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handelt. Diese Feststellung soll die Veranstaltung
keineswegs herabsetzen, sondern nur Klarheit in eine
Verwirrung bringen, die im Begriffe ist, der deutschen
Chorbewegung großen Schaden zuzufügen. Worin be—
steht das Wesen des Wettsingens? In der
Festsetzung einer bestimmten Rangordnung! Sobald
diese vorhanden ist, trägt die Veranstaltung Wettstreit—
charakter. Es ist für die Begriffsbestimmung unwesent—
lich, ob die Entscheidung nach einem Puntktiersystem
getroffen wird oder auf andere Weise, ob Plaketten,
Wertgegenstände oder Geld ausgesungen werden, oder
ob nur „um die Ehre“ gesungen wird. Beim
Wertungssingen erhält jeder mitwirkende Verein
mündlich oder schriftlich das Urteil der Wertungs—
richter, ohne daß ein Verein dem anderen vorgestellt
oder hinter ihm zurückgestellt wird. Auf die Essener
Veranstaltung angewendet: Die Rangordnung liegt
zunächst darin, daß drei verschiedene Plaketten ver—
teilt werden, wodurch eine Dreiteilung der Leistungen
entsteht. Ein Verein, der eine goldene Plakette erhielt,
hat eben besser gesungen als ein Inhaber der bron—
zenen. Die zweite Rangordnung liegt darin, daß die
Inhaber der goldenen Plaketten noch einmal unter
sich „rangieren“. Hier tritt der Wettstreitcharakter ganz
offensichtlich zutage. Wir betonen nochmals, daß diese
Feststellung keine Herabsetzung der Veranstaltung sein
soll, aber es scheint nötig, die Begriffsbestimmung zu
klären, damit sich die Wertungssingen deutlich von den
Wettstreiten unterscheiden Fragen wir also nach Ziel
und Zweck der Essener Veranstaltung, so müssen wir
zunächst feststellen, daß sie mit dem oft zitierten
„Deutschen Lied“, das Herz, Gemüt usw. beeinflussen
soll, wenig zu tun hat. Dazu wurde das Volkslied zu
venig berücksichtigt, dazu war die Stimmung des
Publikums zu wenig auf das einfache Liedgut einge—
stellt. Man wollte artistische Höchstleistungen hören,
auch die Veranstalter scheinen nichts anderes gewünscht
oder erwartet zu haben, sonst wäre die Liedauswahl
mehr beeinflußt worden. Die artistische Höchst-—
ieistung hat aber weder mit Musik noch
der vielgenannten „Pflege des deutschen
Liedes“ etwas zu tun. Was die Essener Veran—
taltung bezweckt, darüber gibt ein Aufsatz von Borries,
Vorsitzender des Gaues Niederrhein und Ruhr, Aus—
unft. Er schlägt nach Art der Sportverbände
Ausscheidungssingen, zuerst in den einzelnen Gauen,
dor, dann in den Kreisen, und schließlich Singen der
Sieger aus den einzelnen Kreisen. Aus dem letzten
„Kreissingen“ würde der deutsche Meister her—
oorgehen. Kann man sich einen Einfluß auf die
diteratur von der Essener Veranstaltung versprechen?
Wohl kaum, denn die Vereine haben ja mit Ausnahme
von „Rheingold“, Hagen, ältere Chöre gewählt. Man
nüßte, wie oben erwähut, hier noch sehr reforma—
torisch tätig sein.“
Wir können diesem objektiven Berichterstatter nicht
dankbar genug sein, daß er so klar das Wesen von
Wertungssingen und Wettsingen herausge—
tellt hat, und daß er mutig genug war, auf die Ge—
rahren der Wettsingen so unmißverständlich
hinzuweisen. Nein, vor bravourösem Artistentum
nüssen unsere Vereine bewahrt werden, wenn nicht
illes wieder zugrunde gehen soll, wofür sich bislang
unsere Besten eingesetzt haben, wenn wir nicht wieder
»ei cecht spießerischer Gemütlichkeit, bei Bier und
Tabaksrauch und bei der Dressur einiger Prunkchöre
anden, nein, stranden wollen.
Der Saar-Sänger-Bund ist sich seiner musik—
»ädagogischen Pflicht seit über einem Jahrzehnt be—
vußt. Er hat in allmählicher, aber zielbewußter und
lanmäßiger Erzieherarbeit den weitaus größten
Teil seiner Bundesvereine zu wahrer Kunstpflege
»mporgeführt. Mittel dazu war ihm in erster Linie
das Wertungssingen, das sich erst sehr schwer
urchsetzen wollte, das sich aber dank der einsichtsvollen
Mitarbeit gerade der besten Chormeister und der
rnsten Sänger nun so eingebürgert hat, daß ein Zu—
rzücksinken in Preis- und Wettsingerei
gjänzlich unmöglich ist.
Aus diesem Geiste heraus gilt es, die Bedeutung
inserer nach langen Vorbereitungen auf dem Bundes—
rag in Saarbrücken beschlossenen neuen Wertungsingenordnung
ins Licht zu rücken. Sie ist kein
Besetz, sondern eine zunächst für drei Jahre gültige
Absprache, läßt also am Tage ihrer Festsetzung schon
»en Weg zu Freiheit und Fortschritt offen!
Zie erschließt, nachdem bislang nur die Vereine eines
saues voneinander lernen konnten, durch Zu—
ammenfassung mehrerer Gaue zu einer
Singgemeinde weitaus größere Bildungsgelegen—
zeiten. Der Wertungssachverständige — nur erprobte
Pädagogen wie Professor Müller, Köln, und
Musikdirektor Ott, Zweibrücken, und ähnlich gerichtete
Männer kommen dafür in Frage — wird in Einzel—
esprechungen jedem Verein Urteil über geleistete Ar—
zeit, Weisung für neue Aufwärtsentwicklung geben
ind hernach schriftlich wiederholen. Sein Prädikat
zilt dem Verein als solchem, also unter Berüksichti—
zung des Bildungsstandes seiner Mitglieder, der
„chwierigkeiten durch das Dreischichtensystem, der
Zelbsterkenntnis bei der Chorwahl, der Notenkenntnis
der Sänger, der Vorbildung des Chormeisters. Sein
Prädikat kennzeichnet aber nicht die
Ldeistungsfähigkeit eines Vereins gegen—
über andern Vereinen. Es wäre also theore—
tisch möglich, daß ein anerkannter Spitzenverein ein—
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