Nr. kanr⸗Sänger⸗Bund
11. Nov.: Saarbrücker Liederkranz 66jähr. Stiftungsfest
im Städt. Saalbau.
18. Nov.: Schubertfeier des Gaues Saarbrücken im Städt.
Saalbau.
19. Nov.: Schubertabend des M.G.-V. „Germania“ Neun—
kirchen.
Im Dez.e: Gau Sgaarbrücken: Schülerkonzert.
16. Dez.: Sängerkreis „Eintracht“ Saarbrücken 5: Weih—
nachts-Konzert.
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zu schließen und dadurch allen Vereinen des D. S. B.
die Benützung des gesamten Werkebestandes der beiden
Lenossenschaften gegen Bezahlung einer mäßigen Pauschal—
umme zu sichern. Der Leitung des D. S. B. war es in
Ausführung dieses Auftrages gelungen, Verträge mit den
zeiden Genossenschaften auf der Grundlage abzuschließen,
daß der D. S. B. für jeden, Beitrag zum D. S. B, zahlenden
reichsdeutschen Sänger, den Betrag von 15 Pig. jähr—
ich an jede Genossenschaft zu bezahlen sich verpflichtete.
der Vertragsabschluß wurde vom Geisamtausschuß des
D. S. B. einstimmig gutgeheißen. Der D. S. B. haftete also
zen Genossenschaften für die Bezahlung der nach der
zängerzahl sich ergebenden Gesamtsumme und sollte von den
inzelrnen Bünden den auf sie entfallenden Betrag ersetzt
rhalten. Die Verträge waren mit Wirkung vom 1. Juli
1926 an auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen
vorden.
Wir glaubten damit einen großen Erfolg für unsere
ßünde und Verecine erzielt zu haben, denn bei Ver—
rägen mit einzelnen Bünden hatten die Genossenschaften
nindestens 25 Pfg. und bei Verträgen mit einzelnen Ver—
»inen mindestens 40 Pfg. je Sänger gefordert. Leider
nußten wir die große Enttäuschung erleben, daß der Ab—
chluß mit den Genossenschaften nicht die von uns erwartete
jünstige Aufnahme gefunden hat. Eine nicht unbeträchtliche
zahl von Bünden hat den D. S. B. derart im Stich ge—
assen, daß die Verpflichtungen des D. S. B. gegenüber
»en Genofsfenschaften eine den finanziellen Bestand des
D. S. B. gefährdende Höhe erreichten. Um die Ver—
oflichtungen des D. S. B. gegenüber den Genosienschaften
richt immer weiter anschwellen zu lassen, blieb der Leitung
»es D. S. B. kein anderer Weg, als der Versuch, die
Beziehungen zu den Genossenschaften auf. eine andere
Bruündlage zu stellen und zu erreichen, daß nicht der
D. S. B. sondern die einzelnen Bünde den Genossen—
chaften unmittelbar für die Bezahlung der Beiträge
afteten.
Diesen Bemühungen war ein teilweiser Erfolg beschieden.
Die Afma hält an dem Vertrag mit dem D.S. B. bis auf
wveiteres fest. Dagegen ist der Vertrag mit der Gemo
zum 1. Januar 1928 aufgelöst und mit Wirkung von
diesem Taäge an durch einen Empfehlungsvertrag ersetzt
vorden, bei dessen Abschluß es allerdings nicht gelungen ist,
den Pauschalsatz von 15 Pfg. je Sänger zu erhalten.
der Verträg zwischen dem DS. B. und der Gema (Ver—
hand) hat folgenden Wortlaut:
Liederblütter des Bundes.
Vom Bunde für seine Mitglieder herausgegeben:
Saarländer Liederblatt:
Bundessängerspruch. In Partitur Preis 0,40 Fr.
2. Schwarz: Saarhymne; Part. 1,— Fr. Stim. 0,30 Fr.
3. P er Werslebent Saarlied. Part. 2,50 Fr. Stimme
Fr.
4. Kaun: Saarlied. Part. 6 Fr., Stimme 0,60 Fr.
J. Deutsches Liederblatt:
. Cornelius: Grablied. Partitur 1 Fr. Stimme 0,20 Fr.
2. Fiupen Erfrorene Blumen. Partitur 1 Fr., Stimme
F r.
Silcher: Jetzt gang i ans Brünnele (Pflichtchor des
Bundes). Partitur 1 Fr., Stimme 0,40 Fr.
Pagegun: Morgenwanderung. Part. 2 Fr., Stimme
„50 Fr.
Silcher: a) Gut Nacht mein feines Lieb, b) Rosenstock,
dolderblüt (5a und b Pflichtchöre des Bundes). Part.
