Full text : 10.1932-1933 (0010)

Nr. 11 1ph ulls SaareSäuger⸗Wuud
* —A * *
Soll der arbeitslose Sänger beitragsfkrei bleiben.
Wi⸗e in jeder tief in das Volksleben hineingreifenden Krise,
N gibt es auch in dieser Frage verschiedenartige Meinungen
und Ansichten. Es ist auch nicht möglich, eine sür alle Fälle
passende und anwendbare Form der Lösung zu finden, da
das Arbeitslosenproblem ein materiell und seelisch sehr ein—
schneidendes Gebiet ist, das sich meistens nur individuell be—
handeln läßt. Arbeitslosigkeit bedingt nicht nur materielle, son
dern noch vielfach größere seelische und geistige Not. Der
starke Ausfall an finanziellen Einkommen, ohne geregelte Be—
tätigung oder beschäftigungslos zu sein, mühsam Erworbenes
verlieren, in Schulden geraten usw., all dies sind Dinge, die
ohne weiteres auch ein Herabsinken der seelischen Kräfte, der
geistigen Betätigung, des ethischen und moralischen Hochstandes
nach sich ziehen. en oft kann man die Beobachtung machen,
daß unsere arbeitslosen Sangesbrüder unter letzterem noch
viel mehr leiden als unter dem ersteren. Es kommt hinzu,
daß es auch heute noch Menschen und Gesellschaftskreise gibt,
die immer noch kein Verständnis für unverschuldete Arbeits—
losigkeit aufbringen können, weil sie selbst davon noch un—
berührt blieben und sehr oft die Arbeitslosen schlechthin als
Müßiggänger ansehen. Solche Auffassungen und Melnungen
dürfen unter Sängern keinen Raum finden, da gerade die
Tätigkeit der Gesangvereine auf geistig frische und regsame
Kräfte angewiesen ist und unsere arbeltslosen Mitglieder ein
sehr feines Gefühl für aufrichtiges Entgegenkommen, wahre
Unterstützung und brüderliche Hilfe zeigen. Versetzen wir uns
einmal in die Lage eines dieser Sangesbrüder, wie die Mut—
losigkeit ihn gepackt und verärgert hal, wie er stündlich sinnt
und trachtet, eine Besserung seines unverschuldeten Loses herbei—
zuführen, Wir müssen mit ihm empfinden, welche Gefühle in
ihm wach werden und ihn beherrschen, wenn er seinen Haus—
halt, seine Familie immer mehr zurückgehen oder darben sieht.
Wir dürfen ihn nicht ohne weiteres verurteilen, wenn er
schließlich in Verzweiflung kommt, wenn er zusehen muß, daß
sein Anwesen gar unter den Hammer kommt durch ein hartes
Schicksalslos, das ihn gegen seinen Willen betroffen hat.
Wenn wir uns so alle Momente vor Augen führen, mit
denen Arbeitslose ringen müssen, dann dürfte es auch einleuchten,
daß bei ihnen das Aufbringen der Vereinsbeiträge nicht ohne
Schwierigkeiten vor sich gehen kann. Aber im Interesse unserer
Sache und der arbeitslosen Mitglieder selbst können die Ver—
eine auf eine gänzliche Beitragseinstellung sich nicht einlassen.
Auch in den Vereinen stehen wir den gleichen Nöten gegenüber
wie im Einzelhaushalt. Auch von hier aus kann kein kräftigender
und belebender, geiger und materieller Neuantrieb kommen,
wenn die Grundlage unseres Schaffens derart beengt ist, daß
wir uns nicht mehr helfen können.
Die Gesangvereine haben in den meisten Fällen weit
größere Auslagen als andere Vereine. Wir wissen aber
äuch, daß unsere Aufgaben, unser Schaffen an sittlichem
und kulturellem Wert turmhoch über dem steht, was heute
viele Vereine und Klubs sich zum Ziel gesetzt haben, die
trotzdem einen materiellen Aufwand igen, der mit unserer
Notzeit u nvereinbar und nicht in Einklang zu bringen ist. Hier
werden immer wieder Mittel zusammengetragen, hier bringen
selbst Arbeitslose neben anderen Opfern auch Beiträge auf,
die in den Gesangvereinen gerne davon befreit sein möchten
Man hat wohl im Anfangsstadium der Arbeitslosigkeit in vielen
Fällen zu viel Entgegenkommen gezeigt, war zu weitherzig, weil
man den Umfang derselben nicht voraussehen konnte. Da
wurde Beitragsbefreiung zugestanden, weil es Einzelfälle waren,
bis die Sache derart heranwuchs und zunahm, daß die Lebens—⸗
fähigkeit vieler Vereine in Frage stand. Es mußte eine Lösung
gefucht werden. Nun ist bekannt, daß Mitglieder, die längere
Zeit beitragsfrei waren, nicht ganz leicht wieder zum Bet
fragszahlen zu bringen sind. Aber schon wegen des Prinzips
der Gleichberechtigung und Gleichwertung kann nicht darauf ver⸗
zichtet werden. In unseren Vereinen koöͤnnen nicht verschiedene
Mitgliedsarten nebeneinander bestehen. Eine Beschränkung der
Mitgliedsrechte bei etwaigen „Beitragsfreien“ ist nicht gut
möglich oder angebracht. Andererseits kann nicht gut zugegeben

lih Seite 243

— e — ⸗
—— Lu Ewi Zi ke
— — Mainzerstr. öhb, Telelon 22587 / 36
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.