Full text : 10.1932-1933 (0010)

AUIII Saar⸗Sänger⸗-Bund II
ie sich von Angesicht zu Angesicht kennen lernten, warme
zuneigung die beiden Titanen aneinanderfesseln? Warum
onnte das nicht geschehen?“ Der Verfasser erörtert Goethes
ztellung zur Musik und das Schicksal, das er aus dem
irteil Zelters, nicht aus dem eines kongenialen Musikers
chöpfen konnte, Beethovens Stellung zu Goethe, Bettina
ZFrentanos romantisch gefärbte Zeugnisse, die persönliche
Begegnung der beiden großen Männer, und wie Goethe
ich fernerhin zu Beethoven stellte. Ueber das Bedauern,
daß es nicht zu verstehender Freundschaft kam, etwa wie
»ei Goethe und Schiller, erhebt sich der Gedanke: „Schließ—
ich finden sich Goethe und Beethoven in der Verunend—
ichung und der religiösen Vertiefung der Kunst.“
Zum Beschluß sei auf einen bei Hesse KsBecker in Leipzig
erschienenen Roman verwiesen: Frühling eines deutschen
Menschen (Preis 5 M., in Leinen 7,50 M.), die Geschichte
des jungen Goethe, von Klara Hofer. Mit feinem Ver—
tehen, mit Liebe und Enthusiasmus, aber auch mit ge—
vissenhaftem Abwägen des ungeheuren Quellenmaterials
ind nach sorgfältigstem Studium des Frankfurter Dialektes
zat die Verfasserin die steilansteigende schicksalhafte Lebens—
urve ihres Helden verfolgt. Wir schreiten durch die
Zztätten seiner Kindheit, begleiten sein Werden, seine Bil—
ungswege, belauschen seine Sehnsüchte und fühlen uns,
e weiter wir lesen, selbst magisch in den Bann dieses
rebens mit hineingezogen. Die Dichterin gestaltet in packen—
en, scharfgeschnittenen Bildern das genialische Leben und
dingen des Studenten in Leipzig und Straßburg, seine
tückkehr nach Frankfurt bis zum Bruch mit Lilly und
ur Lebenswende seiner Weimarischen Berufung. Und wir
erfahren es zutiefst: „Hier waltet Schicksal nach großer Be—
timmung.“ Es muß gesagt werden, daß mit diesem Werk
zie deutsche historische, namentlich die biographische Roman—
iteratur eine wesentliche Bereicheruung erfahren hat. Und
8bleibt nur zu hoffen, daß das persönliche Interesse, das
zier ohne Zweifel in weiten Kreisen für den Dichter ge—
veckt ist, Brücke werden wird in seine Werke. Dann hätte
es eine hohe Mission erfüllt. Walther Stein.
Musikantent in oͤ l
usikantentum sinder Pfalz.

A

uuh Nr.

