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aus einer Einheit herausgeformter besonderer Leitgedanke, der
eine schärfere Konzentration verlangt, der eine Umordnung
bestehender und sonst leicht faßlicher Zusammenhänge notwendig
nacht, auch besonders ausgesprochen werden wsen Ich sah
ein Programm, das den Leitgedanken „Arbeiterlied“ trug. Die
Anordnung der einzelnen Werke und deren Inhalt zeigten
ber deutlich, daß der Baumeister dieses Programmes die künst⸗
lerische Ausprägung des Gedankens „Deutschland, soll dem
chaffenden Menschen ein wahres Vaterland werden“ beabsich—
igte Hier wäre die Fassung: „Ich fasse deine harte Hand und
zalt“ damit das Vaterland“ ein Erfordernis, um dem Hörer
etzten Zusammenhänge klar werden zu lassen. Jedes Programm
oil indessen wenigstens die Ramender Textdichterund
»er Komponissten aufweisen, eine selbstverständliche Fox⸗
»erung, wozu nur das eine zu sagen wäre, daß unser Volk
rschroͤckend wenig bekannt ist mit seinen großen künstlexischen
Persönlichkeiten.
Eine andere Frage, die in diesem Zusammenhang sich auf—
zrängt, ist die nach dem Textderuck. Das Programm ohne
Text“ setzt sauberste sprechtechnische Geschliffenheit der Chor—
ind Liebvorträge voraus, es bedingt ungeteilte Aufmerksam—
zeit, es ermöglicht das ungestörte Sichversenken in die Stim⸗—
nung der Gesamtdarbietung. Andrerseits gibt das gedruckte
dextwort die Möglichkeit des Erfassens der textlichen Zu—
ammenhänge, die bei panpon gestalteter Chormusik nicht
mmer klar erkennbar sind beim „Nurhören“, die Beziehungen
wischen Wort und Musik werden besonders dem geistig und
zünstlerisch geschulten Hörer (Leser!) besser auffallen. Mänches
jute Proͤgramm bietet dazu eine Auslese wertvoller
Zedichte, die sonst nicht leicht erreichbar sind. Auch bei der
döfung dieser Frage entscheiden Inhalt der Feierstunde und
Anordnung der Werke.
Damit soll die Aussprache über eine bedeutsame Frage im
Leben und Schaffen unferer Vereine eröffnet sein. Wer wünscht
das Wort? KarlGödtel.
„Junge Kraft und alte Größe.“ (Tag der Jugend), „Tief ge—⸗
meinfam tragen wir alle der frei gewählten Opfer Last.“ Es ist
eine Seibstverständlichkeit, daß nur diee besten erreichbaren
und gufführmöglichen Werke in eine Feierstunde eingebaut
erden duütfen. Der Leitgedanke fordert die gedankliche
Gefschlossenheit, es ist aber eine nicht zu unterschätzende
Schwierigkeit. die Auswahl der Werke naͤch dem Prinzip
tilistischer Einheit zu betätigen. Und es ist leider nur zu oft
schon so gewesen, daß sich hinter einem großen, schönen Leit—
gedanken Unmögliches verborgen hat.
Das Leitmotis sesbst und die Anlage einer Feierstunde be—
stimmen die Mittel, welche in den Dienst der Gestaltung
ind Abrundung zu stellen sind, vokale, in strumentale,
chorische, Darbietungen. Doch eines muß besonders gesagt
erden. Wir haben bislang bei unsern, Kongerten und Feier—⸗
siunden viel zu wenig die Kraft der schön geformten Sprache
pielen lassen, Sie übt auf viele Menschen die ursprünglichste
und eindringlichste Kunstwirbung aus. Jin schön gesprochenen
Wort, im scharf geschliffenen Sprechchor, im Reim und
chythmischen Gleichmaß schwingen elementar-musikalische
Empfindungen von großer Eindruckskraft. „Singen ist ge—
hobenes Sprechen“. Die deutschen Sänger sind Hüter und Heger
kostbaren deutschen Sprachgutes; allein schon deshalb sollte in
uinsern Feierstunden auch dem gesprochenen Wort Raum ge—
geben werden.
