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(bisher Südweftdeuffde Induffriezeitung) ;
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ber Südwefflihen Gruppe des Sereins er pe Tr DO und Sedeuffcher
Eifen- u. Stahlinduftrieller werbe im Saargebiet 0
m Ss - 7 Südweltdeuffchen Serbandes zur Wah-Arbeitgeberverbandes
für das fül 5 ı
mwejtlidje Induffriegebiet. nern rein der Befriebs-Südwertd.
Eifenberufsgenoffenfchaft ı des Saar-Wirfjdhaftsarchivs
Beleifet von Dr. Max Schlenker, Syndikus der Handelskammer zu Saarbrücken u. Generalfekrefär der Sidweltd. Iinduffrievereinigungen,
Beranfwortligh für den amtliden Teil: Dr. phil. Hermann Wieneke, .
den wirffhaftlidHen Teil: Serichtsaffejfor Albert Lütke, für Rechts- und Steuerfragen: Referendar Alwin 3irkler
den Anzeigenteil: Karl Rupp.
Druck und Berlag: C. $. Scheur, Saarbrücken. x .
Die Zeitfchrift erfheint % mwöcdentlihen Heiten am Sonnabend, Nr, 36. 24. Jahrg
pernfprecher: Amt Saarbrücken für d, Schriftleitung 104, 2756 u. 5037, 77
Se die eier N & Briere betreffend oh Gaarbrüden
eitungsbezug an Serlag €. $. Scheur, Saarbr. 3, Boltfach ©
Briten die Schriftlettung: Saarbrücken 3, Boltfach Nr. 3/1 uw. 372. 13. Dez. 1919
Voftbezugspreis: 3 IRk. vierteljährlich. Firmen zahlen bei einem
Bezug von 10 25 20 100 Exemplaren
Anzeigenpreis: Die Mtillneterböde be ONE a Yretren
Zeile 12 Big. — Bet Wiederholungen angemelfener Nachlaß
Une Zahlungen auf d. Boftigecdkonto Cöln 2657 des Berlags SHeut
' Mitteilungen der Eifenbahndirektion
Saarbrücken,
Die Eisenbahndirektion sieht sich veranlaßt, darauf hinzuweisen,
daß zu der Warenerklärung, die den Sendungen
aus dem Gebiete des künftigen Saarstaates nach
Deutschland beigegeben werden muß, das auf Seite 121—124
der Z. V.1. (Kundmachung 6) abgedruckte Muster 2 (Muster
1a zu $23 E.Z.O.) zu benutzen ist. Viele Absender
verwenden das für den Verkehr nach Oesterreich-Ungarn
vorgeschriebene Muster, das aber für die Zollbehandlung
auf den Grenzstationen gegen Deutschland wertlos ist. Den
Absendern wird nahe. gelegt, sich die vorschriftsmäßigen
Vordrucke möglichst bald zu beschaffen. Nur diese dürfen
ab 1. Januar 1920 noch angenommen werden. Die Annahmestellen
bei der Eisenbahn sind angewiesen, vom gleichen
Tage ab Sendungen ohne Warenerklärungen überhaupt nicht
mehr anzunehmen.
Auch zu Expreßgutsendungen sind Warenerklärungen erforderlich.
Von der nach $& 40 (*) Zus. Best. 4b des D.E. P.
u. G.T.J. der Eisenbahn zustehenden Rechte, "ExpreBßgüter
nach Stationen jenseits einer GrenzzolHabfertigung von der
Annahme auszuschließen, wird im Verkehr Saarbecken-—
Deutschland und umgekehrt kein Gebrauch gemacht.
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Die s. Zt. ausgesprochene Annahmesperre für Frachtstückgut
nach Düsseldorf-Derendorf Ort und
VUebergang ist aufgehoben. Desgleichen . die für. Fracht-.
stückgut nach Hanau Ost.
Inhalt:
1. Amilicher Teil.
Bekanntmachung.
Mitteilungen der Eisenbahndirektion Saarbrücken.
Mitteilungen des Reichspostministeriums.
Handels- und Genossenschaftsregister,
I. Wirtschaftlicher Teil.
Abgabe von Metall aus Heeresbeständen.
Der Reichsverband der deutschen Industrie zu dem Gesetzentwurf
über die Einrichtung von Betriebsräten.
Veberwachung der Eintuhr aus dem Auslande.
Einleitung geschäftlicher Verbindungen.
Wirtschaftlicher Nachrichtendienst.
Association des Industriels et Commercants francais de
la Sıarre.
Il. Rechts- und Steuerfragen.
Lohnzahlung bei Stillstand durch Kohlenmange!l.
Ist eine Firma verpflichtet, die Fortbildungsschulstunden
zu bezahlen, soweit sie in die 8 stündige Arbeitszeit
Fallen.
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AÄmftlicher Teil.
Rekanntmachung.
Es wird hierdurch den Eigentümern von sequestrierten
Kähnen mitgeteilt, daß gemäß Entscheidung des Herrn Gene-'alkommissars
der Republik von Elsaß-Lothrinzen vom
August (Datum unleserlich) das Sequester der Kanalkähne,
lie saarländischen Schiffern gehören und in Elsaß-Lothingen
sequestriert wurden, auf Nachsuchen der Interessierten
aufgehoben wird, Was die Kanalkähne, die in Frankreich
sequestriert wurden, anbetrifft, so wird der Herr Oberste
Verwalter der Saar sämtliche Gesuche der saarländischen
Schiffer befürwortend an die zuständige französische Behörde
weitergeben. Die Formulare tür diese Gesuche werden im
neuen. Landgericht von der Section administrative, Zimmer
107, verabfolgt.
Saarbrücken, den 3. Dezember: 1919.
gez. Div.-General Wirbel,
berster Verwalter des Saargebietes.
Die s. Zt. angeordnete. Annahmesperre für Eil- und
Frachtstückgut nach Köln-Ehrenfeld ist aufgehoben. Die
nach Köln-Gereon verhängte Sperre bleibt vorläufig noch
bestehen.
Mitteilungen YA
des Reichspoftmini[teriums.
Der allgemeine Telegramm-Verkehr mit: Japan ist
wieder aufgenommen worden. „Die Wortgebühr: beträgt vom 1.
Dezember ab Mk. 12,65. Die. Telegramme können bis auf
weiteres nur auf Gefahr des Absenders anzenommen
werden.
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Wegen der bevorstehenden Weihnachtssenduünmgen
richtet die Postverwaltung nachstehende Wünsche an
die Absender, deren Erfüllung ‚wesentlich ‚dazu beitragen
würde, die glatte Abwicklung des Weihnachts-Päckereiverkehrs
zu erleichtern. Die ‚Pakete sind . unter Verwendung
zuter Verpackungsstoffe recht dauerhaft herzustellen; .die
Aufschrift ist deutlich, vollständig. und. haltbar anzubrin-