Full text : 24.1919 (0024)

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solche Zeitungen und Zeitschriften, deren Postvertrieb
 nicht gestattet ist, sowie Bücher und Broschüren
können als Drucksachen oder in Postpaketen nicht
allein von Buchhandlungen und Zeitungsagenturen, sondern
 auch von jeder Privatperson in der Pfalz aus dem
unbesetzten Deutschland bezogen werden, ausgenommen
 solche Druckerzeugnisse, deren Einfuhr allgemein
in die. Pfalz von der Besatzungsbehörde bereits verboten
 ist oder noch verboten werden wird.
*

Verpackungsmittel tür alle diese Güter und Sea
dungen für Zwecke der Besatzung.
®
Eil- und Expreßgut wird nur in dem bisherigen Umtange
ıngenommen.

Frachtstückgut mit Ausnahme von Lebensmitteln wird bis
auf weiteres nach keinem Frankfurter Bahnhof angenommene.

Die 8. Zt. verfügte Annahmesperre für Regensburg Ort
und Uebergang, sowie für Nürnberg Hbhf., Nürnberg-Nordost
 und Nürnberg-Nord ist aufgehoben worden.
ba

Die Gebühren im deutsch-dänischen Fermsprechverkehr
werden vom 1. Dezember ab erhöht. Nähere Auskunft er-:‚eilen
 die Fernsprechanstalten.

Ermäßigung der Wagenstandsgelder.
Mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten, die der uubedingten
 Innehaltung der Ladefristen vielfach entgegenstehen,
werden mit Wirkung vom 29. Nov. die kürzlich crhöhten
Wagenstandgebühren nunmehr auf folgende Mindestbeträge
'estgesetzt:
für die er** - 74 Stunden auf Mk. 10.—.
für die 1 Stunden auf Mk. 50.—,
fürjede v ı 44 Stunden auf Mk. 100.-—.
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Wirt[chaftlicher Teil
Auslandsverkäufe im Kleinhandel.
Die Reichsbanknebenstelle Saarbrücken gibt uns Kenntnis
 von dem Inhalt eines Rundschreibens, welches das
Reichsbankdirektorium im Anschluß an eine Besprechung
 an die Berliner Detaillistenverbände gerichtet hat.
Das Reichsbankdirektorium betont, daß es die m# der
Entwertung der deutschen Währung zusamm°nhängenden Ge-'ahren
 für sehr schwer ansieht. Sie bestehem nicht lediglich
 in der Verschleuderung deutscher Vermögenswerte, sondern
 auch darin, daß das Ausland sich leicht gezwungen
sehen kann, seine Industrie zu — vielleicht dauerndem Scheden
 unseres Exportes zu schützen, und schließlich darin,
jaß dem deutschen Konsum in kritischer Zeit wichtige
Waren entzogen werden.
Alk geeignete Schutzmitte} dürften nach Ansicht des
Reichsbankdirektoriums folgende im Betracht kommen:
In erster Linie ist dahin zu streben, in den Branches.
in denen es möglich erscheint, eine Differenzierung
der Preisstellung für In- und Ausländer einzuführen,
und zwar nötigenfalls in der Weise, daß den Ausländerm
zuf die Inlandspreise ein bestimmter Zuschlag berechnet,
oder den heimischen Kunden auf die allgemein erhöhten
Preise, gegebenenfalls erst nach Ablauf einer gewissen Frist.
ein Rabatt gewährt wird. Die Unmöglichkeit, diexwes Verfahren
 allgemein durchzuführen, sei es, daß Ausländer uicht
1ls solche erkannt werden oder Inländer vorschleben, sollte
kein hinreichender Grund sein, auf die Berechnung eines
Ueberpreises bei Verkäufen nach dem Ausland im Detail
zeschäft überhaupt zu verzichten. Dem Ausländer gegesiber
 konnte die‘ Maßnahme leicht damit begründet werden;
 daß die Mark im Inland tatsächlich eine weit höhere
Kaufkraft besitzt als im Ausland; auch müsse der deutsche
Kaufmann eich davor hüten, dem ausländischen Fabrikasten
 gegenüber eine Schleuderkonkurrenz zu betreiben, die
das Ausland leicht zu den deutschen Export schwer schädk
genden Abwehrmaßnahmen veranlassen könnte,
Soweit eine solche Differenzierung nicht durchführbar
erscheint, wäre zwischen Waren von Luxus charakter und
Gebrauchswaren zu unterscheiden. Bei ersteren würden
 die Preise so zu erhöhen sein, daß einerseits das
Ausland keine Ursache mehr hat, sich gegen die deutsche
Schleuderkonkurrenz zu wahren, andrerseits aber der Aus
länder immer noch bereit ist, deutsche Ware zu erwerben
Daß hierbei in, gleicher Weise der Inlandskonsum verteuert
wird, dürfte mit Rücksicht auf den Luxuscharakter der
Waren unbedenklich mit in den Kauf genommen werden
VöÄgnes.

