Full text : 10.1932-1933 (0010)

Monatiftsschrift W
UNeber z0o0 Vereine mit über Z0 000 Mitgliedern. Herausgegeben im Auftrage des Bundes M —2*
von Stadtschulrat Dr. h. e. Haus Bongard und Rektor Walther Stein. Saarbrücken. B
Druch und Verlag der Buch— und Ktunstoͤrucherei BSebr. Hofer A. G. Saarbrücken. X 7
Bölklingen und Leinzig. Bezugspreis Er. 5.- vierteljährlich. Einzelnummer Er. 2.— &
12. Jahrgang

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—X 2

Mai 1032

Hänger-Bundestag in Maiuinz.

Im Rheingoldsaal der Mainzer Stadthalle faßte der
Auunter dem Vorsitz des greisen Geheimrats Dr.
Hammerschmidt vereinigte, aus allen deutschen
Gauen und aus der deutschen Aus- und Grenzland—
sängerschaft reich beschickte 25. aAußerordentliche
Zängertag den einstimmigen Beschluß, trotz der
Schwere der Zeit das Sängerfest in Frankfurt
abzuhalten. Aus den zündenden Worten des Bundes—
borsitzenden und des als Gast anwesenden Frankfurter
Oberbürgermeisters Dr. Landmann, wie aus den klaren,
ungeschminkten Darlegungen des Vorsitzenden des
Frankfurter Festausschusses Dr. Herrmann war sowohl
erkennbar, daß dieser einmütige Beschluß den Willen
der deutschen Sängerschaft bekundet, den verhängnis—
vollen Zersplitterungsbestrebungen in unserm Volke
und seinem Erliegen in Wirtschaftssorgen zu begegnen
aus der Kraft des Geistigen, aus der Kraft des eini⸗—
genden und herzerhebenden deutschen Liedes, aber auch,
daß nach der Zahl der bis heute vorliegenden festen
Anmeldungen und bei dem Entgegenkommen der gast—
ichen Goethestadt die Durchführung des Sängerfestes
auch nach der wirtschaftlichen und technischen Seite
durchaus gesichert ist. Der Eindruck dieser Einmütig—
keit und dieses entschlossenen Willens muß nun nach
außen und innen von der gesamten Sängerschaft in
allen Bünden und Gauen bejaht und unterstrichen
werden durch Befolgung des Rufes: Auf nach Frank—
surt! Auf zur Goethestadt! Auf zum Sängerfest!
Der 25. Bundestag in Mainz, dem sich der 26. ordent—
iiche unmittelbar anschloß, hatte eine umfangreiche und
bedeutungsvolle Tagesordnung zu bewöältigen.
M.G. V. „Frauenlob“ Mainz gab den festlichen Auftakt,
Ir. Hammerschmidt sprach warme, dankerfüllte Gedenk—
worte auf den eben heimgegangenen Meister Hugo
Kaun, Professor Polheim gedachte Goethes, der die
Entfaltung seiner über alles Maß genialen Persönlich—
keit mit Resignation, mit Opfern an irdischem Glück,
mit einem Leben in ragender Einsamkeit erkaufte. Die
Hauptarbeit des Bundestages galt dann der Durch—
beratung und Verabschiedung der neuen
Satzungen. Die sattsam bekannten Vorkommnisse
m D.S. B. gaben 1929 den Anstoß zu einer ohnehin
totwendig gewordenen Revision der Bundessatzungen.
Zwei Kommissionen, stark von Juristen besetzt, sollten
unabhängig voneinander neue Satzungen aufstellen, in
der Bundeszeitschrift begründen und dadurch im D.S. B.
zur öffentlichen Diskussion stellen Am Taqe vor dem

Zängertag in Mainz behoben diese beiden Kommis—
ionen in einer von echt sangesbrüderlichem Geist ge—
eiteten gemeinsamen Sitzung die letzten zwischen beiden
ẽntwürfen noch bestehenden Verschiedenheiten, so daß
Rsechtsanwalt Dr. Brecht dem Bundestag in Mainz das
ẽrgebnis jahrelanger, fleißiger und verantwortungs—
»ewußter Arbeit in ei nem Entwurf vortragen konnte.
Es würde zu weit führen, hier den Unterschied
wischen den alten und den neuen Satzungen para—
zraphenweise zur Anschauung zu bringen. So greife
ich denn, um den Fortschritt im demokratischen Sinne
»rkennbar zu machen, nur auf die wesentlichsten Ge—
ichtspunkte hin. Der Sängertag war wohl oberste
Instanz des D.S. B., trat aber nur etwa alle 5 Jahro
zusammen und zwar an dem für Verhandlungen un—
zgünstigen Tage unmittelbar im Anschluß an das
Bundesfest. Inzwischen leitete der Hauptausschuß als
eigentlicher Vorstand des D.S.B. den Bund, verwaltete
»ie Bundesmittel, sorgte für Prüfung der Bundesrech—
tung und berief den Gesamtausschuß, dem er „über
eine Tätigkeit zu berichten“ hatte. Im Schatten dieser
ßestimmungen konnten die damaligen Veruntreuungen
nöglich werden. Nach den neuen Saätzungen ist der in
der Regel alljährlich zu berufende Sängertag tatsächlich
oberste Instanz, denn es liegt ihm u. a. ob: Festlegung,
Auslegung und Abänderung der Satzungen, Aufnahme
uind Ausschluß von Mitgliedern, Grenzlegung der
ßünde, Wahl des Vorsitzenden, der übrigen vier Mit—
zlieder des Hauptvorstandes und der Mitglieder des
besamtvorstandes, die Bildung von Fachausschüssen, die
ßenehmigung des Geschäftsberichts von Haupt- und
vesamtvorstand, die Genehmigung der Bundesrechnung
und die Entlastung der Rechnungsleger und des Vor—
tandes, die Genehmigung des Jahresvoranschlages, die
Festlegung der Bundesbeiträge und die Wahl der Rech—
iungsprüfer, die weder dem Haupt-, noch dem Gesamt—
orstand angehören dürfen. Dadurch wurde der Sänger—
ag zur eigentlichen Verwaltungs- und Kontrollinstanz.
Die neuen Satzungen wollen die Majorisierung
kleiner Bünde dadurch verhindern, daß jeder Kreis
zinfort einen Vertreter, bei Ueberschreitung von
30 000 Sängern zwei, keinesfalls aber mehr Vertreter
in den Gesamtvorstand entsendet, während nach den
hisherigen Bestimmungen auf je 12000 Sänger ein
Zitz im Gesamtausschuß entfiel. Neu aufzunehmende
Bünde müssen übrigens mindestens 10000, früher nur
3000 Mitglieder haben — ein Mittel zur Verhinde—
            
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