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eine Besichtigung der Ausstellungsräume des
Museums im großen Verbandshause der Deuischen
Handlungsgehilfen in Leipzig, sowie seiner Schauund
Studiensammlung, des Archivs, der Bibliothek
ınd des Zeitungsdienstes vorausgegangen. Nach
3änem allgemeinen Bericht über die bisherige Tääügkeit
und Entwicklung des Museums wurde über
2ine Reihe innerer Verwaltungsfragen beraten.
Man war sich darüber einig, daß das Museum insbesondere
mit seinem Ziel, sich allmählich zu einem
allgemeinen Wirtschaftsmuseum zu entwickeln,
einen wichtigen und notwendigen Bestandteil
der gesamten Museal-Organisation
Deutschlands darstelle und alle
Kräfte daran gesetzt werden müßten, es den ursprünglichen
Plänen gemäß weiter auszubaucn. Als
besonders wertvoll ist dabei die dem Museum
vom Sächsischen Wirtschaftsministerium beigelegte
Eigenschaft einer unter Aufsicht der sächsischen
Staatsregierung stehenden Anstalt des öffentlichen
Rechts mit eigener Rechtsfähigkeit zu bezeichnen.
Der Gedanke, das moderne Wirtschaltslieben
und die Wirtschaftsorganisation
in ihren weitverzweigten inneren
Zusammenhängen und Abhängigkeiten
durch museale Vorführungen allen
Schichten des deutschen Volkes näherzubringen,
das Verständnis für wirtschaftliche
Dinge dadurch in weiteren Kreisen zu wecken und
auf diese Weise zur allgemeinen Volkserzichung
auf staatsbürgerlichem und volkswirtschaftlichem
Gebiete durch neugewählte volkstümliche ‘Darstellungsformen
und Darstellungsmethoden beizutragen,
wurde als ein äußerst gesunder und nützlicher
auf das wärmste begrüßt. Nach den gefaßten
Beschlüssen werden die Arbeiten des Museums
in der nächsten Zukunft darin bestehen, vor
allem die Sammelarbeit in der Abteilung Kriegswirtschaft
baldmöglichst abzurunden und abzuschließen,
das vorhandene Material der verschiedenen
Wirtschaftsgebiete unter strenger Trennung
des wesentlichen vom unwesentlichen gründlich
durchzuarbeiten und die einzelnen Abteilungen
durch Zusammenfassung der einzelnen Gegenstände
zu einheitlichen Gruppen unter einheitlicher
Idee mit voller Wahrung ihres wissenschaftlichen
Wertes in einer der Allgemeinheit verständlichen,
volkstümlichen Form aufzubauen. Soweit Zeit,
Mittel und Kräfte es zulassen, werden daneben
auch die Arbeiten für das spätere allgemeine Wirtschaftsmuseum
in Angriff genommen werden
Saar-Wirtfdhaftszeitung.
Dir. 24
lassen. Ciroße Landesorpganisationen der deutschen Industrie
arbeiten darauf hin, durch eine Kundgebung der gesamten
deutschen Industrie der Ende September zusammentretenden
Nationalversammlung die schwere Gefahr des jetzigen Gesetzentwurfes
über die Betriebsräte nochmals darzulesen
Entsprechende Anträge sind an den Reichsverband der Deutschen
Industrie gelangt, dessen Vorstand nächster Tage dar
über beraten wird.
Einleitung
ge[chäftlicher Verbindungen.
Zur Anbahnung geschättlicher Verbindungen hat sich
lie unten genannte Firma an die Handelskammer Gewandt.
Da es uns nicht zusteht, einer derartizven rein yeschäftlichen
Vermittlungstätigkeit von Fall zu Fall nachzugehen,
so wird mit Bekanntmachungen dieser Art lediglich
ein ganz unverbindlicher Hinweis erteilt und kann daher den
Geschäftsherren die Pflicht eigener Prüfung der Verhältnisse
nicht abgenommen werden. Wir übernehmen insbesondere
auch , keine Gewähr dafür, ob überhaupt nach Lage der
Verhältnisse die Anknüpfung dieser Geschäftsverbindiungzen
empfohlen werden kann.