Emptänger postlagernder Pakete treiben mit
dieser Art von Postempfang teilweise Mißbrauch. Sie holen
die Pakete innerhalb der durch die Postordnung zugelassenen
j4tägigen Lagerfrist — bei Nachnahmepaketen ist sie acht.
tägig — ab oder lassen sie liegen, je nachdem es ihnen paßt.
&o nutzen sie einen mehr oder weniger großen Teil deı
Lagerfrist aus, um nicht einen eigenen Aufbewahrungsraum
unterhalten zu brauchen. Es scheinen sich tnter diesen
Postabholern auch solche zu befinden, die die Postpackkammer
 als sicheres Versteck für Schmugglerwaren henutzen.
Der Postlagerung liegt in der Hauptsache die Absicht zu
Orunde, ortsabwesenden Personen den Lagerraum bei der
Post innerhalb der zulässigen Höchstzeit solange zur VertKıgyung
 zu stellen, bis die Postabholung möglich ist. Um
Mißbräuchen zu steuern, werden die Postanstalten vom 1.
Dezember ab eine ungebührliche Lagerung nicht mehr ge-;tatten.
 Wer sich innerhalb der zulässigen Lagerfrist zur
Abholung einfindet, hat künftig alle für ihn lagernden
Sendungen auf einmal in Empfang zu nehmen. Nur bei
Nachnahmepaketen bleibt dem Empfänger die T7tägige Lager.
frist weiter gewahrt. Lehnt er die Empfangnahme eines
Teiles ab, so wird dieser Teil als verweigert gemäß der
Postordnung weiter behandelt. Eine gewisse Nachsicht werden
 die Postanstalten solchen Empfängern gegenüber betäti.
gen, denen die Postlagerung ein notwendiges Mittel für
ren Erwerb ist, z. B. Hausierern, wenn es sich offensichtlich
wicht um Schmugglerwaren handelt.
Mitte!lunnen der Eifenbahndirektion
” "arbräcken.
Eilstückgut nach Hamburg Ort und Uebergang. wird
bis auf weiteres nicht angenommen. Von der Sperre auegenommen
 sind lebendes Vieh, Milch und andere leicht ver-Aerhliche
 Lebensmittel, sowie auch Arzneimittel.
Die s. Zt. angeordnete Annahmesperre für Eil- und Frachtt
 wegen Ladungen nach Aachen Hauptbahnhof, Aachen
Moltkestraße, Aachen-Nord, Aachen-West und Aachen Rote
Erde ist aufgehoben.

Zur Gewinnung von Frachtraum für Lebensmittel and
Kohlen werden in der Woche vom 1.—6. Dezember ds, Js.
zur Beförderung als Frachtstückgut nur folgende Güter
angenommen: -
Bekteidungsgegenstände,
Beleuchtungsstoffe,
Betriebsstoffe für Motore,
Brennstoffe,
Düngemittel,
Futtermittel,
Heizöte,
Hopfen,
Lebensmittel einschließlich Genußmittel,
Arzneimittel und Apothekerbedarf.
lebende Tiere,
Saatgut,
Umzugsgut,
Zeitungsdruckpapier.
Wagendecken.
            
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