Zu allen Zeiten waren die Musikanten und „Spielleute“ gern
9 gesehene Gäste. Besonders im Mittelalter mit seinen naiven
Freudebedürfnissen bildeten sie, trotz persönlicher Ehr- und
Rechtlosigkeit, einen unentbehrlichen Bestandteil des öffentlichen
debens. In einzelnen Landesteilen, besonders aber am Ober—
chein, gelang es ihnen sogar unter dem Schutze mächtiger
Schutzherren, straffe Organisationen mit weitgehenden Privile—
gien zu bilden und ihre Ehr- und Rechtlosigkeit abzustreifen.
So ernennt Karl IV. bei seinem Hoftage in Mainz 1355
„Johannes den Fiedler“ zum König der Spielleute im ganzen
heiligen Reich. Alle Spielleute solllen diesem König zum Ge—
horsam verpflichtet sein. Er hatte Ordnung unter ihnen zu
halten. Leider ist- nicht festzustellen, ob diese Anoroͤnungen
des „Königs“ Johannes von praktischer Bedeutung waren,
zumah die Macht der Territorialherren schon so gestiegen war,
haß sie einen Beamten des Kaisers in ihren Gebieten nicht
anerkannt hätten. Johannes der Fiedler als König der fahren—
den Spielleute des ganzen Reiches ist daher ohne Nachfolger
zeblieben. Dagegen kreten in pfälzischen Landen die Fürsten
selbst als Verleiher solcher Spielmannsprivilegien auf. So
ernennt Rupprecht der Aeltere von der Pfalz 1393 einen Pfeifer—
könig. Er bekennt urkundlich am 5. August „das wir wernhir
pfifer von Altzei unser recht hovegesinde in allem unserm
lande und gebiele übir alle varnde lute zu künge gemacht haben,
alle furgabe und recht zu haben vor allen varnluden, als
varnlude-kunige billich und von gewohnheide vorandern varn—
luden haben sollen, ane alle geverde, alle zyt, die wile er
lebet“. Erzbischof Adolf von Mainz ernennt 13885 seinen Pfeifer
Brachte zum Funige fahrender Lüte“ des ganzen Erzbistums
mit Bestätigung aller Rechte, die seine Vorfahren bis dahin
hatten. Aus Churmainz und Churpfalz besitzen wir nur diese
deiden Königsbriefe, aber, wie beide Male auf die Vorgänger
»der auf die „gevonheide“ hingewiesen wird, so dürften die
Prier Brachte und Wernher von Alzey ihre Nachfolger gehabt
aben.
Aus eigener Initiative seiner Mitglieder hat sich das Pfeifer—
üönigtum zu Rävpolstsweiter im Elsaß gehilbpet Rss Stuck echt

nittelalterlichen Volkslebens ragt es in den erstarrten Formalis—
nus des 18. Jahrhunderts hinein. Die Herren von Rappol—
tein sind seit 1400 die Lehensträger und Schutzvögte der
Nusikanten am Oberrhein. Das Lehensgebiet reichte vom Hauen—
tein bis zum Hagenauer Forst, vom Wasgau bis zum Rhein.
zfeifer und Tummeter wechseln in bunter Reihenfolge in der
ͤnigswürde ab. Die wichtigste Zunftordnung aus dem Jahre
b06 ist erhalten und zerfällt in 26 Artikel. Der erste gibt an:
die löblichen alten Satzungen werden nicht mehr beachtet,
»eshalb sie erneuert werden Wer sich nicht in das Königreich
er Musikanten aufnehmen läßt und aus der Musik trotzdem ein
zewerbe macht, verliert das Instrument und muß dazu noch
ne Geldstrafe bezahlen. Dem König der Musikanten ist Treue
u geloben, Gericht und Statuten sind anzuerkennen, fleckenlose
heliche Geburt und die Einwilligung der Heimatbehörde zum
intritt ist zu erbringen. Jedes Mitglied muß eine silberne
denkmünze der Schutzpatronin, der heiligen Muttergottes von
husenbach, tragen. Die Mitglieder dürfen sich nicht gegenseitig
unden und Lehrlinge abspenstig machen. Die Lehrzeit beträgi
nder Stadt zwei Jahre, auf dem Lande ein Jahr. Die Muͤ—
lieder dürfen sich nicht gegenseitig die Preise drücken und bei
„ochzeiten nur dann kommen, wenn sie geladen werden. Das
ßericht hält der von den Mitgliedern gewählte und vom
zchutzvogt bestätigte Musikantenkönig. Die Mitglieder des König—
reichs der Pfeifer waren nur der ferichtsbarkeit ihres Königs
interstellt. Das führte natürlich oft zu Kompetenzstreitigkeiten.
der Rat von Worms stellte deshalb nur Pfeifer und Musikanten
in, die geschworen, ihre Rechte nur vor dem weltlichen Gerichte
her Stadt Worms zu suchen. Gegen die Entscheidung des Königs
onnte an den Schutzvogt und kaiserlichen Lehensträger von
stappolstein appelliert werden. Dieser straffen und segensreichen
Irganisation und dem Schutze der Vögte von Rappolstein hatten
s die Musikanten am Oberrhein zu verdanken, daß ihre
oziale Stellung sich hob und der Beweis erbracht wurde,
»aß der lockere, lustige fahrende Beruf des Spielmauns cinen
nichen ehrenwerlen Lebenswandel nicht ausschloß und daß
ruch der Spiesmannun Ansyruch auf die Grrriffficse— Seissceoße
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.