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Wirt[chaftlicher Teil
Abgabe von Metall
aus Heegresbeftänden.
Auf eine Mitteilung hin, daß im unbesetzten
Deutschland beträchtliche Mengen Metalle aus den
Heeresbeständen an die direkten Verbraucher abgegeben
würden, hat sich die Handelskammer in
einer Eingabe an das Reichswirtschaftsministerium
gewandt und unter Darlegung der
Verhältnisse angefragt, ob und in welchem Umfange
der in Frage kommenden Industrie des Saargebiets
Teile dieser Bestände zugewiesen werden
würden. Auf diese Eingabe ist am 10. Dezember
folgender Bescheid ergangen:
„Unter Rückreichung ‘des oben bezeichneten
Schreibens bemerke ich ergebenst, daß die Ausführungen
der Handelskammer Saarbrücken sich
offenbar auf die während der Vebergangszeit seit
dem Waffenstillstande im Wege des Kontingentscheinverfahrens
erfolgte Verteilung der Bestände
der Kriegs - Metall - Aktiengesellschaft angängigen
Metallen wie Kupfer, Zinn, Nickel, Messing,
Bronze, Aluminium, Zink usw. beziehen. Diese
Verteilung hatte zum Zweck, während der Uebergangszeit,
in der eine nennenswerte Einfuhr von
Metallen noch nicht möglich war, die deutsche
metallverbrauchende Industrie durch Versorgung
mit den wichtigsten Sparmetallen sicherzustellen.
Die monatlich aus den Beständen der Kriegsmetall-Aktiengesellschaft
auszuschüttenden Gesamtmengen
an einzelnen Sparmetallen wurden durch den
Reichskommissar für Metallwirtschaft, der die Aufsichtsinstanz
für die Kriegsmetall-Aktiengesellschaft
darstellt, festgesetzt und waren 80 bemessen, daß
mit ihnen jeweilig der dringendste Monatsbedarf
der deutschen Industrie an Sparmetallen gedeckt
werden konnte. Die Abgabe der Sparmetalle erfolgte
nur an die Endverbraucher und zwar gegen
Kontingentscheine, die von der dem Reichswirtschaftsministerium
nachgeordneten Reichsstelle für
Sparmetalle, bezw. in ihrem Auftrage von den
Metallberatungs- und Verteilungsstellen, ausgestellt
wurden. Die letzteren stellten eine umfassende
Organisation der gesamten deutschen metallverbrauchenden
Industriezweige zum Zwecke der Versorgung
mit Sparmetallen auf Kontingentschein dar.
Von dem monatlich durch den Reichskommissar für
Metallwirtschaft festgesetzten Gesamtkontingent
wies die Reichsstelle für Sparmetalle den einzelnen
Metallberatungs- und Verteilungsstellen ihre Einzelkontingente
zu, die diese wiederum durch Ausgabe
von Kontingentscheinen an die ihnen angeschlossenen
Industriefirmen verteilten. Die an die
Firmen ausgestellten Kontingentscheine wurden
von diesen zur Belieferung bei der Metallscheinkontrolle
des Reichskommissars für Metallwirtschaft
aingereicht, die ihrerseits die einlaufenden Scheine
prüfte und die Kriegsmetall-Aktiengesellschaft zur
Lieferung anwies. Durch diese Organisation war
es möglich, die Bestände der Kriegsmetall-Aktiengesellschaft
in gerechter Weise zur Ausschüttung
zu bringen und ‘den dringendsten Metallbedarf
aller metallverbrauchenden Industriezweige und
zwar auch derjenigen, die nicht der eigentlichen
metallverarbeitenden Industrie angehören, während
der Uebergangszeit zu decken. Für das Gebiet des
deutschen Hüttenwesens bestanden 15 Metallberaungs-
und Verteilungsstellen, deren Aufgabe es
war, die ihnen überwiesenen Metallkontingente auf
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die Werke zu verteilen. Speziell für die Eisen-1üttenindustrie
fungierte als Beratungs- und Ver.
teilungsstelle der „Verein deutscher Eisenhütten:
leute in Düsseldorf‘, dem auch die Eisenhüttenindustrie
des Saargebiets angeschlossen war und
dem in gleicher Weise wie den übrigen Stellen
die erforderlichen Sparmetall - Kontingente überwiesen
worden sind. Um jeden Zweifel über die
Belieferung auch der linksrheinischen Gebiete auszuschließen,
ist seinerzeit ausdrücklich die Verfüzung
ergangen, daß auch die besetzten Gebiete
durch die Metallberatungs- und Verteilungsstellen
beliefert werden sollten. Die Reichsstelle für
5parmetalle hat dementsprechend die Kontingente
für die Verteilungsstellen festgesetzt. Von einer
Benachteiligung irgend eines Industriezweiges oder
eines Bezirkes seitens der für die Verteilung der
Bestände der Kriegsmetall-Aktiengesellschaft verantwortlichen
Behörden kann somit nicht gesprochen
werden,
Seit dem 1. Oktober ist die Ausgabe von Kontingentscheinen
wegen Erschöpfung der Bestände
der Kriegsmetall-Aktiengesellschaft eingestellt worden.
Was zurzeit noch an gängigen Metallen auf
den Lägern vorhanden ist, bleibt zunächst reserviert
zur Einlösung der noch laufenden Kontin.
gentscheinverpflichtungen. Die alsdann noch verbleibenden
"Restbestände an gängigen Metallen
sollen der Eisenbahn und Post zugeführt werden,
deren Sparmetallversorgung in erster Linie im In;
teresse der Allgemeinheit sichergestellt werden
nuß. Eine erneute Belieferung der deutschen In-Jdustrie
durch eine amtliche Zentralstelle kann
unter diesen Umständen nicht mehr in Aussicht
gestellt werden.“
BL
Der Reichsverband der deuffchen
Induftrie zu dem Gefztzentwurf über
die Einrichtung von RBetriebsräten.
Die vom Reichsverband der Deutschen Industrie und
anderen Verbänden eingesetzte Betriebsräte-Kommission lehnt
den Gesetzentwurf der Regierung wie folgt ab:
Die Beschlüsse der 7. Kommission der Nationalversamınung
zu dem Gesetzentwurf der Regierung über die Einrich-‘ung
von Betriebsräten haben, soweit sie durch die Zeiungen
bekanntgeworden sind, alle Kreise der Industrie
des Handels und des Gewerbes auf das tiefste ent.
täuscht. Alle wesentlichen Abänderungsvorschläge der lei
'enden. Kreise der deutschen Wirtschaft sind unbeachtet
geblieben. Die Beratung und die Gestaltung des
Gesetzentwurfs hat sich unter Außerachtlassung
sachlicher Gründe unter dem Einfluß der allgemeinen
Politik und der Rücksichtnahme auf «die Stimmung
der radikalen Arbeiterkreise vollzogen.
Der Entwurf darf auch in der Fassung des
Kompromisses nicht Gesetz werden, wenn
nicht die Industrie zugrundegerichtet werden soll.
Unannehmbar sind folgende Bestimmungen:
1. Die Pflicht zur Vorlegung der Bilanz,
2. die uneingeschränkte Beteiligung des Betriebsrates am
Aufsichtsrat,
das Recht des Betriebsrates, dem Arbeitgeber Richtlinien
für die Einstellung von Arbeitern und Angestellten
aufzuzwingen,
die Mitwirkung bei der Einführung neuer Arbeilsmethoden
und der Festsetzung der Einzelakkorde,
die Unterstellung des Arbeitgebers in den Sitzungen
des Arbeiter-, Angestellten- und Betriebsrates unter
die Leitung des Obmannes