Bleibt noch die Frage: Ist es notwendig, jeder Feierstunde
einen Tire! zu geben? Oder ist, es nicht pfychologisch richtiger,
bon der besonderen Fassung eines Leitmoͤtives Abstand zu
nehmen und die einzelnen Werke so zusammenzufügen, daß das
Leitmotiv dem Hörer ohne weiteres als künstlexischer Kern
offenbar wird? Sie Beantwortung dieser Frage richtet sich nach
dem Zusammenhang mit dem Leben und dem künstlerischen
Inhalt einer Feierstunde. Ein allgemein auf Veihnacht abge⸗
smmles Programm bedarf gewiß keiner besonderen otivie⸗
AUng. ebensowenig ein Frühlinasproaramm. Dagegen wird ein
Aufgaben unserer Beratungsstelle für Laienspiele und die gesetzlichen
Maßnahmen zur Genehmigung von Theateraufführungen.
Meine ersten beiden Aufsätze haben vielfach freudigen Widerhall
ausgelöst und bewiesen, daß die Frage einer Neugestaltung des
Laienfpiels überall ernsthaft aufgegriffen wird. Viele Vereine und
ereinsleiter haben sich deswegen an mich gewandt und um Vor⸗
schlaͤge gebeten. Aus manchen Zuschriften ging hervor, daß man sich
nicht im klaren ist über die gesetzlich geregelten Voraussetzungen zur
Aufführung von Laienspielen. Zur NAufklärung mag das Folgende
dienen: Dite Beratungsstelle für Laienspiele im Gau
Westmark hat nur die Aufgabe, den Vereinen bei der Auswahl
und Zusammenstellung ihrer Spiele beratend zur Seite zu stehen.
Sie hat also nischt die Aufgabe, Spiele zu genehmigen: Als
Leiter dieser Laienspielberatung sehe ich meine Hauptaufgabe darin,
aunseren Vereinen ein Wegweiser zu sein aus all dem Wust von
Theaterkitsch zum volkhaften, wertvollen Laienspiel. Es kann nicht
genug vor dem Mißbrauch des Begriffs Laienspiel gewarnt werden.
MNan“treibt ebenfo Schindiuder damit, wie man es mit dem Begriff
Volkslied tat. Bei, meiner Beratung lasse ich mich von keinerlei
geschäftlichen Rücksichtnahmen leiten. Was Kitsch ist, bleibt
Fiifsch duch wenn es unter allen möglichen Lobpreisuͤngen angeboten
dird. Am besten wäre es, man würde allen den Verlegern den
daden schließen, die immer noch nicht begriffen haben, worum es
zeht. Das echte Laienspiel wirbt für sich seibst. Ganz besonders
möchte ich auch auf die Pressenachricht hinweisen, wonach von seiten
des Reichspropagandaministeriums der sogenannte nationale Kitsch
innerhalb der Vereinsbühnen verurteilt wird. Wer uns Laienspiele
anbietet, soll zuerst die älten, vorsintflutlichen Schmöker ausräuchern
und nur Wertvolles bringen. Tut er das nicht, dann braucht er sich
nicht zu wundern, wenn seine „Literatur“ nicht mehr gefragt ist. Das
Echte soll sich auch auf dem Gebiet des Laienspiels Bahn brechen,
dazu will die Beratungsstelle Wegweiser sein,
Was nun die Genehmigungesu Theaterveranstal—
Ungen angeht, so bestehen, hierüber folgende gesetzliche Bestim—
mungen: Anträge zur Genehmigung öffentlicher Theateraufführungen
müssen über das Bürgermeisteramt an die- Verwaltungsbehörde, in
der Pfalz Bezirksamt, im Saargebiet Kreisamt, eingereicht werden.
Termin zur Einreichung ist drei, besser vier Wochen, vor der Auf—⸗
führung. Bei der Einholung der Genehmigung ist anzugeben: 1. Datum,
Ort und Lokal der Veranstaltung. 2. Name des Vereins. 3. Titeil
und Verfasser des Spieles sowie der Verlag. Gegen den Inhalt des
Stückes und den Verfasser dürfen keinerlei politische Bedenken
bestehen. 4. Der verantwortliche Spielleiter ist anzugeben. Spiel—
ieiter und Vereinsvorstand können ein und dieselbe Person sein. Im
übrigen gilt darüber das gleiche, wie unten bei Ziffer 4 angeführt.
b. Von jedem Spiel muß ein Textbuch beigelegt werden.—
Hierzu sind nunmehr solgende Ergänzungsbestimmungen
von der Amtsleitung der NS.-Kulturgemeinde, Berlin, ergangen:
Gelegentliche Veranstaltungen von Theateraufführungen setzen den
Ine einer Zulassungsurkunde als Theaterveranstalter und eines
Bestätigungsschreibens sür den verantwortlichen Bühnenleiter voraus.
