ür die oben angeführten HKüttenwerke gilt arundfätlich
nur eine Ortsflafje; für die öftlichen Hüttenwerke, die {ich
in wirtfchaftlidh {cAlechterer Lage befinden, gelten überall
um 10 Pfs. niedrigere Stundenlöhne.
Die Löhne der Facharbeiter, der angelernten Arbeiter
und der Hilfsarbeiter verftchen fidh für Arbeiter von 25
Sahren und mehr, Für die jüngeren Arbeiter ffaffehr fie
ih nach folgenden Tabellen,
Sacdharbriter:
17 Jahre 1,20 77 1. .22 Yahre 1,95 IN.
18 " ! ) 7 24 ” 2,10
19—20 Jahre und mehr 2,30
beiter ;
17 ahre 72 Jahre 1,55 217
18 n u A ME
19—20 , 1, u.mehr, 1,95
Bei Produktionsarbeitern gilt der Stundenlohn gleichzeitig als AFFordrichtlohn.
Bil
“ungzelernte Arbeiier)
Y Zahre 1,20 if.
3 ” 1,50 "
; 150,
a mechr., 1,70
Für die übrigen Arbeiter verftchen fich die Löhne für
Arbeiter von 21 Jahren und mehr mit nachfolzender
Staffelung derart, dag
der Q-iährige Mk, 0,30 pro Stunde weniger
55 ”