1,50 Fr., Stimme 0,40 Fr.
Silcher: Muß i denn. Partitur 1,50 Fr., Stimme
,30 Fr.
Zwei Grablieder: a) Ueber den Sternen (Flemming),
) Mag auch die Liebe weinen (Silcher). In Partitur
Preis 0,30 Fr.
zwei Wanderlieder: a) Anschütz: Ritter Mai; n)
Schrimpf: Wohlan, die Zeit ist kommen GVolksliedsatz).
Partitur 2 Fr., Stimme 0,40 Fr.
Mendelssohn: Wer hat dich du schöner Wald. Part.
2 Fr., Stimme 0,30 FIr.
Mendelssohn: Wem Gott will rechte Gunst erweisen.
Partitur 2 Fr., Stimme 0,30 Fr.
Feerd Meister und Gesell'. Partitur 2 Fr., Stimme
O, r.
doewe: Mag da draußen Schnee sich türmen. Part.
2,50 Fr., Stimme 0,40 Fr.
13. Schubert: Die Nacht. Partitur 2 Fr., Stimme 0,40 Fr.
14. C.M. v. Weber: Was gleicht wohl auf Erden. Part.
3 Fr. Stimme 0,50 Fr.
16. 7 v. Beethoven: Die Vesper. Partitur 8 Fr., Stimme
50 Fr.
17. 8. v. Beethoven: Heilige Nacht o gieße du. Part. 3 Fr.,
Stimme 0,50 Fr.
18. Hogrebe: a) Die mit Tränen säen; b) Ueber den
Sternen wird es einst tagen. Partituren 0,40 Fr.
19. a) Ludwig Spohr: Wie ein stolzer Adler;
b) Friedrich Silcher: Hab oft im Kreise.
Partitur 2 Fr., Stimme 0,40 Fr.
20. Franz Schubert: Deutsche Messe; a) Zum Eingang;
) Weam Sanetus. Partitur 0,40 Fr.
21. a) Mendelssohn: Rheinweinlied; b) Dürrner: Lebens—
—EVVVVV—
Außerdem ift in Partitur zu haben: C. M. v. Weber:
Schöne Ahnung ist erglommen, Dae Sonn' er⸗—
vpascht, Die Tale dämpfen, (auf ein Blatt gedruckth.
Partitur 130Fr., Stimme 6,40 Fr., Sängergruß des
deutschen Sängerbundes (Grüß Goft mit hellem Klang);
15 Fr. Hab mein Wage vollgelade v. Bloner.
PBart. 2 Fri, Stimme 0,50 Fxr.
Verkauf nur gegen Baxzaählung (Versand unter Nach⸗
nahme) in der Geschäftsstelle, Saarbrücken 2 (Sängerheim),
Stadtpark Ludwigsberg.
Beiträge für die Tousetzer-⸗Genossenschaften Afma und
BGema). Der Sängertag des Jahres 1925 in Nürnberg hatte
den Hauptausschuß des D. S. B. beauftragt, Verträge mit
den deiden Fonfeker-Genossenschaften (Afma und Gema)
3.
Der Vertrag soll den Mitgliedern des D.S. B., das
deißt den in den Ländern des Deutschen Reiches be—
tehenden Sängerbünden, die Möglichkeit geben, sich gegen
Bezahlung einer Pauschalabfindung die Aufführung aller
von dem Verband vertreten Werke zu sichern.
Zur Erreichung dieses Zweckes übernehmen die Ver—
ragsteile die folgenden Verpfilichtungen:
il].
1. Der Verband verpflichtet sich, den Mitgliedern des
D. S. B. eine Pauschalabfindung von 20 Pfg. je Sänger
ährlich einzuräumen und mit anderen Bünden oder, Ver—
»innen (mit Ausnahme des Arbeiter-Sängerbundes) keinen
Abschluß zu diesem Vorzugssatz zu tätigen.
2. Durch den Vertragsabschluß erwerben die Mitglieder
»es D. S. B. für ihre Vereine das Recht der Aufführung
Imeliher vom Verband vertretenen Werke. Ausgenommen
sin
a) reine Orchesterkonzerte,
b) reine Kammermusikkonzerte.
c) reine Solistenabende,
d) karnevalistische Veranstaltungen und Tanzfestlichkeiten
außerhalb des bei Gesanavereinen allgemein üblichen
Rahmens.
3. Die Bezahlung der Pauschalabfindung hat viertel—
jährlich zum Schluß jedes Kalendervierteljahres zu er—
folgen. Wenn ein Sängerbund mit der Bezahlung länger
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