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SGaar-BWirtfchaftszeitung
(bisher Südwefjtdeutjhe Induftriezeifung)
Amflide Bochenfohrift
der Südweitliden Gruppe des Vereins
deuffcher Eijen- u. Stahlinduffrieller
Arbeitgeberverbandes für das für
veitlidhe Indufiriegebief.
Südweltd. Eijenberufsgenoffentchaft
der Handelskammer zu Saarbrücken
des Sereins zur Wahrung der gemeinfamen
wirfichaffliden Interejfen der
Saarinduffrie
der Schußvereine für Handel und SGemwerbe
im Saaragebiet
SZüdweftdeufidhen Berbandes zur Wahzung
der Interefjen der Befriebskrankenkaffen
„2 Saar-Wirtichafisarchivs
Beleifef von Dr. Max Schlenker, Syndikus der Handelskammer zu Saarbrücken u. SGeneraljekrefär der Shüdweftd. Indujfrievereinigungen
Seranfmwortlidh jür den amflidhen Teil: Dr. phil. Hermann Wienecke,
den wirffchaifliden Teil: SGerichtsaffeifor Albert Lütke, für Rechts- und Steuerfragen: Referendar Qilwin Zirkler
den Anzeigenteil: Karl Rupp.
Druck und Berlag: €. H. Scheur, Saarbrücken.
Die Zeitschrift ericheint in möchentlichen Heften am Sonnabend,
Sernfbrecher: Anıt Saarbrücken für d, Schriftleitung 104, 2756 u. 5057,
für die Druckerei u Serlag 1184. — Brierje befreifend Anzeigen u.
Seitnge being an Serlag €. H. Sıheur, Eaarbr. 3, Boftfach 261.
Briefe an die Schriftleifung: Saarbrücken 3, Roftfach Nr. 301 u, 372,
HH
1 "oltbezugspreis: 3 Mk. vierteljährlich. Firmen zahlen bei einem
Br. 31. 24. Jahrg. Bezug von 10 25 50 100 Exemplaren
Snarbrüden 2,75 250 2,25 z,— Mark vierteljährlich
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Zeile 12 Big. — Bei Wiederholungen angemeffener Nachla
1. November 1919 !— Qne Zahlungen auf d. Bofticheckkonto Cöln 2557 des Verlags Scheut
Inhalt:
i. Amtlicher Teil.
Wichtigere Vorgänge aus der lautenden Geschäftstätigkeit.
Funkentelegramm-Verkehr mit den Vereinigten Staaten von
Nord-Amerika.
Behandlung des beschlagnahmten und liquidierten deutschen
Eigentums in den Vereinigten Staaten.
Kurze Mitteilungen.
If. Wirtschaftlicher Teil
Nach Belgien frei einführbare Waren.
Aus dem niederrheinisch-westfälischen Industriegebiet.
Wirtschaftlicher Nachrichtendienst.
Unterbringung von Kriegsgefangenen.
HI. Rechts- und Steuerfragen,
Schadenersatz-Ansprüche bei Eil- und Frachtgütern, Expreß-
und Gepäckstücken.
Gehaltsabzug bei unentschädigtem Fortbleiben vom Dienst.
ausländische Geldsorten und Noten
im Betrieb eines Handelsgewerbes
nur bei den vom Reichskanzler bestimmten
Personen und Firmen gekauft, umgetauscht
oder darlehnsweise erworben und nur an ‚sie
verkauft, verpfändet oder darlehnsweise veräußert
werden dürfen.
Die Handelskammer unternahm geeignete
Schritte, um eine Aufhebung der nach Fortfall
der früheren Voraussetzungen für das
Wirtschaftsleben des Saargebietes hinderlich
gewordenen Bekanntmachung vom 29.
Juni 1916 über Beschränkung des
Absatzes und der Erzeugung von
Zement zu erwirken.
Die Handelskammer konnte nicht umhin, ein
Bürgermeisteramt auf die Unzulässigkeit des
Gebahrens mehrerer in seinem Bezirk ansäs»
sigen Geschäftsleute, die der Verordnung der,
Reichsregierung über Sonntagsruhe im
Handelsgewerbe und in Apotheken
vom 5. Februar bezw. der unter dem 28. Juni
1919 erlassenen Verfügung des Regierungspräsidenten
in Trier entgegen zu handeln beabsichtigten,
aufmerksam zu machen.
Im Hinblick auf die von einer Firma beanstandeten
Art der örtlichen Kohlenver;
teilung verfehlte die Handelskammer nicht,
bei dem betreffenden Bürgermeisteramt für
eine bessere Berücksichtigung des legitimern
Handels einzutreten.
Dem Sondergericht gegen Wucher und dem
Herrn Bürgermeister von Illingen benannte
die Handelskammer einen Sachverständigen
für Delikateßwaren bezw. für die
Kleiderbranche.
Die Begutachtung von Automobil-Zulassungsgesuchen
nahm 'die Tätigkeit der
Handelskammer wieder in großem Umfang in
Anspruch.
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Amftlicher Teil.
Wichtigere Vorgänge aus der
laufznden Gefchäftstätigkeif,
Im Hinblick auf die eigenartige Behandlung,
die durch den Friedensvertrag der Saarstaat
in zollpolitischer Hinsicht erfahren wird, trat
die Handelskammer mit der Oberzolldirektion
in Cöln zwecks Organisierung einer Zollauskunftsstelle
in Verhandlungen.
Angesichts der schwerwiegenden Kartoffelnot
wurde die Handelskammer bei der hiesigen
Eisenbahndirektion wegen bevorzugter
Behandlung von Thomasmehl-Sendungen,
die zum Austausch gegen Kartoffeln
benötigt werden, vorstellig.
Die Tatsache, daß im Reich beträchtliche Mengen
Metalle aus den Heeresbeständen
an direkte Verbraucher abgegeben worden
sind, hat die Handelskammer veranlaßt,
den Herrn Reichskommissar für das besetzte
Gebiet zu bitten, sich an maßgebender Stelle
für eine Berücksichtigung der Saar - Eisenindustrie
einzusetzen.
Die Handelskammer mußte in einem besonderen
Falle darauf hinweisen, daß nach der
Bundesratsverordnung vom 20. Januar 1916
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Funkteieggramm- Verkehr
mit den Vereinigten Staaten
von Amerika,
(Vgl. Südw. Ind.-Ztg. Nr. 19 und 21, S. 286.)
Zur Beschleunigung des drahtlosen Telegrammverkehrs
mit den Vereinigten Staaten von Amerika können von jetzt
ab auf Antrag der Telegrammempfänger auch idZie au
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