AG
börse wieder auf die alte Höhe gebracht und
mehr und mehr ausgebaut würde. Diese Notwendigkeit
ist aber nicht zuletzt gerade von den Mitgliedern
der. Produktenbörse, wie Verhandlungen
gezeigt haben, klar erkannt worden. Man hat
sich zudem bereit erklärt, mit sich bildenden
Fachverbänden in. Verbindung zu treten,
um den Gedanken einer Saarbrücker Warenbörse
bestmöglichst zu fördern.
Dieser Umstand und vor allem aber die Tatsache,
daß die vor kurzem ins Leben getretene
Warenbörse in Mainz wie auch die in Cöln
sich eines erheblichen Interesses seitens der Kaufmannschaft
erfreuen und daher geeignet sind,
den westdeutschen Handelsverkehr in einer tür
den Handel des Saargebiets wenig vorteilhaften
Weise zu beeinflussen, bestimmen
uns, die obige Frage nochmals
zur Erörterung zu stellen und die Kaufmannschaft
des Saargebiets abermals
zur Stellungnahme und Mitarbeit anzuregen.
.Die Handelskammer hofft, Mitteilungen,
um die nochmals gebeten
wird, in reichhaltigem Maße entgegennehmen
zu können.
Saar-Wirtschaftszeitung
as, dO
sation. gegründet, ‚mit. über 180000 Mitgliedern immer. noch
der größte Verein kaufmännischer Gehilfen Deutschlands
ist, ferher ..der Deutsche Bankbeamtea-Verein
Berlin, der Verband der weiblichen Handelsund
Büroangestellten, der ausschließlich weibliche
Angestellte‘ organisiert und Wert auf ein gutes Mitgliedernaterial
legt, und schließlich der Reichsverband deut.
scher Gutsbeamten. Maßgebend für den Nichtanschluß
an den Gewerkschaftsbund der Angestellten dürfte
wohl der von dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverhand
beharrlich vertretene Standpunkt grundsätzlicher Ab-Iehnung
der Aufnahme weiblicher Mitglieder sein und außerlem
seim völkisch-antisemitisches Prinzip. Der QO.K. A. veriritt
eine völkisch-nationale Weltanschauung und steht in
Beziehungen zu den christlichen Gewerkschaften.
35, Arbeitsgemeinschaft freier Angestellrienverbände
(Afa), Berlin.
Sie vereinigt den Zentralverband der Ange-;tellten,
der entstanden ist durch den Zusammeuschluß
les Zentralverbandes der Handlungsgehilfen und -Gehilfignen
mit dem Verband der Büroangestellten und.dem Verhand
der Versicherungsbeamten, und dessen Einzelyruppen
3ich vor Ausbruch der Revolution größtenteils zur mehrzeitssozialistischen
Partei bekannten, mit Ausnahme des Zenralverbandes,
der sehr stark nach der anarchistischen Rich-‘ung
hinneigte und gegenwärtig bekanntlich einem Erenzenlosen
Terrorismus gegen anders Organisierte huldigt, ferner
den Bund dertechnischen Angestelltenund
Beamten, zu dem der Deutsche Technikerverband und
der Bund der technisch-industriellen Beamten verschmolzen
:ind, sowie den Deutschen Werkmeisterverband.
Außerdem sind ihr angeschlossen: Der Deutsche V Orzeichnerverband
Dortmund, der Deutsche Zuschneiderverband
Berlin, der Angestelltenverband
des Buchhandels, Buch- und Zeitungsgewerbes
Berlin, der Deutsche Polierverband
Braunschweig, der Verband technischer
Schiffsoffiziere Hamburg, der Werkmeisterverband
für das deutsche Buchbindergewerbe
Berlin, der Allgemeine Verband der
deutschen Bankbeamten sowie Organisationen von
Bühnenangehörigen, technischen und kaufmännischen Angestellten
bestimmter Spezialgewerbe.
