Full text : 24.1919 (0024)

9 ) 9
SGaar: Wirtfchaftszeitung
(bisher Südwefltdeuffhe Induffriezeifung)
Amflidhe Bochenfchriff
der Sudwelmtlihen Gruppe des Sereins
deuffcher Eifen- u. Stahlinduftrieller
Arbeifgeberverbandes für das für
weftliche Induftriegebief,
Südwertd. Eifenberufsgenoffenchatt

r Schukvereine für Handel und Ge.
weıbe im Saargebief
Siüdweitdeutfhen Verbandes zur Wahrung
 der Intereffen der Befriebhskrankenkaffen

Südweltdeuffhen MWirffchaftsarchives
Beleitet von Dr. Max Schlenker, Smdikus der Handelskammer zu Saarbrücken u. Generalfekretär der Südweltd. Induitrievereiniqungen
Berantmortlich für den amtliden Teil: Dr. phil. Hermann Wieneke,
den wirtichaitliden Teil: Gerichtsalfeifor Albert Lütke, für Rechts- und Steuerfragen: Keferendar Alwın Zirkler
den Anzeigenteil: Karl Rupp.

Hruck und Berlag: €. H. Scheur, Saarbrucken.
Die Seitfchriff  ripent in wöchentlichen Heften am Sonnabend. Br. 24. 24. Jahre
Ferniprecher: Amt Saarbrücken für d, Schriftlettung 104, 2756 u. 037, 7
für die Druckerei Se — Brieie betreffend er u Snarbrüd
eitungsbezug an Serlag €. %. Scheur, Eaarbr. 3, Boftfah 261.
Bu an die Schriftfeihung: Santbrucken 3, Boftfach Nr. Sch u. 372. 13, September 191%

%oftbezugspreis: 3 Mk vierteljährlich. Firmen zahlen bet einem
Me-u9 Don 10 3 BU 100 Exemplaren
23,75 2,50 2,25 :,-— Mark vierteljährlich
Anzeigenpreis: die Willimeterhöhe der fgeipaltenen 28 mm breiten
Zeile 12 Rig. — Bei Wiederholungen angemeffener Nachlaß
Qile Zahlungen auf d. Rofticheckkonto Cölhn 2657 des Berlags SOhcur

Inhalt:

I 4. Die Handelskammer setzte sich mit der Amtlichen
 Kohlenverteilungsstelle ins Benehmen,
um für eine Firma eine bessere Belieferung
von Koks möglich zu machen.
5. Dem Herrn Vorsitzenden des Ausschusses in
Ottweiler wurden als Mitglieder des Beirates
der laut Verordnung des Reichsamtes für die
wirtschaftliche Demobilmachung einzurichtenden
 Berufsberatung drei geeignet erscheinende
Persönlichkeiten in Vorschlag gebracht.
Dem Kreiswohlfahrtsamt in St. Wendel wurde
ein Gutachten über einen Geschäftsmann, der
an dieses um eine Unterstützung herangetreten
war, abgegeben.
Die Vermittlung der Handelskammer wurde
von der Besatzungsbehörde wieder in
größerem Umfang in Anspruch genommen.

Amtlicher Teil.
Wichtigere Vorgänge aus der laufenden Geschäftstätigkeit.
Brief-Postverkehr mit Elsaß-Lothrinven.
Neues über den Postverkehr mit der amerikanischen Besatzungszone.

Mitteilungen des Reichspostministerlums.
Verfügung der interallierten Kommission über den Handel
mit Waffen und Munition.
Wirtschaftlicher Teil.
Auslandsschulden und -Forderungen.
Wiederaufbau der zerstörten Gebiete Nordfrankreichs,
Einkaufsverbände und Großhandelsbetriebe.
Tagung des deutschen Kriegswirtschaftsmuseums.
industrie- und Betriebsrätegesetz.
Einleitung geschäftlicher Verbindungen.
Rechts- und Steuerfragen.
Beitreibung deutscher Forderungen in Elsaß-Lothringen.
Kann sich der Geschäftsmann wegen Unkenntnis behördlicher
 Forderungen aut seine Fachzeitschrift berufen?

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Briefpostverkehr mit Elsaß-Lothringen.
Zwischen Deutschland und Elsaß-Lothringen ist die Beförderung
 geschlossener Privatbriefe jeder Art zugelassen
warden

v7 v
Amftlicher Teil.
Wichtigere Vorgänge aus der
Iaufenden Gefchäftstätigkeit,
Die auf Veranlassung der Eisenbahndirektion
durch die Handelskammer in die Wege geleitete
 Prüfung der von den Spediteuren neuerdings
 verlangten Rollgeldsätze hat ergeben,
daß diese in Anbetracht der notwendig gewordenen
 Mehraufwendungen für Futtermittel, für
Reparaturen sowie für Arbeitslöhne als angemessen
 betrachtet werden müssen.
Eine Firma wurde dahin verständigt, daß nach
den Bestimmungen des Friedensvertrages auch
dei der Neubildung des Saarstaates das vor
dem 11. November 1918 bestandene Steuersystem
 bis auf weiteres in Kraft bleibt, daß
also nach wie vor die Erklärung zur Luxussteuer
 erforderlich ist.
Das Amtsgericht Saarbrücken wurde davon in
Kenntnis gesetzt, daß für Forderungen in
Elsaß - Lothringen, soweit sie vor dem 11.
November 1918 fällig geworden sind, ein
yrundsätzliches Zahlungsverbot besteht.

Neues über den Postverkehr
mit der amerikanischen Besatzungszone.
Nach einer Bekanntmachung des amerikanischen Hauptquartiers
 in Coblenz sind alle bisherigen Bestimmungen über
den Postverkehr der amerikanischen Zone der besetzten
deutschen Rheingebiete aufgehoben worden. Sämtliche Postsendungen
 sind im Verkehr mit dieser Besatzungszone wieder
in gewöhnlicher Weise nach und von den besetzten und
unbesetzten deutschen Gebieten sowie nach und von dem
Auslande zugelassen; die Brietsendungen unterliegen jedoch
auch fernerhin der amerikanischen Zensur, die sich aber
auf Stichproben beschränken wird.

Mitteilungen des Reichspostministeriums.
Neuerungen im Postverkehr. Vom 1. Oktober ab wird
das Reichspostministerium nichtamtlich ausgegebene, also im
Privatwege hergestellte Postkarten, die in Form und Papierstärke
 nicht wesentlich von den amtlich ausgegebenen abweichen,
 für deninneren deutschen Verkehr bis
zur Größe der Paketkarten (15,7 : 10,7 cm) und bis
zum Gewicht von 8 g zulassen. Für die amtlichen Post.
karten werden die bisherigen Abmessungen (14 : 9 cm) beibehalten.
 Ferner dürfen vom 1. Oktober ab gedruckte Eınpfangsbestätigungen
 über Geldbeträge, wenn darin der Be:
trag der Postanweisung, Zahlkarte usw. handschriftlich ein:
gerückt ist, gegen die Drucksachensebühr befördert werden
            
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