Full text : 24.1919 (0024)

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Oaar-Wirffchaftszeitung
(bisher Südweftdeutfdhe Induffriezeifung):
Amfliche Bochenfchrift
der Südwelfliden Gruppe des Vereins
deuffcher Eifen- u. Stabhlinduftrieller
bes QArbeitgeberverbandes für das für
weitlide Induffriegebief,
| der Südweltd. Eifenberufsgenoffenfchaft

jer Handelskammer zu Saarbrücken
jes Bereins zur Wahrung der gemeinfamen
 wirffichafflichen Intereffen der |
Saarinduftrie

der Schußvereine für Handel und SGeweıbe
 im Saargebiet
— °6 Südweitdeuffchen Berbandes zur Wahtung
 der Infereffen der Befriebskrankenkalffen

Südweftdeutfden Wirffchaftsarchive
Heleifef von Dr. Max Schlenker, Syndikus der Handelskammer zu Saarbrücken u. Seneralfekrefär der Südweltd. Induffrievereinigungen
Berantworflich für den anıfliden Teil: T, S.; Gerichtsaffelfor Alberf Lüfke,
den wirtfhaftliden Teil: Gerichtsaffeffor Alberf Lütke, für Rechts- und Steuerfragen: Referendar Alwın BZirkler
den Anzeigenteil: Karl Rupp.

Druck und Berlag: €. H. Scheur, Saarbrücken. ı) Sr. 23. 24. Jahrg. ! Poftbezugspreis: 3 Mk. vierteljährlich. Firmen zahlen bet einem
Die Zeitfehrift er[Heint In wöchentlichen Heften am Sonnabend. Bezug von 10 25 50 __ 100 Exemplaren
Fernfpredher: Amt Saarbrücken für d, Schriftleitung 104, 2756 u. 3037, 6 brüden 2,75 2,50 2,25 z,— Mark viertel Jährlih
für die Druckerei u. Beriag 1184. — Brieie beirelfend Anzeigen u. naar Anzeigenpreis: die Millinieferhöhe der Ggefpaltenen 28 mm breiten
CE an Berlag €. H. Scheur, Saarbr. 3, Boltfagh 261. il 6 b 1919 Geile 12 Big. — Bei Wiederholungen angemeffener dh
Briefean die Schriffleitung: Saarbrücken 3, Boftfach Nr. 371 u. 372. . Septem er ine Zahlungen auf d. Roftfheckkonto Coln 2657 des Serlags Scheur

Inhalt:

1. Amtlicher Teil.
Wichtigere Vorgänge aus der laufenden Geschäftstätigkeit.
Ablieferung von Hafer und Hülsenfrüchten.
Verwendung der neuen Freimarken.
Telegramme nach den vormaligen Südseeschutzgebieten.
Postpaketverkehr zwischen Deutschland u. Großbritannien-Irland.

Handels- und Genossenschaftsregister.
l. Wirtschaftlicher Teil,
Lieferung manganreicher Schlacke an Frankreich,
Eine Sammelmappe der Außenhandelsstelle.
Einleitung geschäftlicher Verbindungen.
Geselliger Abend der Hüttenbetriebsbeamten.