Theaterveranstalter und Bühnenleiter kann dieselbe Person sein.
2. Die Anträge auf Zulassung sind zu stellen an die untere Ver—
waltungsbehörde der Theaterkammer. Die Leiter der Landesstellen in
Hrer Eigenschaft als Landeskulturwalter haben in allen Fällen zu
entscheiden. in denen zwischen der zuständigen unteren Verwaltungs—
»ehörde und der örtlichen Stelle der Reichstheaterkammer keine Eini⸗
zung erzielt wird. 8. Gelegentliche Theaterveranstalter dürfen im
zaufe eines Jahres nicht mehr als sechs Aufführungen, geben Die
hexanstaltungen ständiger Laienspielaufführungen —, also mehr als
echs in einem Jahr — ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht
nöglich. 4. Die Zulassung muß erteilt werden, wenn feststeht, daß
der Veranstalter sich jederzeit rückhartlos für den nationalsozialistischen
Ztaat einfehzt, die deutsche Reichsangehörigkeit besitzt. die bürgerlichen
rhrenrechte und die Fähigkeiten zur Bekleidung öͤffentlicher Aemter
icht verloren hat, arischer Abstammung ist. und nicht mit einer
ßetson nichtarischet Abstammung verheiratet, ist, das 25. Lebensjghr
ollendet hat und geschäftsfähig ist. Die erforderlichen Mittel sowie
das Aufführungsrecht für die zur Aufführung, vorgesehenen Stücke
nüssen nachgewiesen werden. 5. Die Veranstaltung gelegentlicher
daienspiele ist zu genehmigen, falls nicht im Inhalt der Stücke oder
nder Person des Veranstalters politische Bedenken bestehen.
z. Zulassungsanträge find spätesteies drei Wochen, vor dem Termin
der ersten Aufführung bei der unteren Verwaltungsbehörde ein—
zureichen. —W W —
Diese Anordnung gilt auch für Veranstaltuüngen, die für eine
in'sich geschlossene Vereinigung durchgeführt wird.
Es wäre noch hierzu zu bemerken, daß es sich im allgemeinen bei
en Veranstaltüngen unserer Vereine, um eine ein—
nalige Angelegenheit handelt, so daß sich eine besondere Zulassungs⸗
irkunde als Theaterveranstalter erübrigt, da unsere Veranstaltungen
sa nicht gewerbsmäßig sind. Es genügt-also die Anmeldung über
das Bürgermeisteramt zur nächsten Veranstaltungsbehörde unter Bei⸗
ügung eines Textbuches des zur Aufführung kommenden Spieles.
Außerdem setze man sich mit dem Orts- oder Kreiskulturwart in
Verbindung. Im übrigen gibt ein Schreiben der NS.⸗Kulturgemeinde,
Zaudienststelle Pfalz-Saar, über diese Fragen Auskunft: „Diee
S—pielberatungssteileder Gaudienststehle der NS.«
dültürgemeuinde freut sich über die wege Mitarbeitvon
eiten des Gausängerbundes auf dem Gebiete des Laien⸗
pieles innerhalb der ihr angegliederten Gesangvereine. Die Spiel⸗
eratung des Sängerbundes hat hiermit die Aufgabe übernommen,
zen Vereinen beratend zur Seite zu stehen. Zum Unterschiede
wischen der Spielberatungsstelle des Sängerbundes und der Spiel⸗
zeratung der Gaudienststelle, hat nur lediglich die Gaudienststelle der
RS.⸗Kulturgemeinde, Abteilung Laienspiel, die Möglichkeit, Spiele
zu genehmigen oder abzulehnen. In sämtlichen Fällen bitten wir
aͤlle Gesangvereine, die von ihnen ausgesuchten Stücke an uns ein⸗
zufenden, ebenfalls einen Programmpvorschlag für den beabsichtigten
Ibeud, oder das Urteil des Herrn Müller in Olsbrüchken brieflich
inzuholen und seine Aussagen als bindend anzuerkennen. In
Zzweifelsfällen wird sich Herr Müller an uns wenden. Weiterhin ist
zs Pflicht eines jeden Gesangvereins, sich wegen der Ausgestaltung
einer Feiern und Familienfeste mit dem zuständigen, Orts- oder
dreiskulturwart in Verbindung zu setzen. Es geht nicht an, daß
eder Verein feine eigenen Wege geht, denn richtunggebend müssen
»ie Forderungen sein, die wir bei unserer heutigen Feiergestaltung
wPrausseßen.“ Karl Müller, Olsbrücken, (EVfalz).