht der Verkauf selhet.
hergestellter Tabakwaren und nicht der Verkauf,
soweit er unmittelbar an den Verbraucher
stattfindet.
Ein bezirkseingesessener Verein wurde auf
seine Anfrage Tin davon in Kenntnis gesetzt,
daß es der Besatzungsbehörde wünschenswert
erscheint, daß der Vorsitzende eines Vereins
im Saargebiet auch im Saarstaat ansässig ist,
wenn auch hierfür eine amtliche Erklärung
noch nicht vorliegt.
Einer Schwesterkammer wurde mitgeteilt, daß
der Beitrag zur Produktenbörse Saarbrücken
einen einheitlichen Satz darstellt, verschiedene
Beitragsklassen also nicht bestehen.
Die Handelskammer ließ dem Verlag ‘des
Landes-Adreßbuches ihre Unterstützung zuteil
werden, um ihrerseits daran mitzuarbeiten, daß
auch weitere Kreise ein Bild von der wirtschaftlichen
Bedeutung des Saargebietes erlangen.
Einer Firma wurde über die zu unternehmenden
Schritte zwecks Anmeldung zum Handelsregister
Auskunft erteilt. .
Die Vermittlungs-, Beratungs- und Auskunftstätigkeit
der Handelskammer wurde wieder in
größerem Umfang in Anspruch genommen.
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Geftellung vom Rungenwagen.
Die Eisenbahndirektion teilt uns mit, daß der zur Zeit
‘herrschende Mangel an Rungenwagen es erforderlich macht,
liese Wagen nur zur Verfrachtung solcher Güter zu stellen,
die infolge ihrer Länge auf kürzere Wagen nicht verladen
werden können. Es ergeht daher an die beteNigten Verkehrskreise
das Ersuchen, diese großräumigen offenen Wazen
nicht für Güter anzufordern. für die gewöhnliche offene
Wagen ausreichen. .
Die neuen Poltund
Telegraphengebühren.
Vom 1. Oktober 1919 ab beträgt
im inneren Verkehr des Reichs-Postgebiets sowie
im Verkehr mit Bayern und Württemberg
die Gebühr:
für Fernbriefe bis 20 g .. X Pf.
über 20—250 . U)
„ Ortsbriefe bis 200g . .. 1
über 20—250 g DO
„ Fernpostkarten . . ... 5
+ Ortspastkarten 10