Gilman & Santiago, Importation — Exportation
Largo de S. Juliao, 7,2 Lisbon ne ‚wünschen ml
Fabrikanten in Verbindung zu treten, die genekıt sind, ihre
Produkte nach Poriugal zu exportieren. In Fraze kommen:
Chemische Produkte für die Textil-Industrie, Farbstoffe, Parfümerien,
Automobile, Fahrräder, elcktr. Artikel, Stahlwaren,
Pianos, Möbel, Haushaltungsartikel, Glaswaren, Pilsermer
u. Münchener Bier usw. Die Liste der die Firma
interessierenden Artikel ‚kann in unserer Geschäftsstelle eingesehen
werden. (5192.)
Rechts-u.Zteuerfrasen.
Beitreibung deutscher Forderungen in
Elsaß-Lothringen.
Zu dieser Frage liefert der Handels-Vertragsverein
folgenden Beitrag:
„Vor Friedensschluß ist mit einer Firma in Elsaß-Lothtingen
ein Lieferungsvertrag abgeschlossen worden; die
Hälfte des Kaufpreises wurde angezahlt. Nach Eintritt der
Revolution wurde die Lieferung unmöglich. Der Empfänger
in Elsaß-Lothringen verweigert jetzt die Abnahme und bezieht
sich auf die Bestimmungen des Friedensvertrayes, nach
denen bestehende Verträge zwischen Deutschen einerseits
und Franzosen bzw. Elsaß-Lothringern andererseits, die noch
nicht durch Erfüllung ihre Erledigung gefunden haben, aufvelöst
werden.
Kann sich der Geschäftsmann wegen Unkenntnis
behördlicher Forderungen auf seine Fachzeitschrift
berufen?
Industrie- und Betriebsrätegesetz.
Die Erregung, die sich der deutschen Industrie angesichts
der Verschärfungen des Gesetzentwurfes über die
Betriebsräte bemächtigt hat, ist ganz außerordentlich groß
und in auffälligem Maße stärker als gegenüber so mancner
bedrückenden gesetzlichen und steuerlichen Maßnahme dieser
für die Industrie so schweren Zeit: Durch das Mitbestimmungsrecht,
den Einfluß der Arbeiter auf die Leituny der
Produktion, den zwangsweisen Eintritt von Arbeitern in die
Aufsichtsräte, die erzwungene Vorlegung der Bilanzen, der
Gewinn- und Verlustrechnung an die Arbeiter sieht der
deutsche Industrielle die Zukunit der Betriebe unmittelbar
bedroht. Man fürchtet, daß hieraus eine nunmehr unlieilbare
Krisis für das deutsche Wirtschaftsleben heraufzeführt
wird und zwar unnötigerweise durch Maßnahmen der Ge-;etzgebung.
In der deutschen Industrie hofft man, daß
Regierung und Nationalversammlung wenigstens in letzter
Stunde noch sich von diesen Getahren werden überzeyusen
In Beantwortung dieser Frage hat, wie die „Papierzeitung‘
erfährt, das Reichsgericht folgenden Standpunkt einzenommen
(Urteil vom 31. Mai 1919): Für die Unkenntnis
ner Verordnung (es handelt sich um eine der zahlreichen
3ekanntmachungen des Bundesrates) sich darauf zu berufen.
laß die betreffende Fachzeitschrift nichts davon entharten
1abe, würde nur dann beachtlich sein, wenn festgesiell
väre, daß dieselbe ihre Leser regelmäßig auch über die ıechtichen
Vorschriften rechtzeitig unterrichtet. Sicht aber eine
Zeitschrift ihre hauptsächliche Aufgabe in der Wiederwabe
von Nachrichten nur sachlichen oJer geschäftlichen Inhalt:
und berichtet sie gar nicht oder nur gelegentlich oder verspätet
über gesetzliche Vorschriften, so darf der Geschäftsmann
wenn er dies weiß oder annehmen muß, sich auf die Mitteilung
der Zeitschrift nicht allein verlassen