+ v7
Amtlicher Teil.
Wichtigere Vorgänge aus der
laufenden Gef[chäftstätigkeif.
In der Benzolversorgungstrage sah sich die Handelskammer
 veranlaßt, beim Benzolverband für bessere Belieferung
 des Saargebietes einzutreten. Der Antwort des
Benzolverbandes entnehmen wir, daß mit den zur Ver-‘ügung
 stehenden Benzolmengen kaum 1/5. des deutschen
‚echtsrheinischen Bedarfes gedeckt werden kann und
daher eine Ausfuhr von rechtsrheinisch erzeugtem Benzol
 nach dem besetzten Gebiet nicht in Frage kommt.
Für das Saargebiet steht daher nur linksrheinisches Ben-‚ol
 zur Verfügung. Die Verteilung desselben erfolgt
durch die Regierungspräsidenten, nicht wie rechtsrheinisch
 durch die Mineralölversorgungsgesellschaft.
Die Handelskammer unterstützte in einer Eingabe an den
Kreistag des Kreises Saarlouis den Antrag der Bürgermeisterei
 Bisten auf Bau einer elektrischen Verbindung
5aarlouis-Kreuzwald mit Rücksicht auf die Bedürfnisse
von Industrie und Handel
Die Handelskammer trat in einem Bericht an den Regierungspräsidenten
 einem Antrag der Kriegshilfskasse
Saarbrücken bei, daß dieser von überlassenen Mk.
50 000.— Geldern der Landesbank Rheinprovinz Mk.
30 000.— (anstatt bisher Mk. 15000) als Verlustdecktung
zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag beruht auf
:inem MinisterialerlaB vom 25. April 1919, der den Kriegshilfskassen
 erweiterte Aufgaben zuweist, Im Sinne dieses
Erlasses gewährt die Kriegshilfskasse fortan nicht nur
einmalige Darlehn, sondern auch laufenden Geschäftskredit


14. Zum Zwecke der Feststellung von Entschädigungstorderungen
 an die Militärbehörde wurde ein vereidigter
Bücherrevisor als Sachverständiger benannt.
Das französische Wirtschaftsamt Saarbrücken verlangte
die Preise sämtlicher Waren rheinischer Herkuntt. Die
Handelskammer gab diese Aniragen an ungefähr hundert
Firmen weiter,
Die Handelskammer beantragte bei dem Amtsgericht Saarhrücken
 die Eintragung von fünf eintragungspflichtigen
Firmen in das Handelsregister.
Die Vermittlungs-, Beratungs- und Auskunftstätigkeit
 der Handelskammer bewegte sich in dem bisherigen
 Umfange.

6.

7.

Ablieferung von Hafer und
Külfenfrüchten,
Die Reichsgetreidestelle gibt folgendes bekannt: .
Bei den jetzigen Ausschreibungen von Hafer- und
Hülsenfruchtlieferungen handelt es sich nicht um reine Landjeferungen
 im Sinne z. B. der während des Krieges ausgeschriebenen
 Heu- und Strohlieferungen. Die Erfassung der
den Kommunalverbänden zur Lieferung auferlegten und von
diesen auf die Gemeinden bezw. einzelnen landwirtschattichen
 Betriebe umzulegenden Mengen an Hafer, Hülsen-'rüchten
 und Buchweizen erfolgt vielmehr auf dieselbe Weise
wie bei Brotgetreide und Gerste, indem die Kommissionäre
bei den einzelnen Erzeugern die auf letztere umgelegten
Mengen aufkaufen und sie an die Reichgetreidestelle bezw.
an den selbstliefernden Kommunalverband zur Ablieferung
bringen. Es bedarf also nicht der Schaffung einer nenen
Organisation zur Aufbringung der abzuliefernden Hafer- und
Aülsenfruchtmengen. Die Hauptsache ist, daß jeder Kommunalverband
 so schnell wie möglich für die Unterverteilung
der ihm auferlegten Menge auf die Gemeinden und die einzelnen
 landwirtschaftlichen Betriebe nach den von der Reichsgetreidestelle
 gegebenen Richtlinien sorgt, die Lieferungs-»flichtigen
 über die von ihnen abzuliefernde Menge benachöichtigt
 und davon auch unverzüglich jedem Kommissionär
Jurch Uebermittlung einer nach Gemeinden getrennten Zu-;ammenstellung
 Kenntnis gibt, aus der ersichtlich ist, welche
Menge jede zu seinem Einkaufsbezirk gehörige Gemeinde
1nd innerhalb der Gemeinde jeder landwirtschaftliche Be:
trieb abzuliefern hat. Selbstverständlich können die Kommissionäre
 und die selbstliefernden Kommunalverbände abe:
auch schon vorher Ablieferungen von Hafer und Hülsen
irüchten zwecks Weiterlieferung an die Reichsgetreidestell:
entgegennehmen.“
Weiter weist die Reichsgetreidestelle darauf hin, da?
eine möglichst schnelle und restlose Erfüllung der Hafer.
            
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