Die Arbeitsgemeinschaft, die an dem Kampf zwischen
Kapital und Arbeit festhält, neigt nach der kommunistischen
Richtung hin und steht in sehr engen Beziehungen zum
Allgemeinen deutschen Gewerkschaftsbund. —
Von außenstehenden größeren Verbänden sınd
noch zu nennen der Reichsverband deutscher Angestellten,
der in enger Fühlung mit den christlichen
Gewerkschaften steht, und als Organisation der leitenden
Angestellten die Ve reinigung der leitenden Angestellten
in Handel und Industrie, Sitz Charlottenburg.
Die augenblickliche Gruppierung
in der Angeftelltenbewegung.
Die Zusammenschlußbestrebungen der Angestelltenverbände
können noch nicht als beendet angesehen werden.
Nach den Verhandlungen, die neuerdings wieder in größerem
Maße stattgefunden haben, ist vielmehr mit einer weiteren
Scheidung der einzelnen Richtungen in der Angestelltenbewegung
und einem engeren Zusammenschluß der geistesverwandten
Organisationen zu rechnen. Letzteres will aber
nichts anderes sagen, als daß in der Öruppierung nicht mehr
das Moment der Berufszugehörigkeit den Ausschlag gibt,
sondern immer mehr die Weltanschauung das Hauptunterscheidungsmerkmal
darstellt.
Zur Zeit sind folgende 3 Hauptgruppen zu unterscheiden:
1. Gewerkschaftsbund der Angestellten
(G. d. A), Sitz Magdeburg.
Er umfaßt den kaufmännischen Verein von
1838, Hamburg, der bis zum Jahre 1909 ein ausgeaprochen
paritätischer Verein mit weitgehendem Arbeitgebereinfluß
war, sich nach Ausbruch des Krieges aber auf
gewerkschaftlichen Boden stellte und gegenwärtig 110000
Mitglieder zählt, den Verband deutscher Handlungsgehilfen
zu Leipzig, einer früher ebenfalls
Paritätischen Organisation, den Verein der deut-Schen
Kaufleute, Berlin, den Hauptverband
der Güterbeamten - Vereinigungen Deutschlands,
Berlin, den Allgemeinen Buchhandlungsgehilfen-Verband
Leipzig, die. .ch=motechnische
Vereinigung Duisburg, den Verband
deutscher Licht- und Wasserfachbeamten,
Berlin und den Deutschen Angestelltenbund,
Magdeburg, der eine Verschmelzung des Magdeburger
Privatbeamtenvereins und des Deutschen Gruben- und
Fäbrikbeamtenverbandes Bochum darstellt. Der Gewerkschaftsbund,
der alle Angestelltengruppen umfaßt, huldigt
einer „freiheitlich-nationalen Weltanschauung‘ und steht in
Beriehungen zu den Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereinen.
2:.Gewerkschaftsbund kaufmännischer
Angestelltenverbände, Berlin. ;
in ihm sind -zusammengeschlossen ‚der Deut schnationale
Handiungsgehilfenverband ‚Hamburg,
der im Jahre 1893 als reine Handlungsgehilfenorgani-Die
Schmiegrgelder
bei der Kriegsieder A.-G.
Nach. 3 tägiger Verhandlung fällte die 7. Strafkammer
des Landgerichts I Berlin heute das Urteil in dem Schmierzelderprozesses
gegen den früheren Verteiler Hermann Holthaus
der. Kriegsleder-A.-G. Infolge Strafantrags des Vereins
gegen das Bestechungsunwesen, Sitz Berlin, waren außer
Holthaus noch 28 Lederfabrikanten angeklagt worden. Durck
die Amnestie‘ der Volksbeauftragten erfuhr das Verfahren
eine bedauerliche‘ Einschränkung, sodaß nur 3 Lederfahrikanten
mit abgeurteilt werden konnten. Das Gericht bejahte
runächst die umstrittene Frage, daß die Kriegsleder-A.-O.
ein geschäftlicher Betrieb im Sinne des $ 12 des Gesetzes
zegen den .unlauteren Wettbewerb, auf welchem die Zanze
Anklage beruhte, sei. Auch der Strafantrag des Vereins